Festpreis statt Provision · Bis 600 € Entschädigung

Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.

Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Der Schnellcheck zeigt, welche Pauschale für Ihre Strecke in Betracht kommt. Die anwaltliche Geltendmachung übernehmen wir zum Festpreis von 99 € — ohne Anteil an Ihrer Entschädigung. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung.

  • Kostenloser Schnellcheck
  • Festpreis statt Provision
  • Bis 3 Jahre rückwirkend

Anwaltliche Geltendmachung

Festpreis 99 €

Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht.

  • Anwaltsschreiben an die Airline nach EU-Verordnung 261/2004
  • Ihre Angaben aus dem kostenlosen Schnellcheck übernehmen wir in die Beauftragung
  • Über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen
Kostenlosen Schnellcheck starten

Der Schnellcheck wertet Ihre Angaben nach den Regeln der EU-Verordnung 261/2004 aus und ist keine anwaltliche Prüfung. Die übernimmt die Kanzlei nach der Beauftragung.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

So machen wir Ihre Entschädigung geltend

1

Schnellcheck

Abflug- und Zielflughafen wählen: Der Rechner zeigt die Pauschale nach EU 261/2004 für Ihre Strecke. Kostenlos und ohne Anmeldung, keine anwaltliche Prüfung.

2

Zum Festpreis beauftragen

Sie buchen die anwaltliche Geltendmachung zum Festpreis von 99 € und erhalten einen persönlichen Link für Flugdaten und Unterlagen.

3

Wir machen geltend

Die Kanzlei prüft Ihren Fall und macht den Anspruch gegenüber der Airline geltend. Die Entschädigung gehört Ihnen ganz; über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen.

Festpreis statt Provision

Für die anwaltliche Geltendmachung gilt ein Festpreis von 99 €. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht. Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert.

1. Schnellcheck

Der Rechner schätzt die Pauschale. Eine anwaltliche Prüfung gehört zur gebuchten Leistung.

2. Fester Preis

99 € — unabhängig von der Höhe Ihrer Entschädigung.

3. Erstberatung

Lieber erst sprechen? Erstberatung innerhalb von 24 Stunden.

Echte Anwaltskanzlei

Kein Inkasso-Portal, kein Callcenter: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft und von Rechtsanwälten gegenüber der Airline geltend gemacht.

Ihre Entschädigung gehört Ihnen

Festpreis statt Provision: Von der Entschädigung der Airline geht kein Anteil an uns.

Gerichtsweg nur nach Absprache

Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.

Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?

Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).

Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?

Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Ob die Begründung der Airline durchgreift, prüft die Kanzlei nach der Beauftragung.

Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.

Was kostet die Beauftragung?

Die anwaltliche Geltendmachung übernehmen wir zum Festpreis von 99 €. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung. Einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht. Ob ein Gerichtsverfahren in Betracht kommt und was es kostet, besprechen wir vor einem solchen Schritt gesondert mit Ihnen. Der Schnellcheck mit dem Entschädigungsrechner ist kostenlos und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Muss ich die Airline selbst kontaktieren?

Nein. Nach der Buchung, Ihren Angaben und der digitalen Vollmacht übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche Korrespondenz mit der Airline. Über einen Gerichtsweg sprechen wir vorher gesondert mit Ihnen.

Entschädigung anwaltlich geltend machen — zum Festpreis.

EU-Verordnung 261/2004 · Festpreis 99 € · kein Anteil an Ihrer Entschädigung · kostenloser Schnellcheck vorab.

Kostenlosen Schnellcheck starten
Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr erfahren

Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.