Hauptverhandlung (im Bußgeldverfahren)
Mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht, wenn die Bußgeldbehörde dem Einspruch nicht abhilft. Hier entscheidet das Gericht über den Vorwurf.
Die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren findet vor dem Amtsgericht statt, das örtlich für den Tatort zuständig ist. Bei reinen OWi-Sachen ist Einzelrichter regelmäßiger Spruchkörper.
Der Betroffene wird grundsätzlich persönlich geladen, kann sich aber bei Verhinderung durch einen mit Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen (§ 73 Abs. 3 OWiG). Letzteres setzt einen Antrag voraus.
Das Gericht ist nicht an die Tatsachenfeststellungen der Bußgeldbehörde gebunden. Beweisanträge zur Messung, Zeugen-Vernehmungen und Sachverständigen-Anhörungen sind die typischen Verteidigungsinstrumente.
Praxis-Hinweise
- Befreiung vom persönlichen Erscheinen frühzeitig beantragen — bei einigen Tatständen ist sie auch ohne triftigen Grund möglich.
- Beweisanträge schriftlich stellen, damit sie aktenkundig sind — gerichtliche Ablehnungen müssen begründet werden.
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