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Wieviel Entschädigung steht Ihnen zu?

Strecke wählen, Passagiere angeben — der Rechner zeigt sofort die EU-261-Pauschale und Ihre Auszahlung nach unserem aktuellen Erfolgshonorar von 19,95 % inkl. USt.. Kein Kostenrisiko: Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.

  • Die Pauschale richtet sich nach der Großkreisdistanz — nicht nach dem Ticketpreis (Art. 7 Abs. 4 EU 261/2004)
  • Pro Passagier: bei einer 4-köpfigen Familie auf der Langstrecke sind das bis zu 2.400 €
  • Voraussetzung: mind. 3 Stunden Verspätung am Ziel, Annullierung unter 14 Tagen Vorlauf oder Nichtbeförderung
  • Ob ein „außergewöhnlicher Umstand" die Airline wirklich entlastet, prüfen wir anwaltlich — kostenlos

Entschädigung berechnen

Strecke wählen — wir zeigen die Pauschale nach EU 261/2004 und was nach Abzug unseres Erfolgshonorars bei Ihnen ankommt.

Ihr Flughafen ist nicht dabei? Kein Problem — im Prüf-Formular unten können Sie jede Strecke frei eintragen.

Optional: Flug sofort verifizieren

Flugnummer + Datum — wir prüfen die tatsächliche Verspätung in der Flugdatenbank.

Anspruch jetzt kostenlos prüfen lassen

Boarding-Pass hochladen — wir lesen die Flugdaten automatisch aus und melden uns in 24 Stunden mit dem Ergebnis.

Der schnellste Weg: Foto oder PDF hochladen — wir lesen Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus und füllen das Formular für Sie vor. Kein Dokument zur Hand? Kein Problem, einfach die Felder darunter ausfüllen.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Tragen Sie den Flug ein, bei dem die Störung begonnen hat. Bei einer Umsteigeverbindung ergänzen Sie die weiteren Flüge unten im Reiseverlauf.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das der Startflughafen des ersten Fluges, nicht der Umsteigeflughafen.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das das endgültige Reiseziel. Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft dort.

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Für Anschlussflüge ist entscheidend, ob alle Teilflüge unter derselben Buchungsnummer stehen.

Bitte nennen Sie bei Anschlussflügen alle bekannten Flugnummern und Flughäfen und beschreiben Sie kurz, welcher Anschluss verpasst oder geändert wurde.

Die Berechnung berücksichtigt nur Passagiere, deren vollständige Namen Sie unten angeben.

Bitte nennen Sie Vor- und Nachnamen. Ohne vollständigen Namen berücksichtigt die automatische Berechnung nur die Person, die dieses Formular ausfüllt.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr erfahren

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