Verkehrsrechts-Glossar
Die zentralen Begriffe rund um Bußgeldbescheid, Einspruch und Fahrerlaubnis — kompakt erklärt, mit Verweis auf die einschlägigen Vorschriften und unsere konkreten Hilfsangebote.
Alle Begriffe alphabetisch
Sanktionen
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 ‰ Blutalkohol bei Kraftfahrzeugen gilt der Fahrer als beweissicher fahruntüchtig — ohne dass weitere Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen.
Fahrerflucht
Strafbares unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — keine Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat mit Freiheits- oder Geldstrafe und regelmäßiger Fahrerlaubnisentziehung.
Fahrtenbuchauflage
Auferlegte Pflicht des Fahrzeughalters, ein Fahrtenbuch zu führen — meist als Folge einer nicht aufklärbaren Verkehrs-Ordnungswidrigkeit, bei der der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Fahrverbot
Vorübergehendes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen — Dauer 1 bis 3 Monate. Wird zusätzlich zu Bußgeld und Punkten verhängt, betrifft aber nur die aktive Fahrtätigkeit.
Punkte (Fahreignungsregister Flensburg)
Erfassung schwerer Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt — Stufen 1 bis 8 mit eskalierenden Maßnahmen bis zum Fahrerlaubnis-Entzug.
Regelfahrverbot
In der BKatV typisiertes Fahrverbot für bestimmte Tatbestände — gilt als "Regel"-Sanktion, von der nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Verfahren & Rechtsbehelfe
Akteneinsicht
Recht des Verteidigers, die vollständige Ermittlungsakte der Bußgeldbehörde einzusehen — Basis jeder fundierten Einspruchs-Argumentation.
Anhörungsbogen
Vorgeschaltetes Schreiben der Bußgeldbehörde, mit dem der Betroffene zu einer Tat angehört wird, bevor ein förmlicher Bußgeldbescheid ergeht.
Bußgeldbescheid
Förmlicher Verwaltungsakt der Bußgeldbehörde, mit dem eine Geldbuße sowie ggf. Punkte und/oder Fahrverbot festgesetzt werden.
Einspruch (gegen Bußgeldbescheid)
Förmlicher Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid — muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll bei der erlassenden Behörde eingelegt werden.
Hauptverhandlung (im Bußgeldverfahren)
Mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht, wenn die Bußgeldbehörde dem Einspruch nicht abhilft. Hier entscheidet das Gericht über den Vorwurf.
Verjährung (im Bußgeldverfahren)
Fristen, nach deren Ablauf eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden darf. Bei Verkehrs-OWi typischerweise 3 Monate (Verfolgungsverjährung).
Fahrerlaubnis & Eignung
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Begutachtungsverfahren zur Eignungsprüfung nach Verlust der Fahrerlaubnis (Alkohol, Drogen, Verkehrsstrafen, 8+ Punkte) — Voraussetzung für die Wiedererteilung.
Probezeit (Führerschein)
2-Jahres-Probezeit nach Erteilung der Fahrerlaubnis — bei Verstößen drohen Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar und beim wiederholten A-Verstoß auch Entzug.
Das Glossar ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie konkret von einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen betroffen sind, lassen Sie uns kostenlos prüfen.