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Der Bestatter hat die Beerdigung organisiert, die Rechnung liegt im Briefkasten – und plötzlich stellt sich heraus, dass der Nachlass hoch verschuldet war. Viele Angehörige schlagen die Erbschaft deshalb aus und gehen davon aus, damit auch die Bestattungskosten los zu sein. Ein gefährlicher Irrtum, der regelmäßig zu bösen Überraschungen führt.

Der Erblasser ist kaum beigesetzt, und schon steht die erste schwierige Frage im Raum: Wem gehört das Haus jetzt eigentlich, und was passiert, wenn sich die Erben nicht einig werden? Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, und genau diese Konstruktion sorgt in der Praxis regelmäßig für Streit, vor allem wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, die niemand allein besitzt und über die trotzdem alle gemeinsam entscheiden müssen.

Drei Geschwister erben ein Haus. Eines will verkaufen, eines will einziehen, das dritte meldet sich einfach nicht mehr zurück. Monate vergehen, die Nebenkosten laufen weiter, das Grundbuch bleibt unverändert – und alle warten aufeinander. Genau so sieht der typische Erbengemeinschaft-Streit in der Praxis aus.

Ein Brief vom Nachlassgericht, sieben Wochen nach der Beerdigung – und plötzlich die Frage, ob man gerade unwissentlich die Schulden eines Verstorbenen übernommen hat. Die Sechs-Wochen-Frist zur Erbausschlagung nach § 1944 BGB ist eine der schärfsten Fristen im deutschen Zivilrecht: Sie läuft ohne Mahnung, ohne Erinnerung und ohne Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht ab.

Der Notartermin liegt Jahre zurück, die Unterschrift steht fest im Erbvertrag – und trotzdem wächst der Zweifel: War der Onkel damals wirklich testierfähig, oder stand er unter Druck der neuen Partnerin? Ein Erbvertrag bindet Erblasser und Bedachte stärker als ein einfaches Testament, deshalb ist er nicht einfach widerrufbar. Doch das Gesetz kennt klar definierte Anfechtungsgründe, wenn Irrtum, Drohung oder sittenwidriger Druck im Spiel waren.

Ein Satz im Testament, ein Name, der fehlt – und schon steht die Frage im Raum: Darf man ein Kind wirklich enterben? Die Antwort ist ja, aber sie ist unvollständig, solange niemand über den Pflichtteil spricht. Wer glaubt, mit einer Enterbung sei das Kind komplett aus dem Nachlass verschwunden, irrt in den allermeisten Fällen.

Der Notartermin ist Jahre her, die Unterschrift längst getrocknet – und jetzt will einer der Beteiligten raus aus dem Vertrag. Anders als beim Testament reicht dafür kein einfacher Sinneswandel. Ein Erbvertrag entfaltet eine Bindungswirkung, die viele Betroffene erst dann wirklich verstehen, wenn sie sich davon lösen wollen.

Der Erbfall ist noch keine Woche her, da liegt ein Testament auf dem Tisch, das niemand erwartet hat – und ein Angehöriger geht komplett leer aus. Für viele Erbberechtigte stellt sich dann sofort die Frage, ob dieses Schriftstück überhaupt wirksam ist und ob man dagegen vorgehen kann. Das Gesetz lässt eine Anfechtung nur unter engen Voraussetzungen zu, dafür aber mit einer klaren Frist.

400.000 Euro steuerfrei an jedes Kind — alle zehn Jahre, von jedem Elternteil neu. Was viele nicht wissen: Die Schenkung zu Lebzeiten ist eines der wirkungsvollsten legalen Steuerinstrumente im deutschen Erbrecht. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen in der Familie halten, ohne dass das Finanzamt den Löwenanteil beansprucht.

