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Drei Nettokaltmieten weg, Auszug erledigt, Übergabeprotokoll unterschrieben — und dann wartet man Wochen, Monate, manchmal noch länger auf die Kaution. Laut Deutschem Mieterbund zählt die Kautionsrückzahlung zu den häufigsten Streitpunkten vor deutschen Mietgerichten. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele Vermieter suggerieren.

250 Euro zu viel Miete pro Monat — mal 30 Monate ergibt das 7.500 Euro, die einem Mieter nach der Mietpreisbremse zustehen können. Der entscheidende Hebel ist § 556g Abs. 2 BGB: Wer den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn rügt und das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch läuft, kann die gesamte Überzahlung seit Vertragsschluss zurückfordern — also rückwirkend bis zum ersten Monat.

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Miete liegt deutlich über dem Mietspiegel — und dann erklärt der Vermieter, die Mietpreisbremse gelte hier nicht: Neubau, umfassende Modernisierung oder eine hohe Vormiete würden die Wohnung ausklammern. Solche Einwände klingen überzeugend, aber sie sind rechtlich prüfbar.
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