Glossar

Fahrverbot

Vorübergehendes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen — Dauer 1 bis 3 Monate. Wird zusätzlich zu Bußgeld und Punkten verhängt, betrifft aber nur die aktive Fahrtätigkeit.

Rechtsgrundlage: § 25 StVG

Das Fahrverbot ist ein Denkzettel — kein Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, der Führerschein wird nur für die Dauer in amtliche Verwahrung gegeben (§ 25 Abs. 2 StVG).

Bei Erstauffälligkeit gilt die 4-Monats-Regel (§ 25 Abs. 2a StVG): innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft kann der Betroffene den Antrittszeitpunkt frei wählen — also etwa Urlaub oder Saison-Pausen nutzen.

Berufliche Härte kann ein Hebel zur Umwandlung in eine höhere Geldbuße sein. Voraussetzung: Existenzgefährdung muss substantiiert vorgetragen sein (Arbeitgeber-Bescheinigung, Kündigung in Aussicht, kein ÖPNV-Anbindung, etc.).

Praxis-Hinweise

  • Umwandlung in Geldbuße muss aktiv beantragt und begründet werden — das passiert nicht automatisch.
  • Berufstätige sollten den Antritt strategisch wählen (4-Monats-Frist nutzen).

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