Der Schlüssel liegt auf dem Tisch, die Wohnung des Verstorbenen steht leer — und die Bank verlangt einen Nachweis, wer überhaupt erbberechtigt ist. Genau in diesem Moment taucht der Begriff Erbschein auf. Doch nicht immer ist er zwingend erforderlich: Wer die Regeln kennt, spart sich Zeit, Aufwand und erhebliche Kosten.

Der Notar liest den Vertrag vor, die Familie sitzt angespannt zusammen — und kurz danach steht die eigene Unterschrift unter einem Erbverzicht. Viele Menschen unterschreiben in diesem Moment, ohne die volle Tragweite zu überblicken. Dabei ist die Konsequenz eindeutig: Wer nach § 2346 BGB auf das gesetzliche Erbrecht verzichtet, wird so behandelt, als wäre er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben — mit allem, was das bedeutet.

Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet — und spätestens wenn der Bestatter die Rechnung schickt, beginnen die Fragen: Muss ich als Kind zahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe? Haftet mein Geschwister, der seit Jahren keinen Kontakt hatte? Springt das Sozialamt ein, wenn niemand zahlen kann? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln diese Fragen mit einer strikten Haftungsrangfolge — wer sie kennt, kann seine Rechte wahren und vermeidet u

Der Notar hat den Erbvertrag beglaubigt, Jahre vergehen — und nach dem Tod kommt die Überraschung: Das Testament bevorzugt jemanden, den die Familie für eine Fehlentscheidung hält, oder ein Kind wurde schlicht vergessen. Wer jetzt handeln will, steht vor einer klaren Frage: Gibt es einen rechtlich tragfähigen Anfechtungsgrund, und ist die Frist noch nicht abgelaufen?

Der Zettel liegt im Schreibtisch, vollständig von Hand beschrieben, unterschrieben — fertig? Ganz so einfach ist es nicht. Das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB ist die meistgenutzte und kostengünstigste Form der letztwilligen Verfügung in Deutschland, stellt aber klare Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zur vollständigen Nichtigkeit führt.

Der Beschluss liegt auf dem Tisch: Ihr Erbscheinantrag wurde zurückgewiesen. Ohne dieses Dokument kommen Sie an das Erbe kaum heran — kein Bankzugang, keine Grundbuchumschreibung, keine Handlungsfähigkeit als Erbe. Das Gute: Die Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Das Gesetz räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, dagegen vorzugehen.

Ein Todesfall trifft die Familie, der Nachlass muss geregelt werden — und es gibt kein Testament. Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein detailliertes System entwickelt: die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Sie bestimmt verbindlich, wer erbt, in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil.

Der Erbvertrag ist geschlossen, notariell beurkundet — und jetzt haben sich die Lebensumstände grundlegend geändert. Vielleicht ist die Beziehung zum Bedachten zerbrochen, ein neues Kind ist hinzugekommen oder die ursprüngliche Gegenleistung des Vertragserben ist entfallen. Wer in dieser Situation glaubt, er könne den Erbvertrag einfach widerrufen wie ein Testament, irrt: Das Gesetz sieht für den Erbvertrag weit engere Wege vor.

Der Anruf kommt unerwartet: Ein Elternteil ist gestorben, und kurz darauf meldet sich die Bank — nicht mit einer Erbschaftszahlung, sondern mit einer Forderung. Vererbte Schulden sind in Deutschland keine Seltenheit, und viele Betroffene wissen nicht, dass sie eine echte Wahl haben.

Der Brief vom Nachlassgericht liegt auf dem Tisch, und plötzlich stehen Sie vor einer Entscheidung, die finanzielle Weichen stellen kann: Erbe annehmen oder ausschlagen? Was zunächst wie ein Glücksfall wirkt, kann sich als Schuldenfalle entpuppen — denn wer ein Erbe annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Verschuldeter Nachlass bedroht Ihren Pflichtteil? Wann Sie trotz Schulden erben müssen und wie Sie sich vor Verbindlichkeiten schützen.

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. So setzen Sie sie testamentarisch als Erben ein und sichern ihre Zukunft rechtlich ab.
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