Eurowings-Flug gestört? Bis 600 € Entschädigung — anwaltlich durchgesetzt.
Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Überbuchung bei Eurowings: Nach EU 261/2004 stehen Ihnen 250 bis 600 € pro Passagier zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren Eurowings-Fall kostenlos und fordern die Entschädigung anwaltlich ein. Sie zahlen nur bei Erfolg: 19,9 % zzgl. MwSt., Klage inklusive.
- Boarding-Pass hochladen — Flugdaten werden automatisch ausgelesen
- Kostenlose anwaltliche Prüfung, Ergebnis in 24 Stunden
- EU-Airline: EU 261/2004 gilt auf allen Flügen weltweit
- Nur 19,9 % Erfolgshonorar zzgl. MwSt. — keine Zuschläge, Klage inklusive
Jetzt kostenlos prüfen
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Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
Gut zu wissen bei Eurowings
- Eurowings GmbH, Sitz Köln — Lufthansa-Tochter, Basen u.a. Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart, Hamburg
- EU-Carrier: EU 261/2004 gilt auf allen Eurowings-Flügen weltweit
- Deutsche Airline mit deutschem Gerichtsstand — Klagen sind unkompliziert durchsetzbar
- Innerdeutsche und Europa-Strecken: meist 250 € (bis 1.500 km) oder 400 € Entschädigung
- Auch von Partner-Airlines durchgeführte Eurowings-Flüge (Wet-Lease) sind erfasst
Deutlich günstiger als Flightright & Co.
19,9 % zzgl. MwSt. als Festsatz — kein Anwaltszuschlag, keine Klage-Gebühr. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,9 % zzgl. MwSt. | Kein Zuschlag — Klage inklusive | 457,91 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Gilt EU 261/2004 auf meinem Eurowings-Flug?
Ja. Eurowings ist ein EU-Luftfahrtunternehmen — die Verordnung gilt auf allen Flügen, egal wo Sie starten oder landen.
Eurowings beruft sich auf außergewöhnliche Umstände. Ist der Anspruch weg?
Meist nicht. Technische Defekte, Crew-Ausfälle und Streiks des eigenen Personals sind laut EuGH KEINE außergewöhnlichen Umstände. Nur echtes Extremwetter, behördliche Eingriffe oder wilde Streiks Dritter entlasten die Airline — und dafür trägt sie die Beweislast. Genau das prüfen wir.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch kostenlos in 24 Stunden. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir, schalten die Schlichtungsstelle ein oder klagen — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.
Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.
Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,9 % Festsatz statt bis zu 50 % · Klage inklusive · Sie zahlen nur bei Erfolg.
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