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Jetzt kostenlos beraten lassenAktuelle Artikel rund um Familienrecht

Der Kontoauszug zeigt es schwarz auf weiß: Der Unterhalt für die Kinder ist schon wieder nicht eingegangen. Für viele alleinerziehende Elternteile ist das kein einmaliger Ausrutscher, sondern ein wiederkehrendes Muster, das die eigene Haushaltskasse Monat für Monat unter Druck setzt.

Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, das Gehalt fällt weg – und trotzdem flattert am Monatsende die Unterhaltsforderung ins Haus. Viele Betroffene glauben, Arbeitslosigkeit setze die Unterhaltspflicht automatisch aus. Das ist ein Irrtum mit teuren Folgen: Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt vollstreckbar, bis er offiziell abgeändert wird.

Die gemeinsame Wohnung ist geräumt, auf dem Konto stehen zwei Namen, geheiratet haben Sie nie – und plötzlich ist unklar, wem eigentlich was gehört. Für unverheiratete Paare gibt es keinen automatischen Vermögensausgleich wie bei einer Scheidung. Wer nicht verheiratet war, kann nach der Trennung nicht auf Zugewinnausgleich pochen, sondern muss sich auf die allgemeinen Regeln des BGB stützen.
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