Flug verspätet? Ab 3 Stunden gibt es Geld zurück.
Kamen Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, schuldet die Airline eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 € — pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Endziel, nicht der Abflug. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen ihn anwaltlich durch.
- Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel — auch bei verpasstem Anschlussflug
- „Technischer Defekt" ist KEINE Ausrede — die Airline muss trotzdem zahlen
- Boarding-Pass hochladen genügt — wir lesen die Flugdaten automatisch aus
- Nur 19,9 % Erfolgshonorar zzgl. MwSt. — Klage inklusive, keine Zuschläge
Jetzt kostenlos prüfen
Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
Was bei Verspätung zählt
- Schwelle: 3 Stunden Verspätung bei Ankunft am Endziel (EuGH Sturgeon)
- Auch Anschlussflüge zählen: gebucht als eine Reise, zählt die End-Ankunft
- Ab 5 Stunden Verspätung können Sie zusätzlich vom Flug zurücktreten (Ticket-Erstattung)
- Verpflegung und ggf. Hotel stehen Ihnen ab 2–4 Stunden Wartezeit zu — zusätzlich zur Entschädigung
- Technische Defekte, Crew-Krankheit und eigener Streik der Airline sind KEINE außergewöhnlichen Umstände
Deutlich günstiger als Flightright & Co.
19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,9 % zzgl. MwSt. | Kein Zuschlag — Klage inklusive | 457,91 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wieviel Stunden Verspätung bekomme ich Entschädigung?
Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen (bei Flügen über 3.500 km: volle Entschädigung ab 4 Stunden, sonst hälftig kürzbar). Gemessen wird beim Öffnen der Flugzeugtüren, nicht beim Aufsetzen.
Mein Anschlussflug ist weg — zählt das auch?
Ja. Wenn Hin- und Anschlussflug in einer Buchung liegen, zählt die Verspätung am Endziel. Ein kurzer Zubringer-Verzug, der zu 5 Stunden Verspätung am Endziel führt, löst den vollen Anspruch aus.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.
Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.
Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,9 % Festsatz statt bis zu 50 % · Klage inklusive · Sie zahlen nur bei Erfolg.
Jetzt Entschädigung prüfen