Glossar

Anhörungsbogen

Vorgeschaltetes Schreiben der Bußgeldbehörde, mit dem der Betroffene zu einer Tat angehört wird, bevor ein förmlicher Bußgeldbescheid ergeht.

Rechtsgrundlage: § 55 OWiG

Der Anhörungsbogen ist nicht der Bußgeldbescheid selbst, sondern dessen Vorstufe. Er fordert auf, sich zur Tat zu äußern. Wichtig: Sie müssen Personalien angeben, nicht aber zur Sache aussagen (Schweigerecht).

Wird der Bogen unbeantwortet zurückgegeben oder ignoriert, ergeht typischerweise dennoch ein Bußgeldbescheid — oft sogar günstiger für die Verteidigung, weil bis dahin keine festlegenden Aussagen aktenkundig sind.

Voreilige Angaben zur Tat ("ich war es") sind oft der größte Fehler. Sie ersparen der Behörde den Fahrerermittlungsaufwand und schließen Verteidigungslinien (etwa Fahrer-Ungewissheit) aus.

Praxis-Hinweise

  • Nur Personalien ausfüllen, zur Sache schweigen — oder direkt einen Anwalt einschalten.
  • Auch wenn der Bogen "nur" 1 Woche Frist nennt: keine Ausschlussfrist, kein Verfahrenshindernis bei Nichtantwort.
Auch bekannt als:AnhörungsschreibenAnhörung

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