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Vertragsrecht – Ihre Rechte durchsetzen

Vertragsstreitigkeiten, Mängel oder Kündigung? Unsere erfahrenen Vertragsrechtsanwälte helfen Ihnen in 24 Stunden – bundesweit und kompetent.

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Hohe Erfolgsquote bei Vertragsstreitigkeiten

Schnellübersicht Vertragsrecht – Das Wichtigste auf einen Blick

Stand: Januar 2025
2 Jahre

Gewährleistungsfrist Neuwaren

14 Tage

Widerrufsfrist Online-Käufe

3 Jahre

Regelverjährung Ansprüche

5 Jahre

Gewährleistung Bauwerke

Vertragsrecht – Ihre Rechte sind wertvoll

Was ist Vertragsrecht? Ob beim Brötchenkauf in der Bäckerei, beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Autokauf – unser Alltag ist geprägt von Verträgen, oft ohne dass wir es bemerken. Das Vertragsrecht legt die Spielregeln fest: Wer muss was leisten? Was passiert bei Mängeln? Wie kann ich kündigen? Wenn nichts schiefgeht, denken wir nicht darüber nach. Doch wenn das neue Auto plötzlich Mängel hat oder der Handwerker pfuscht, wird Vertragsrecht relevant.

Das deutsche Vertragsrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um Verträge – vom Kaufvertrag bis zum Werkvertrag. Von Mängeln über Kündigungen bis hin zu Schadenersatzforderungen – die Konsequenzen können gravierend sein und viel Geld kosten.

Häufige Probleme im Vertragsrecht: Mängel an gekaufter Ware (Gewährleistung, Nachbesserung), Handwerkerpfusch (Werkvertrag, Minderung), unwirksame AGB-Klauseln, Kündigung von Verträgen, Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen und Rücktritt vom Vertrag.

Viele Verträge enthalten unfaire Klauseln! Häufige Probleme: unwirksame AGB-Klauseln, zu kurze Gewährleistungsfristen, überhöhte Vertragsstrafen, unklare Formulierungen. Prüfung lohnt sich! Lassen Sie Verträge vor Unterzeichnung prüfen oder holen Sie sich rechtlichen Beistand bei Streitigkeiten.

Wir setzen Ihre Rechte durch! Unsere erfahrenen Vertragsrechtsanwälte prüfen Ihren Fall, verhandeln außergerichtlich und vertreten Sie vor Gericht – bundesweit, schnell und mit hoher Erfolgsquote.

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Kaufvertrag & Gewährleistung – Mängel reklamieren

Gekaufte Ware hat Mängel? Sie haben automatisch gesetzliche Gewährleistungsansprüche! Verkäufer haftet für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren – 2 Jahre bei Neuwaren, 1 Jahr bei Gebrauchtwaren.

Ihre Rechte: Nachbesserung oder Ersatzlieferung (1. Wahl des Käufers), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag bei erheblichen Mängeln. Bei Verbrauchern gilt: Mangel in ersten 6 Monaten wird vermutet (Beweislastumkehr)!

WICHTIG: Mängel sofort schriftlich reklamieren! Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Zeugen und Kaufbeleg. Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung (z.B. 14 Tage).

Wann Rücktritt möglich? Nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung, bei Verweigerung der Nacherfüllung, bei erheblichen Mängeln (Unzumutbarkeit). Ein Vertragsrechtsanwalt prüft Ihre Ansprüche kostenlos!

Werkvertrag & Handwerker – Pfusch reklamieren

Handwerker hat gepfuscht? Bei Mängeln am Werkvertrag haben Sie umfangreiche Rechte: Nachbesserung verlangen, Selbstvornahme durch Dritten, Minderung der Vergütung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz bei Verzug oder Pflichtverletzung.

Nachbesserung (1. Wahl): Setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur kostenlosen Nachbesserung (z.B. 14 Tage). Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Zeugen und schriftlicher Mängelrüge!

Abnahme verweigern: Bei erkennbaren Mängeln können und sollten Sie die Abnahme verweigern! Ohne Abnahme ist die Vergütung nicht fällig. Nach Abnahme läuft die Gewährleistungsfrist (oft 5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre sonst).

