Glossar

Hauptverhandlung (im Bußgeldverfahren)

Mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht, wenn die Bußgeldbehörde dem Einspruch nicht abhilft. Hier entscheidet das Gericht über den Vorwurf.

Rechtsgrundlage: §§ 71 ff. OWiG i. V. m. StPO

Die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren findet vor dem Amtsgericht statt, das örtlich für den Tatort zuständig ist. Bei reinen OWi-Sachen ist Einzelrichter regelmäßiger Spruchkörper.

Der Betroffene wird grundsätzlich persönlich geladen, kann sich aber bei Verhinderung durch einen mit Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen (§ 73 Abs. 3 OWiG). Letzteres setzt einen Antrag voraus.

Das Gericht ist nicht an die Tatsachenfeststellungen der Bußgeldbehörde gebunden. Beweisanträge zur Messung, Zeugen-Vernehmungen und Sachverständigen-Anhörungen sind die typischen Verteidigungsinstrumente.

Praxis-Hinweise

  • Befreiung vom persönlichen Erscheinen frühzeitig beantragen — bei einigen Tatständen ist sie auch ohne triftigen Grund möglich.
  • Beweisanträge schriftlich stellen, damit sie aktenkundig sind — gerichtliche Ablehnungen müssen begründet werden.
Auch bekannt als:HVGerichtsverhandlung

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