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Pflichtteil vom gesetzl. Erbteil
Verjährung Pflichtteilsansprüche
typische Dauer Erbschein-Erteilung
Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional belastend. Hinzu kommen oft rechtliche Herausforderungen rund um das Erbe: Testament, Erbfolge, Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist professionelle rechtliche Unterstützung wichtig.
Das Erbrecht regelt, wer im Todesfall welche Vermögenswerte erhält. Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament vorhanden ist. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie jedoch selbst bestimmen, wer Ihr Erbe antritt. Dabei sind jedoch gesetzliche Vorgaben wie der Pflichtteil zu beachten.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig bei Erbstreitigkeiten zwischen Erben, ungültigen Testamenten, Pflichtteilsansprüchen oder der Erbauseinandersetzung. Auch die Beantragung eines Erbscheins kann komplex sein.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Ihr Erbe. Unsere erfahrenen, auf Erbrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und bequem von Zuhause aus. Damit Sie sich in dieser schwierigen Zeit auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Viele Menschen kümmern sich frühzeitig um ihren Nachlass, um sicherzustellen, dass das Erbe nach ihrem Tod gerecht und in ihrem Sinne aufgeteilt wird. Ein Testament schafft Klarheit für die Erben, die sich später oft fragen müssen, was der Erblasser gewollt hätte.
Testament selbst schreiben: Sie können ein wirksames Testament auch selbst verfassen. Wichtig ist, dass Sie es handschriftlich verfassen, eigenhändig unterschreiben und Ort und Datum angeben. Solange Sie leben, können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern.
Notarielles Testament: Viele lassen ihr Testament in einem Notariat verfassen, um spätere Verwechslungen und Unklarheiten zu vermeiden. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlassvermögens (z.B. bei 25.000€ Nachlass: ca. 115€ Gebühren).
Ohne Testament: Wenn kein Testament verfasst wurde, greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben zunächst Ehepartner und Kinder. Wenn ein Kind verstorben ist, tritt dessen Kind an seine Stelle.
Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen bei der rechtssicheren Testament-Erstellung und prüfen bestehende Testamente auf Gültigkeit.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen einen Verstorbenen beerben. In diesem Fall können die erbberechtigten Personen nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen (§ 2038 I BGB).
Was passiert bei Blockade? Wenn sich die Erben untereinander nicht einig sind, entscheidet die Stimmenmehrheit, wobei die Wertigkeit einer Stimme nach der Größe des Erbteils berechnet wird.
Auflösung der Erbengemeinschaft
Ist weder eine Abstimmung noch eine einvernehmliche Aufteilung möglich, kann im Wege der Teilungsklage festgestellt werden, wer wieviel aus dem Erbe erhalten soll.
Unsere Anwälte vermitteln zwischen den Erben oder vertreten Ihre Interessen durchsetzungsstark bei Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzung.
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil. Es kommt also darauf an, welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen der erbberechtigten und der erblassenden Person besteht.
Beispiel-Berechnung:
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wir helfen Ihnen, Ihren Pflichtteil zu berechnen und durchzusetzen.
Ein Erbschein weist Sie als rechtmäßigen Erben aus und wird beim Nachlassgericht beantragt. Er ist nicht immer erforderlich – bei Immobilienerbschaften oder wenn Banken darauf bestehen, ist er jedoch meist notwendig.
Erbengemeinschaft: Bei einer Erbengemeinschaft wird ein gemeinsamer Erbschein ausgestellt. Es ist daher unerheblich, wer den Erbschein beantragt. Erben können sich auch einen eigenen Teilerbschein ausstellen lassen, damit kann aber nur der eigene Erbteil ausgezahlt werden.
Kosten: Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert (z.B. bei 100.000€ Nachlass: ca. 273€ Gebühren). Die Bearbeitung dauert typischerweise 4-8 Wochen.
Existiert ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift, genügt dies oft. Wir beraten Sie, ob ein Erbschein nötig ist und unterstützen bei der Beantragung.
Nahe Angehörige können nicht vollständig enterbt werden – ihnen steht mindestens der Pflichtteil zu (50% des gesetzlichen Erbteils). Dies gilt für Kinder, Ehepartner und bei kinderlosen Erblassern auch für Eltern.
Pflichtteilsentzug: Nur in extremen Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen werden, z.B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Geschwister und entferntere Verwandte haben hingegen keinen Pflichtteilsanspruch.
Wichtig: Erben sind in einer stärkeren Position als Vermächtnisnehmer, denn ein Vermächtnis kann erst ausbezahlt werden, wenn die Pflichtteilsansprüche erfüllt sind. Lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
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