easyJet-Flug gestört? Bis 600 € Entschädigung — anwaltlich durchgesetzt.
Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Überbuchung bei easyJet: Nach EU 261/2004 stehen Ihnen 250 bis 600 € pro Passagier zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren easyJet-Fall kostenlos und fordern die Entschädigung anwaltlich ein. Sie zahlen nur bei Erfolg: 19,95 % inkl. USt.. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung.
- Boarding-Pass hochladen — Flugdaten werden automatisch ausgelesen
- Kostenlose anwaltliche Prüfung, Ergebnis in 24 Stunden
- EU 261/2004 gilt bei Abflug aus der EU — wir prüfen auch die UK-Regeln
- Nur 19,95 % inkl. USt. Erfolgshonorar — übernommener Gerichtsweg ohne Zuschlag
Jetzt kostenlos prüfen
Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.
Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
Gut zu wissen bei easyJet
- easyJet Airline Company Ltd., Sitz Luton (UK) — nach dem Brexit kein EU-Carrier mehr
- Kein EU-Carrier seit dem Brexit: EU 261/2004 gilt bei easyJet nur bei ABFLUG aus der EU
- Flug ab Berlin, Hamburg oder München → voller Anspruch; Flug ab London nach Deutschland → UK-Fluggastrechte (UK 261, nahezu identisch)
- Der günstige Ticketpreis ändert nichts an der Entschädigungshöhe von 250–400 €
- easyJet wickelt Forderungen fast ausschließlich über das Online-Portal ab — als Kanzlei nutzen wir den formellen Weg mit Fristsetzung
Deutlich günstiger als Flightright & Co.
19,95 % inkl. USt. als Festsatz. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung — dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Portale berechnen im Klagefall bis zu 50 % Ihrer Entschädigung.
| Anbieter | Provision | Zuschläge | Ihre Auszahlung bei 600 € |
|---|---|---|---|
| Advofleet RechtsanwälteAnwaltskanzlei | 19,95 % inkl. USt. | Gericht nach Erfolgsprüfung — bei Übernahme ohne Zuschlag | 480,30 € |
| Flightright | 28 % zzgl. MwSt. | Anwaltszuschlag im Klagefall (zusammen bis ~50 %) | 400,08 € (im Klagefall ~300 €) |
| AirHelp | 35 % inkl. MwSt. | Legal-Action-Fee im Klagefall (zusammen bis 50 %) | 390 € (im Klagefall 300 €) |
Vergleichswerte: öffentliche Preisangaben der Anbieter (Stand Juli 2026), Auszahlung bei 600 € Entschädigung nach Abzug aller Gebühren inkl. MwSt.
Häufig gestellte Fragen
Gilt EU 261/2004 auf meinem easyJet-Flug?
Bei Abflug aus der EU: ja, uneingeschränkt. Bei Abflug außerhalb der EU (z.B. UK) greifen die nahezu identischen UK-Fluggastrechte — auch die setzen wir durch.
easyJet beruft sich auf außergewöhnliche Umstände. Ist der Anspruch weg?
Meist nicht. Technische Defekte, Crew-Ausfälle und Streiks des eigenen Personals sind laut EuGH KEINE außergewöhnlichen Umstände. Nur echtes Extremwetter, behördliche Eingriffe oder wilde Streiks Dritter entlasten die Airline — und dafür trägt sie die Beweislast. Genau das prüfen wir.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus. Nur bei Erfolg behalten wir 19,95 % inkl. USt. der tatsächlich erhaltenen Entschädigung ein. Bei 600 € erhalten Sie 480,30 €. Einen Gerichtsweg übernimmt die Kanzlei nur nach gesonderter positiver Prüfung; dann ohne Aufschlag und Kostenrisiko. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus dem März 2024 kann also noch bis zum 31.12.2027 geltend gemacht werden.
Wie läuft die Durchsetzung ab?
Sie laden Ihren Boarding-Pass hoch oder tragen die Flugdaten ein — wir prüfen den Anspruch automatisch und kostenlos. Nach Ihrer digitalen Vollmacht geht das Anwaltsschreiben an die Airline raus. Reagiert sie nicht, mahnen wir und können die Schlichtungsstelle einschalten. Über einen Gerichtsweg entscheidet die Kanzlei nach gesonderter Prüfung der Erfolgsaussichten.
Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.
Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,95 % inkl. USt. statt bis zu 50 % · Gerichtsweg nach Erfolgsprüfung · Sie zahlen nur bei Erfolg.
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