Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos in wenigen Minuten und setzen ihn für Sie durch. Sie zahlen nur, wenn die Airline zahlt.
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Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
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Bei Erfolg: Auszahlung an Sie, abzüglich unserer Erfolgsprovision. Bei Misserfolg: Sie zahlen nichts.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.
Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?
Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).
Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?
Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Wir prüfen für Sie kostenlos, ob die Begründung der Airline durchgreift.
Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus. Wir arbeiten erfolgsbasiert: Wir holen die Entschädigung für Sie ein und behalten eine prozentuale Provision nur dann ein, wenn Geld fließt. Wenn die Airline nicht zahlt, zahlen Sie nichts. Bei Erfolg kassieren wir typischerweise 25-30% — den Rest bekommen Sie.
Muss ich die Airline selbst kontaktieren?
Nein. Sobald Sie uns das Online-Formular ausgefüllt zurücksenden, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Airline komplett. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wenn die Airline ablehnt, prüfen wir die Klagewege (Schlichtungsstelle SÖP / Klage am zuständigen Amtsgericht).
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