Flug verspätet? Ab 3 Stunden gibt es Geld zurück.
Kamen Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, schuldet die Airline eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 € — pro Passagier, unabhängig vom Ticketpreis. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Endziel, nicht der Abflug. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen ihn anwaltlich durch.
- Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel — auch bei verpasstem Anschlussflug
- „Technischer Defekt" ist KEINE Ausrede — die Airline muss trotzdem zahlen
- Boarding-Pass hochladen genügt — wir lesen die Flugdaten automatisch aus
- Nur 19,95 % inkl. USt. Erfolgshonorar — Gerichtsweg nach Erfolgsprüfung ohne Zuschlag
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Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
Was bei Verspätung zählt
- Schwelle: 3 Stunden Verspätung bei Ankunft am Endziel (EuGH Sturgeon)
- Auch Anschlussflüge zählen: gebucht als eine Reise, zählt die End-Ankunft
- Ab 5 Stunden Verspätung können Sie zusätzlich vom Flug zurücktreten (Ticket-Erstattung)
- Verpflegung und ggf. Hotel stehen Ihnen ab 2–4 Stunden Wartezeit zu — zusätzlich zur Entschädigung
- Technische Defekte, Crew-Krankheit und eigener Streik der Airline sind KEINE außergewöhnlichen Umstände
Deutlich günstiger als Flightright & Co.
19,95 % inkl. USt. als Festsatz. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung — dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,95 % inkl. USt. | Gericht nach Erfolgsprüfung — bei Übernahme ohne Zuschlag | 480,30 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wieviel Stunden Verspätung bekomme ich Entschädigung?
Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen (bei Flügen über 3.500 km: volle Entschädigung ab 4 Stunden, sonst hälftig kürzbar). Gemessen wird beim Öffnen der Flugzeugtüren, nicht beim Aufsetzen.
Mein Anschlussflug ist weg — zählt das auch?
Ja. Wenn Hin- und Anschlussflug in einer Buchung liegen, zählt die Verspätung am Endziel. Ein kurzer Zubringer-Verzug, der zu 5 Stunden Verspätung am Endziel führt, löst den vollen Anspruch aus.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus. Nur bei Erfolg behalten wir 19,95 % inkl. USt. der tatsächlich erhaltenen Entschädigung ein. Bei 600 € erhalten Sie 480,30 €. Einen Gerichtsweg übernimmt die Kanzlei nur nach gesonderter positiver Prüfung; dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch automatisch und kostenlos. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir und können die Schlichtungsstelle einschalten. Über einen Gerichtsweg entscheidet die Kanzlei nach gesonderter Prüfung der Erfolgsaussichten.
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