Frist: 31. Dezember — danach ist der Anspruch weg

Alte Flüge nicht verschenken: Ansprüche verjähren zum 31.12.

Entschädigungsansprüche nach EU 261/2004 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren — immer zum Jahresende. Ein verspäteter Flug aus dem Sommer vor drei Jahren ist am 31. Dezember unwiderruflich verloren. Prüfen Sie alte Flüge jetzt: Boarding-Pass oder Buchungsbestätigung hochladen genügt.

  • Bis zu 3 Jahre rückwirkend: auch Flüge von vor 2 Sommern sind meist noch durchsetzbar
  • Alte Buchungsbestätigung aus dem E-Mail-Postfach genügt als Nachweis
  • Klage vor dem 31.12. eingereicht = Frist gewahrt, auch wenn das Verfahren länger dauert
  • Nur 19,95 % inkl. USt. Erfolgshonorar — Sie zahlen nur bei Erfolg

Jetzt kostenlos prüfen

Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.

Der schnellste Weg: Foto oder PDF hochladen — wir lesen Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus und füllen das Formular für Sie vor. Kein Dokument zur Hand? Kein Problem, einfach die Felder darunter ausfüllen.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Tragen Sie den Flug ein, bei dem die Störung begonnen hat. Bei einer Umsteigeverbindung ergänzen Sie die weiteren Flüge unten im Reiseverlauf.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das der Startflughafen des ersten Fluges, nicht der Umsteigeflughafen.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das das endgültige Reiseziel. Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft dort.

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Nur ausfüllen, wenn Sie mit Verspätung am Zielflughafen ankamen. Schwelle für Entschädigung: 3 Stunden.

Was die Airline als Grund genannt hat — z.B. „technischer Defekt", „Wetter", „Streik". Wichtig für die Prüfung außergewöhnlicher Umstände.

Für Anschlussflüge ist entscheidend, ob alle Teilflüge unter derselben Buchungsnummer stehen.

Bitte nennen Sie bei Anschlussflügen alle bekannten Flugnummern und Flughäfen und beschreiben Sie kurz, welcher Anschluss verpasst oder geändert wurde.

Die Berechnung berücksichtigt nur Passagiere, deren vollständige Namen Sie unten angeben.

Bitte nennen Sie Vor- und Nachnamen. Ohne vollständigen Namen berücksichtigt die automatische Berechnung nur die Person, die dieses Formular ausfüllt.

Steht auf der Bestätigungs-Mail der Airline / des Reisebüros, z.B. „X3K2P9".

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

So funktioniert die Verjährung bei Fluggastrechten

  • Frist: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195, 199 BGB)
  • Beispiel: Flug im März 2024 → verjährt am 31.12.2027, 24:00 Uhr
  • Eine Beschwerde bei der Airline stoppt die Verjährung NICHT — nur Klage oder Schlichtungsantrag hemmen die Frist
  • Auch wer die Airline nie kontaktiert hat, kann den Anspruch noch geltend machen
  • Flugdaten vergessen? Aus der Buchungsbestätigung lesen wir alles Nötige automatisch aus

Deutlich günstiger als Flightright & Co.

19,95 % inkl. USt. als Festsatz. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung — dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.

AnbieterProvisionIhre Auszahlung bei 600 €
Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei19,95 % inkl. USt.480,30 €
Flightright28 % zzgl. MwSt.400,08 € (im Klagefall ~300 €)
AirHelp35 % inkl. MwSt.390 € (im Klagefall 300 €)

Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.

Häufig gestellte Fragen

Mein Flug war vor fast 3 Jahren — lohnt sich das noch?

Ja, gerade dann. Bis zum 31.12. des dritten Jahres ist der Anspruch voll durchsetzbar. Wichtig: Kurz vor Jahresende reicht ein Airline-Anschreiben nicht mehr — dann sichern wir die Frist über Klage oder Schlichtungsantrag. Genau das prüfen wir bei der kostenlosen Ersteinschätzung mit.

Ich habe keine Bordkarte mehr. Reicht die Buchungsbestätigung?

In der Regel ja. Buchungsbestätigung oder E-Ticket-Mail genügen meist als Nachweis der Buchung; die Flugstörung selbst lässt sich über Flugdatenbanken belegen. Laden Sie hoch, was Sie haben — wir prüfen, ob es reicht.

Stoppt meine damalige Beschwerde bei der Airline die Verjährung?

Nein. Verhandlungen können die Frist allenfalls vorübergehend hemmen — eine unbeantwortete Beschwerde tut das nicht. Verlassen Sie sich nicht darauf: maßgeblich ist der 31.12. des dritten Jahres.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus. Nur bei Erfolg behalten wir 19,95 % inkl. USt. der tatsächlich erhaltenen Entschädigung ein. Bei 600 € erhalten Sie 480,30 €. Einen Gerichtsweg übernimmt die Kanzlei nur nach gesonderter positiver Prüfung; dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.

Wie läuft die Durchsetzung ab?

Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch automatisch und kostenlos. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir und können die Schlichtungsstelle einschalten. Über einen Gerichtsweg entscheidet die Kanzlei nach gesonderter Prüfung der Erfolgsaussichten.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

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