Alte Flüge nicht verschenken: Ansprüche verjähren zum 31.12.
Entschädigungsansprüche nach EU 261/2004 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren — immer zum Jahresende. Ein verspäteter Flug aus dem Sommer vor drei Jahren ist am 31. Dezember unwiderruflich verloren. Prüfen Sie alte Flüge jetzt: Boarding-Pass oder Buchungsbestätigung hochladen genügt.
- Bis zu 3 Jahre rückwirkend: auch Flüge von vor 2 Sommern sind meist noch durchsetzbar
- Alte Buchungsbestätigung aus dem E-Mail-Postfach genügt als Nachweis
- Klage vor dem 31.12. eingereicht = Frist gewahrt, auch wenn das Verfahren länger dauert
- Nur 19,9 % Erfolgshonorar zzgl. MwSt. — Sie riskieren nichts
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Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
So funktioniert die Verjährung bei Fluggastrechten
- Frist: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB)
- Beispiel: Flug im März 2024 → verjährt am 31.12.2027, 24:00 Uhr
- Eine Beschwerde bei der Airline stoppt die Verjährung NICHT — nur Klage oder Schlichtungsantrag hemmen die Frist
- Auch wer die Airline nie kontaktiert hat, kann den Anspruch noch geltend machen
- Flugdaten vergessen? Aus der Buchungsbestätigung lesen wir alles Nötige automatisch aus
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19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,9 % zzgl. MwSt. | Kein Zuschlag — Klage inklusive | 457,91 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Mein Flug war vor fast 3 Jahren — lohnt sich das noch?
Ja, gerade dann. Bis zum 31.12. des dritten Jahres ist der Anspruch voll durchsetzbar. Wichtig: Kurz vor Jahresende reicht ein Airline-Anschreiben nicht mehr — dann sichern wir die Frist über Klage oder Schlichtungsantrag. Genau das prüfen wir bei der kostenlosen Ersteinschätzung mit.
Ich habe keine Bordkarte mehr. Reicht die Buchungsbestätigung?
In der Regel ja. Buchungsbestätigung oder E-Ticket-Mail genügen meist als Nachweis der Buchung; die Flugstörung selbst lässt sich über Flugdatenbanken belegen. Laden Sie hoch, was Sie haben — wir prüfen, ob es reicht.
Stoppt meine damalige Beschwerde bei der Airline die Verjährung?
Nein. Verhandlungen können die Frist allenfalls vorübergehend hemmen — eine unbeantwortete Beschwerde tut das nicht. Verlassen Sie sich nicht darauf: maßgeblich ist der 31.12. des dritten Jahres.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.
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