Bei Überbuchung: sofort fällig

Nicht mitgenommen? Bei Überbuchung ist die Entschädigung sofort fällig.

Wurde Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert — meist wegen Überbuchung — ist die Entschädigung von 250 bis 600 € sofort fällig, noch am Flughafen. Dazu kommen Ersatzbeförderung oder Erstattung und Betreuungsleistungen. Die wenigsten Airlines zahlen freiwillig — wir fordern es anwaltlich ein.

  • Anspruch entsteht SOFORT — nicht erst nach Stunden wie bei Verspätung
  • Gilt auch bei „operationellen Gründen", zu kleinem Fluggerät oder Crew-Problemen
  • Freiwilliger Verzicht gegen Prämie? Nur wenn SIE zugestimmt haben, entfällt der Anspruch
  • Nur 19,95 % inkl. USt. Erfolgshonorar — Gericht nach gesonderter Erfolgsprüfung

Jetzt kostenlos prüfen

Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.

Der schnellste Weg: Foto oder PDF hochladen — wir lesen Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus und füllen das Formular für Sie vor. Kein Dokument zur Hand? Kein Problem, einfach die Felder darunter ausfüllen.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Tragen Sie den Flug ein, bei dem die Störung begonnen hat. Bei einer Umsteigeverbindung ergänzen Sie die weiteren Flüge unten im Reiseverlauf.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das der Startflughafen des ersten Fluges, nicht der Umsteigeflughafen.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das das endgültige Reiseziel. Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft dort.

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Für Anschlussflüge ist entscheidend, ob alle Teilflüge unter derselben Buchungsnummer stehen.

Bitte nennen Sie bei Anschlussflügen alle bekannten Flugnummern und Flughäfen und beschreiben Sie kurz, welcher Anschluss verpasst oder geändert wurde.

Die Berechnung berücksichtigt nur Passagiere, deren vollständige Namen Sie unten angeben.

Bitte nennen Sie Vor- und Nachnamen. Ohne vollständigen Namen berücksichtigt die automatische Berechnung nur die Person, die dieses Formular ausfüllt.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

Ihre Rechte bei Nichtbeförderung

  • Entschädigung 250–600 € ist bei unfreiwilliger Nichtbeförderung sofort fällig (Art. 4 Abs. 3 EU 261/2004)
  • Zusätzlich: Wahlrecht zwischen Ersatzbeförderung und voller Erstattung
  • Betreuung: Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotel + Transfer gehen auf die Airline
  • Außergewöhnliche Umstände helfen der Airline hier NICHT — Überbuchung ist immer selbst verschuldet
  • Auch überbuchte Codeshare- und Pauschalreise-Flüge sind erfasst

Deutlich günstiger als Flightright & Co.

19,95 % inkl. USt. als Festsatz. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung — dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.

AnbieterProvisionIhre Auszahlung bei 600 €
Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei19,95 % inkl. USt.480,30 €
Flightright28 % zzgl. MwSt.400,08 € (im Klagefall ~300 €)
AirHelp35 % inkl. MwSt.390 € (im Klagefall 300 €)

Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.

Häufig gestellte Fragen

Die Airline nannte „operationelle Gründe" — zählt das als Überbuchung?

Für Ihren Anspruch ist der Grund fast egal: Jede Beförderungsverweigerung gegen Ihren Willen ohne berechtigten Grund (z.B. fehlende Dokumente, Sicherheitsrisiko) löst den Anspruch aus — auch zu kleines Fluggerät oder Crew-Umplanung.

Ich habe am Schalter einen Reisegutschein angenommen. Anspruch weg?

Das kommt auf die Umstände an. Ein wirksamer Verzicht setzt voraus, dass Sie freiwillig und informiert zugestimmt haben. Unterschriften unter Druck oder pauschale Abfindungsklauseln sind oft unwirksam — genau das prüfen wir kostenlos.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus. Nur bei Erfolg behalten wir 19,95 % inkl. USt. der tatsächlich erhaltenen Entschädigung ein. Bei 600 € erhalten Sie 480,30 €. Einen Gerichtsweg übernimmt die Kanzlei nur nach gesonderter positiver Prüfung; dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.

Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.

Wie läuft die Durchsetzung ab?

Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch automatisch und kostenlos. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir und können die Schlichtungsstelle einschalten. Über einen Gerichtsweg entscheidet die Kanzlei nach gesonderter Prüfung der Erfolgsaussichten.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,95 % inkl. USt. statt bis zu 50 % · Gerichtsweg nach Erfolgsprüfung · Sie zahlen nur bei Erfolg.

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