Bei Überbuchung: sofort fällig

Nicht mitgenommen? Bei Überbuchung ist die Entschädigung sofort fällig.

Wurde Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert — meist wegen Überbuchung — ist die Entschädigung von 250 bis 600 € sofort fällig, noch am Flughafen. Dazu kommen Ersatzbeförderung oder Erstattung und Betreuungsleistungen. Die wenigsten Airlines zahlen freiwillig — wir fordern es anwaltlich ein.

  • Anspruch entsteht SOFORT — nicht erst nach Stunden wie bei Verspätung
  • Gilt auch bei „operationellen Gründen", zu kleinem Fluggerät oder Crew-Problemen
  • Freiwilliger Verzicht gegen Prämie? Nur wenn SIE zugestimmt haben, entfällt der Anspruch
  • Nur 19,9 % Erfolgshonorar zzgl. MwSt. — Klage inklusive

Jetzt kostenlos prüfen

Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.

Der schnellste Weg: Foto oder PDF hochladen — wir lesen Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus und füllen das Formular für Sie vor. Kein Dokument zur Hand? Kein Problem, einfach die Felder darunter ausfüllen.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Format: 2-3 Buchstaben + Ziffern, z.B. „LH441", „EW3242". Steht auf Ihrer Buchungsbestätigung und der Bordkarte.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Stadt oder IATA-Code, z.B. „Frankfurt" oder „FRA".

Stadt oder IATA-Code, z.B. „New York JFK" oder „JFK".

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Die Entschädigung gilt pro Passagier — eine 4-köpfige Familie auf der Langstrecke bekommt bis zu 2.400 €. Ohne Angabe rechnen wir mit 1 Passagier.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

Ihre Rechte bei Nichtbeförderung

  • Entschädigung 250–600 € ist bei unfreiwilliger Nichtbeförderung sofort fällig (Art. 4 Abs. 3 EU 261/2004)
  • Zusätzlich: Wahlrecht zwischen Ersatzbeförderung und voller Erstattung
  • Betreuung: Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotel + Transfer gehen auf die Airline
  • Außergewöhnliche Umstände helfen der Airline hier NICHT — Überbuchung ist immer selbst verschuldet
  • Auch überbuchte Codeshare- und Pauschalreise-Flüge sind erfasst

Deutlich günstiger als Flightright & Co.

19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.

AnbieterProvisionIhre Auszahlung bei 600 €
Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei19,9 % zzgl. MwSt.457,91 €
Flightright28 % zzgl. MwSt.400,08 € (im Klagefall ~300 €)
AirHelp35 % inkl. MwSt.390 € (im Klagefall 300 €)

Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.

Häufig gestellte Fragen

Die Airline nannte „operationelle Gründe" — zählt das als Überbuchung?

Für Ihren Anspruch ist der Grund fast egal: Jede Beförderungsverweigerung gegen Ihren Willen ohne berechtigten Grund (z.B. fehlende Dokumente, Sicherheitsrisiko) löst den Anspruch aus — auch zu kleines Fluggerät oder Crew-Umplanung.

Ich habe am Schalter einen Reisegutschein angenommen. Anspruch weg?

Das kommt auf die Umstände an. Ein wirksamer Verzicht setzt voraus, dass Sie freiwillig und informiert zugestimmt haben. Unterschriften unter Druck oder pauschale Abfindungsklauseln sind oft unwirksam — genau das prüfen wir kostenlos.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.

Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.

Wie läuft die Durchsetzung ab?

Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,9 % Festsatz statt bis zu 50 % · Klage inklusive · Sie zahlen nur bei Erfolg.

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