Anhörungsbogen erhalten? Jetzt richtig reagieren
Der Anhörungsbogen ist kein Bußgeldbescheid — noch nicht. Was Sie hier sagen (oder eben nicht sagen), entscheidet darüber, was im Bescheid steht und wie gut Sie sich später wehren können.
- Sie müssen keine Angaben zur Sache machen — nur Personalien
- Voreilige Aussagen können die Verteidigung dauerhaft einschränken
- Wir antworten für Sie — anwaltlich, sachlich, fristgerecht
- Erstprüfung kostenlos, mit RSV 0 EUR für Sie — wir übernehmen auch die Selbstbeteiligung
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Anhörungsbogen: Anwalt einschalten
Geführter Funnel mit Schritt-für-Schritt-Eingabe, anwaltlicher Erstprüfung in unter 24 Stunden und sauberer Fristenkontrolle.
- Prüfung kostenfrei & unverbindlich
- Antwort des Anwalts innerhalb 24 h
- Schweige- und Verteidigungsstrategie inklusive
Was ist eigentlich ein Anhörungsbogen?
Wenn die Polizei oder eine Bußgeldstelle einen Verkehrsverstoß feststellt — durch Blitzer, Beobachtung oder Anzeige —, ergeht nicht sofort ein Bußgeldbescheid. Zuerst werden Sie als Beschuldigte(r) angehört. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 55 OWiG, § 163a StPO i. V. m. § 46 OWiG).
Der Anhörungsbogen besteht aus zwei Teilen:
- Personalien: Diese müssen Sie korrekt angeben (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Falsche Angaben oder Verweigerung der Personalien sind strafbar.
- Aussage zur Sache: Hier sind Sie absolut frei. Sie müssen NICHTS sagen — und genau hier liegt der häufigste Fehler. Antworten wie "Ich war es nicht, das war meine Frau" führen zur Halterhaftungs-Befragung der Ehefrau und so weiter. Antworten wie "Ich war eilig, tut mir leid" gelten als Geständnis und entwerten die spätere Verteidigung.
Daher: lieber nichts sagen, bis ein Anwalt die Lage eingeschätzt hat. Das ist nicht "störrisch", das ist die Standard-Empfehlung der Verteidigung in OWi-Verfahren.
So gehen wir vor
Sie schicken uns die Situation
Kurz beschreiben, was passiert ist (Tatvorwurf, Datum, Ort, eigene Erinnerung). Wenn der Anhörungsbogen schon da ist: Foto oder PDF nachsenden.
Wir antworten in 24 h
Anwaltliche Einschätzung per E-Mail: ist Schweigen die richtige Strategie? Schon Akteneinsicht beantragen? Auf Personalien reduziert antworten?
Wir übernehmen die Antwort
Auf Wunsch antworten wir auf den Anhörungsbogen anwaltlich — fristgerecht und so, dass die Verteidigungsoptionen offen bleiben.
Bescheid statt Anhörungsbogen?
Wenn der eigentliche Bußgeldbescheid bereits zugestellt wurde, läuft die 2-Wochen-Einspruchsfrist. Direkt hochladen — wir prüfen kostenlos.
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