Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Der Schnellcheck zeigt, welche Pauschale für Ihre Strecke in Betracht kommt. Die anwaltliche Geltendmachung übernehmen wir zum Festpreis von 99 € — ohne Anteil an Ihrer Entschädigung. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung.
- Kostenloser Schnellcheck
- Festpreis statt Provision
- Bis 3 Jahre rückwirkend
Anwaltliche Geltendmachung
Festpreis 99 €
Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht.
- Anwaltsschreiben an die Airline nach EU-Verordnung 261/2004
- Ihre Angaben aus dem kostenlosen Schnellcheck übernehmen wir in die Beauftragung
- Über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen
Der Schnellcheck wertet Ihre Angaben nach den Regeln der EU-Verordnung 261/2004 aus und ist keine anwaltliche Prüfung. Die übernimmt die Kanzlei nach der Beauftragung.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
So machen wir Ihre Entschädigung geltend
Schnellcheck
Abflug- und Zielflughafen wählen: Der Rechner zeigt die Pauschale nach EU 261/2004 für Ihre Strecke. Kostenlos und ohne Anmeldung, keine anwaltliche Prüfung.
Zum Festpreis beauftragen
Sie buchen die anwaltliche Geltendmachung zum Festpreis von 99 € und erhalten einen persönlichen Link für Flugdaten und Unterlagen.
Wir machen geltend
Die Kanzlei prüft Ihren Fall und macht den Anspruch gegenüber der Airline geltend. Die Entschädigung gehört Ihnen ganz; über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen.
Festpreis statt Provision
Für die anwaltliche Geltendmachung gilt ein Festpreis von 99 €. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht. Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert.
1. Schnellcheck
Der Rechner schätzt die Pauschale. Eine anwaltliche Prüfung gehört zur gebuchten Leistung.
2. Fester Preis
99 € — unabhängig von der Höhe Ihrer Entschädigung.
3. Erstberatung
Lieber erst sprechen? Erstberatung innerhalb von 24 Stunden.
Echte Anwaltskanzlei
Kein Inkasso-Portal, kein Callcenter: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft und von Rechtsanwälten gegenüber der Airline geltend gemacht.
Ihre Entschädigung gehört Ihnen
Festpreis statt Provision: Von der Entschädigung der Airline geht kein Anteil an uns.
Gerichtsweg nur nach Absprache
Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert mit Ihnen.
Direkt zu Ihrem Fall
Detaillierte Infos und Schnellcheck — passend zu Ihrem Ereignis oder Ihrer Airline.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.
Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?
Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).
Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?
Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Ob die Begründung der Airline durchgreift, prüft die Kanzlei nach der Beauftragung.
Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.
Was kostet die Beauftragung?
Die anwaltliche Geltendmachung übernehmen wir zum Festpreis von 99 €. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht. Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert mit Ihnen. Der Schnellcheck mit dem Entschädigungsrechner ist kostenlos und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Muss ich die Airline selbst kontaktieren?
Nein. Nach der Buchung, Ihren Angaben und der digitalen Vollmacht übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche Korrespondenz mit der Airline. Über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen.
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