Flug annulliert? Entschädigung PLUS Ticket-Erstattung.
Wird Ihr Flug mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung gestrichen, schuldet die Airline 250 bis 600 € Entschädigung — zusätzlich zur Erstattung des Tickets oder einer Ersatzbeförderung. Viele Airlines zahlen nur das Ticket zurück und hoffen, dass Sie die Entschädigung vergessen. Wir holen beides.
- Entschädigung 250–600 € zusätzlich zur Ticket-Erstattung — das eine ersetzt nicht das andere
- Umbuchung angenommen? Der Anspruch bleibt trotzdem bestehen
- Gutschein-Angebote der Airline müssen Sie NICHT akzeptieren
- Nur 19,9 % Erfolgshonorar zzgl. MwSt. — Klage inklusive
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Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
Ihre Rechte bei Annullierung
- Information weniger als 14 Tage vor Abflug → Entschädigungsanspruch (Ausnahmen nur bei zumutbarer Ersatzbeförderung)
- Wahlrecht: volle Ticket-Erstattung binnen 7 Tagen ODER Ersatzbeförderung zum Ziel
- Ersatzflug mit Ankunft über 2–4 Stunden nach Plan: Entschädigung bleibt bestehen
- Gutscheine dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung statt Geld gegeben werden
- Streik des eigenen Personals der Airline ist laut EuGH KEIN außergewöhnlicher Umstand
Deutlich günstiger als Flightright & Co.
19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,9 % zzgl. MwSt. | Kein Zuschlag — Klage inklusive | 457,91 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Die Airline hat mir das Ticket erstattet — habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung?
Ja. Ticket-Erstattung und Ausgleichszahlung nach Art. 7 sind zwei getrennte Ansprüche. Die Erstattung ersetzt den Flugpreis, die Entschädigung kompensiert die Unannehmlichkeit — beides steht Ihnen zu.
Ich wurde umgebucht und bin später angekommen. Anspruch?
In den meisten Fällen ja: Wenn der Ersatzflug Sie deutlich später ans Ziel bringt (je nach Vorlauf der Information 2–4 Stunden), bleibt der Entschädigungsanspruch trotz Umbuchung bestehen.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.
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