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Familienrecht: Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehevertrag. Wir vertreten vor allen Familiengerichten (Amtsgericht) bundesweit — mit klaren Festpreisen.
Stuttgart und die Region Baden-Württemberg sind Automotive- und Maschinenbau-Standort. Der Arbeitsmarkt ist industriell geprägt, Mieten in der Innenstadt sind hoch.
Region
Baden-Württemberg
PLZ-Bereich
70173-70629
Zuständig für Familienrecht
Amtsgericht Stuttgart
Eine Auswahl der häufigsten Anliegen, mit denen Mandanten zu uns kommen — egal ob aus Stuttgart oder anderswo.
Volles Themen-Spektrum
Alle Anliegen, alle Pricing-Details, alle FAQs — die Hauptseite ist bundesweit gleich und unabhängig vom Standort.
Zur Hauptseite FamilienrechtFestpreise statt Stundensätze — bundesweit identisch, auch in Stuttgart. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Kostendeckung kostenlos.
Festpreis ab 890 €
Antrag, Termin, Folgesachen (sofern unstreitig). Verfahrenswert-abhängig.
Festpreis ab 490 €
Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle, Auskunftsverlangen, Anspruchsschreiben.
Festpreis ab 690 €
Beratung, Entwurf, Begleitung zum Notar.
Stadt-spezifische Fragen aus Stuttgart sowie allgemeine Fragen zum Familienrecht.
Nein. Wir vertreten Mandanten aus Stuttgart und Baden-Württemberg bundesweit-digital — Erstgespräch per Telefon oder Video, Unterlagen per sicherem Portal, Schriftverkehr mit dem Amtsgericht Stuttgart per beA. Ein Termin vor Ort ist nur in seltenen Fällen erforderlich.
Für Familienrecht ist in Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart primär zuständig. Bei höheren Streitwerten oder Sondersachen kann zudem das Landgericht Stuttgart zuständig sein. Wir prüfen die richtige Zuständigkeit im konkreten Fall.
Wir arbeiten mit Festpreisen statt Stundensätzen — bundesweit identisch, also auch in Stuttgart. Konkrete Pakete finden Sie weiter unten. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in vielen Fällen die kompletten Kosten — wir prüfen kostenlos.
Bestätigung am nächsten Werktag, erste Einschätzung innerhalb von 24 Stunden, Eilfristen (z. B. 3-Wochen-Klagefrist bei Kündigung, Einspruchsfristen) bearbeiten wir am selben Tag — egal aus welcher Stadt der Mandant kommt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht das Jahr aus; bei strittiger Scheidung kann sie auf bis zu 3 Jahre verschoben werden. Bei besonderen Härten (z. B. Gewalt) ist auch eine Härteklausel-Scheidung vor dem Jahr möglich.
Bei verheirateten Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der Vater muss das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ein Entzug des Sorgerechts erfolgt nur bei Kindeswohlgefährdung.
Erfahrung mit dem Amtsgericht Stuttgart
Festpreise statt Stundensätze
Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden
Rechtsschutzprüfung kostenlos
Bundesweit-digital — kein Termin vor Ort nötig
Klares Reporting nach jedem Schritt
Sie sitzen nicht in Stuttgart? Wir betreuen Mandanten bundesweit — hier eine Auswahl weiterer Standorte für familienrecht.
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