Glossar

Punkte (Fahreignungsregister Flensburg)

Erfassung schwerer Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt — Stufen 1 bis 8 mit eskalierenden Maßnahmen bis zum Fahrerlaubnis-Entzug.

Rechtsgrundlage: § 4 StVG

Das aktuelle Fahreignungs-Bewertungssystem (FBS) wurde 2014 eingeführt und kennt nur 1, 2 oder 3 Punkte pro Tatbestand. Maßnahmenstufen: 4 Punkte = Ermahnung, 6 Punkte = Verwarnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar, 8 Punkte = Entzug der Fahrerlaubnis.

Tilgungsfristen: 1-Punkt-Verstöße tilgen nach 2,5 Jahren, 2-Punkt-Verstöße nach 5 Jahren, 3-Punkt-Verstöße (Straftaten) nach 10 Jahren. Tilgung erfolgt einzeln pro Verstoß — kein gegenseitiges "Überholen".

Bei 1 – 5 Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden (max. 1× in 5 Jahren). Ab 6 Punkten ist Punkteabbau nicht mehr möglich.

Praxis-Hinweise

  • Punkte zählen ab Rechtskraft des Bescheids — Einspruch verzögert den Punkte-Eintrag.
  • Abrufbar online über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Personalausweis.
Auch bekannt als:FAERFlensburg-PunktePunktekonto

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