Anwaltskanzlei statt Inkasso-Portal

Die Flightright-Alternative: Anwalt direkt — für deutlich weniger Provision.

Flightright berechnet 28 % zzgl. MwSt. — und im Klagefall zusätzlich einen Anwaltszuschlag, zusammen bis rund 50 % Ihrer Entschädigung. Bei uns setzt von Anfang an eine Anwaltskanzlei Ihren Anspruch durch: 19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz, Klage inklusive. Bei 600 € Entschädigung macht das über 150 € Unterschied.

  • Festsatz 19,9 % zzgl. MwSt. — egal ob die Airline sofort zahlt oder erst nach Klage
  • Echte Anwaltskanzlei: kein Weiterreichen an Vertragsanwälte, kein Zuschlag
  • Bei 600 €: 457,91 € Auszahlung — statt 400 € (Flightright) oder ~300 € (im Klagefall)
  • Gleiche Bequemlichkeit: Boarding-Pass hochladen, Rest machen wir

Jetzt kostenlos prüfen

Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.

Der schnellste Weg: Foto oder PDF hochladen — wir lesen Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus und füllen das Formular für Sie vor. Kein Dokument zur Hand? Kein Problem, einfach die Felder darunter ausfüllen.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Format: 2-3 Buchstaben + Ziffern, z.B. „LH441", „EW3242". Steht auf Ihrer Buchungsbestätigung und der Bordkarte.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Stadt oder IATA-Code, z.B. „Frankfurt" oder „FRA".

Stadt oder IATA-Code, z.B. „New York JFK" oder „JFK".

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Die Entschädigung gilt pro Passagier — eine 4-köpfige Familie auf der Langstrecke bekommt bis zu 2.400 €. Ohne Angabe rechnen wir mit 1 Passagier.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

Portal vs. Anwaltskanzlei — der Unterschied

  • Portale sind Inkasso-Dienstleister: für die Klage reichen sie Ihren Fall an Vertragsanwälte weiter — und berechnen dafür einen Zuschlag
  • Bei uns bearbeitet dieselbe Kanzlei Ihren Fall von der Prüfung bis zum Urteil — ein Ansprechpartner, ein Festsatz
  • Sofortentschädigung der Portale klingt gut, kostet aber real oft 35–65 % Ihres Anspruchs
  • Anwaltliche Prüfung statt Algorithmus-Score: auch Grenzfälle (Streik, Anschlussflüge, außergewöhnliche Umstände) werden juristisch bewertet
  • Schlichtungsverfahren (für Sie kostenlos, Airlines müssen teilnehmen) nutzen wir als Eskalationsstufe — Portale überspringen das oft

Deutlich günstiger als Flightright & Co.

19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.

AnbieterProvisionIhre Auszahlung bei 600 €
Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei19,9 % zzgl. MwSt.457,91 €
Flightright28 % zzgl. MwSt.400,08 € (im Klagefall ~300 €)
AirHelp35 % inkl. MwSt.390 € (im Klagefall 300 €)

Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.

Häufig gestellte Fragen

Warum seid ihr günstiger als Flightright?

Weil kein Portal zwischen Ihnen und dem Anwalt steht. Flightright ist ein Inkasso-Dienstleister, der im Klagefall externe Anwälte einschaltet und deren Kosten als Zuschlag weiterreicht. Wir sind die Kanzlei — es gibt schlicht keine zweite Stufe, die mitverdienen muss.

Ist die Erfolgsquote bei einem Anwalt schlechter als beim Portal?

Nein — eher im Gegenteil. Airlines wissen, dass hinter einem Anwaltsschreiben die Klage ohne weiteren Reibungsverlust folgt. Portale müssen den Klageweg erst organisieren; bei uns ist er derselbe Vorgang.

Was ist mit Sofortentschädigung — Flightright zahlt doch sofort aus?

Sofortauszahlung ist ein Forderungsverkauf: Sie treten Ihren Anspruch ab und erhalten dafür oft nur 35–65 % des Werts. Wer 2–8 Wochen warten kann, bekommt bei uns deutlich mehr — 457,91 € statt z.B. 350 € bei 600 € Anspruch.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.

Wie läuft die Durchsetzung ab?

Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,9 % Festsatz statt bis zu 50 % · Klage inklusive · Sie zahlen nur bei Erfolg.

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