Tipp: Sicherheitseinbehalt vereinbaren (5-10% der Vergütung) für spätere Mängelbeseitigung. Werkvertrag erst nach erfolgreicher Abnahme vollständig bezahlen!

AGB-Prüfung – Unwirksame Klauseln erkennen

AGB unterschrieben? Viele AGB enthalten unwirksame Klauseln! Überraschende, intransparente oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam und entfallen – der Vertrag bleibt im Übrigen gültig.

Typische unwirksame Klauseln: "Haftung ausgeschlossen" (bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unwirksam), "Keine Gewährleistung" (bei Verbrauchern unwirksam), überlange Kündigungsfristen, pauschale Schadenspauschalen, einseitige Leistungsänderungen, versteckte Preiserhöhungen.

Folge unwirksamer Klauseln: Unwirksame Klausel fällt weg, gesetzliche Regelung tritt an ihre Stelle. Sie müssen sich nicht an unfaire Klauseln halten!

Prüfung lohnt sich: Lassen Sie AGB VOR Vertragsschluss von einem Anwalt prüfen! Auch nachträglich können unfaire Klauseln angefochten werden.

Vertragskündigung – Fristen und Formen beachten

Ordentliche Kündigung: Kündigung zum Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist (im Vertrag oder gesetzlich geregelt). Beispiele: Fitnessstudio oft 3 Monate zum Jahresende, Mobilfunk max. 1 Monat (ab 2022), Versicherungen 3 Monate zum Jahresende.

Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund fristlos möglich (z.B. Zahlungsverzug, erhebliche Vertragsverletzung, Vertrauensverlust). Wichtig: Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen!

Form beachten: Oft ist Schriftform vorgeschrieben (Brief, Fax, ggf. E-Mail)! Kündigung per Einschreiben/Rückschein versenden. Kündigungsbestätigung immer anfordern als Nachweis!

Tipp: Kündigung rechtzeitig absenden – Zugangsdatum zählt! Bei Problemen mit überlangen Kündigungsfristen: Oft sind diese bei Verbrauchern unwirksam. Rechtliche Hilfe holen!

Schadenersatz & Vertragsstrafe – Ansprüche durchsetzen

Wann steht Schadenersatz zu? Bei Pflichtverletzung (Nicht-/Schlechterfüllung, Verzug), Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) und entstandenem Schaden. Arten: Schadensersatz statt der Leistung, neben der Leistung (Verzugsschaden), Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Vertragsstrafe: Vertraglich vereinbarter Betrag bei Nichterfüllung (z.B. Lieferverzug). Muss explizit im Vertrag stehen! Unabhängig vom tatsächlichen Schaden fällig. Bei überhöhten Strafen: Herabsetzung durch Gericht möglich (§ 343 BGB).

Höhe des Schadenersatzes: Tatsächlicher Schaden muss nachgewiesen werden (Belege, Gutachten, Rechnungen). Entgangener Gewinn schwer zu beweisen – Schätzung möglich. Schadensminderungspflicht beachten!

Wichtig: Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Zeugen, Kostenvoranschläge)! Schadenersatz schriftlich geltend machen und Frist setzen. Verjährung: Regelmäßig 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstanden.

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3
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vertragsrecht

Gewährleistung (gesetzlich): Automatisch bei jedem Kauf, Verkäufer haftet für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren. Frist: 2 Jahre bei Neuwaren, 1 Jahr bei gebrauchten Sachen (kann vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden). Käufer kann Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei Verbrauchern gilt: Mangel in ersten 6 Monaten wird vermutet (Beweislastumkehr). Garantie (freiwillig): Zusätzliche Leistung des Herstellers/Verkäufers, regelt Umfang und Dauer selbst (z.B. 3 Jahre Herstellergarantie). Oft eingeschränkter als Gewährleistung (z.B. nur Reparatur, kein Rücktritt). Wichtig: Gewährleistung gilt immer – unabhängig von Garantie! Tipp: Mängel sofort reklamieren und schriftlich dokumentieren.

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