Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht ist besonders wichtig bei Erbstreitigkeiten, Testament-Erstellung, Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzung, Erbschein-Beantragung oder bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments. Auch präventiv bei der Nachlassplanung ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
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Der Trauerfall ist noch frisch, da flattert bereits die Rechnung des Bestattungsunternehmens ins Haus – oft mehrere tausend Euro für Sarg, Trauerfeier und Grabstelle. Viele Angehörige fragen sich in dieser Situation zum ersten Mal, ob sie überhaupt zahlen müssen, oder ob nicht jemand anderes in der Pflicht steht.

Ein Erbvertrag bindet – anders als ein Testament lässt er sich nicht einfach widerrufen. Wer feststellt, dass er sich beim Abschluss geirrt hat, unter Druck gesetzt wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übersehen hat, steht vor der Frage: Lässt sich der Vertrag noch aus der Welt schaffen? Die Antwort liegt in einem engen gesetzlichen Zeitfenster.

Der Bestatter hat die Beerdigung organisiert, die Rechnung liegt im Briefkasten – und plötzlich stellt sich heraus, dass der Nachlass hoch verschuldet war. Viele Angehörige schlagen die Erbschaft deshalb aus und gehen davon aus, damit auch die Bestattungskosten los zu sein. Ein gefährlicher Irrtum, der regelmäßig zu bösen Überraschungen führt.
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