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Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht ist besonders wichtig bei Erbstreitigkeiten, Testament-Erstellung, Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzung, Erbschein-Beantragung oder bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments. Auch präventiv bei der Nachlassplanung ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
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Der Beschluss liegt auf dem Tisch: Ihr Erbscheinantrag wurde zurückgewiesen. Ohne dieses Dokument kommen Sie an das Erbe kaum heran — kein Bankzugang, keine Grundbuchumschreibung, keine Handlungsfähigkeit als Erbe. Das Gute: Die Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Das Gesetz räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, dagegen vorzugehen.

Ein Todesfall trifft die Familie, der Nachlass muss geregelt werden — und es gibt kein Testament. Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein detailliertes System entwickelt: die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Sie bestimmt verbindlich, wer erbt, in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil.

Der Erbvertrag ist geschlossen, notariell beurkundet — und jetzt haben sich die Lebensumstände grundlegend geändert. Vielleicht ist die Beziehung zum Bedachten zerbrochen, ein neues Kind ist hinzugekommen oder die ursprüngliche Gegenleistung des Vertragserben ist entfallen. Wer in dieser Situation glaubt, er könne den Erbvertrag einfach widerrufen wie ein Testament, irrt: Das Gesetz sieht für den Erbvertrag weit engere Wege vor.
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