Glossar

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Begutachtungsverfahren zur Eignungsprüfung nach Verlust der Fahrerlaubnis (Alkohol, Drogen, Verkehrsstrafen, 8+ Punkte) — Voraussetzung für die Wiedererteilung.

Rechtsgrundlage: § 11 FeV

Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung bestehen. Häufigste Anlässe: Alkoholfahrt (BAK ≥ 1,6 ‰, bei Strafverfahren oft auch ab 1,1 ‰), Drogen, wiederholte Verkehrsverstöße, Punktestand-Erreichen.

Inhalt: medizinische Untersuchung (Blutwerte, Anamnese), psychologisches Gespräch (Auseinandersetzung mit der Tat, Verhaltensänderung). Erfolgsquote ohne Vorbereitung liegt erfahrungsgemäß unter 50 %.

Vorbereitung empfehlenswert: verkehrspsychologische Beratung, ggf. Abstinenznachweise (Haaranalyse, Urinkontrollen). Diese können je nach Anlass über mehrere Monate erforderlich sein.

Praxis-Hinweise

  • MPU nicht "auf gut Glück" antreten — eine negative Begutachtung bleibt in der Akte und macht die nächste schwieriger.
  • Abstinenz-Nachweis-Dauer früh planen: bei Alkohol oft 12 Monate, bei Drogen meist 12 – 18 Monate.
Auch bekannt als:IdiotentestEignungsuntersuchung

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