Express-Service · Bis 600 € Entschädigung

Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.

Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos in wenigen Minuten und setzen ihn für Sie durch. Sie zahlen nur, wenn die Airline zahlt.

  • Prüfung in 24 Stunden
  • Nur bei Erfolg
  • Bis 3 Jahre rückwirkend

Jetzt kostenlos prüfen

Dauert nur 3 Minuten. Ergebnis in 24 Stunden.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Format: 2-3 Buchstaben + Ziffern, z.B. „LH441", „EW3242". Steht auf Ihrer Buchungsbestätigung und der Bordkarte.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Stadt oder IATA-Code, z.B. „Frankfurt" oder „FRA".

Stadt oder IATA-Code, z.B. „New York JFK" oder „JFK".

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Wenn vorhanden: laden Sie Ihren Boarding-Pass oder die Buchungsbestätigung als Foto oder PDF hoch. Wir verproben Ihre Angaben damit und können den Anspruch dann mit höherer Sicherheit beurteilen.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

So einfach holen Sie Ihre Entschädigung

1

Flugdaten eingeben

Airline, Flugnummer, Datum, Abflug- und Zielflughafen — fertig. Dauert keine 3 Minuten.

2

Wir prüfen kostenlos

KI-Vorprüfung anhand EU 261/2004 und EuGH-Rechtsprechung. Sie erfahren in Minuten, ob Anspruch besteht.

3

Wir setzen durch

Bei Erfolg: Auszahlung an Sie, abzüglich unserer Erfolgsprovision. Bei Misserfolg: Sie zahlen nichts.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.

Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?

Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).

Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?

Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Wir prüfen für Sie kostenlos, ob die Begründung der Airline durchgreift.

Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus. Wir arbeiten erfolgsbasiert: Wir holen die Entschädigung für Sie ein und behalten eine prozentuale Provision nur dann ein, wenn Geld fließt. Wenn die Airline nicht zahlt, zahlen Sie nichts. Bei Erfolg kassieren wir typischerweise 25-30% — den Rest bekommen Sie.

Muss ich die Airline selbst kontaktieren?

Nein. Sobald Sie uns das Online-Formular ausgefüllt zurücksenden, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Airline komplett. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wenn die Airline ablehnt, prüfen wir die Klagewege (Schlichtungsstelle SÖP / Klage am zuständigen Amtsgericht).

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

Über 50.000 zufriedene Mandanten · 4,4 Sterne auf Trustpilot · Kostenfreie Erstprüfung · Sie zahlen nur bei Erfolg.

Jetzt Entschädigung prüfen

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.