Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind das rechtliche Fundament Ihrer Geschäftsbeziehungen. Sie regeln die Spielregeln zwischen Ihnen und Ihren Kunden oder Geschäftspartnern und schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten. Doch Vorsicht: Fehlerhafte AGB können unwirksam sein, zu Abmahnungen führen und Sie im Streitfall teuer zu stehen kommen.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Erstellung rechtssicherer AGB wissen müssen: Welche Klauseln Sie verwenden sollten, welche Sie unbedingt vermeiden müssen, und worauf Sie bei B2B- und B2C-Geschäften besonders achten sollten. Mit praktischen Checklisten und konkreten Beispielen.

Was sind AGB und warum brauchen Sie sie?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Sie ergänzen oder modifizieren das gesetzliche Vertragsrecht und schaffen einheitliche Regelungen für Ihre Geschäftsbeziehungen.

Der große Vorteil von AGB: Sie müssen nicht bei jedem Vertragsschluss individuell verhandeln, sondern können auf standardisierte Bedingungen zurückgreifen. Das spart Zeit und Kosten und schafft Rechtssicherheit.

Die wichtigsten Vorteile von AGB:

  • Rechtssicherheit: Klare Regelungen für beide Vertragsparteien, weniger Streitpotenzial
  • Effizienz: Keine individuellen Verhandlungen bei jedem Vertrag notwendig
  • Risikominimierung: Haftungsbegrenzungen, Gewährleistungsregelungen und Zahlungsbedingungen können zu Ihren Gunsten gestaltet werden
  • Professionalität: Seriöser Auftritt gegenüber Kunden und Geschäftspartnern
  • Planungssicherheit: Einheitliche Konditionen für alle Kunden
  • Beweissicherung: Dokumentation der vereinbarten Bedingungen

Wichtig zu wissen: AGB sind keine gesetzliche Pflicht. Wenn Sie keine AGB verwenden, gelten die gesetzlichen Regelungen – und diese sind oft weniger günstig für Unternehmen. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht beispielsweise sieht eine zweijährige Gewährleistungsfrist vor, die Sie im B2B-Bereich durch AGB verkürzen können.

Wann werden AGB Vertragsbestandteil?

AGB werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Sie müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (§ 305 Abs. 2 BGB):

  1. Hinweis: Der Kunde muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden
  2. Kenntnisnahme: Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen
  3. Einverständnis: Der Kunde muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein

Im B2B-Bereich sind die Anforderungen etwas geringer: Hier genügt es, wenn die AGB dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden und dieser nicht widerspricht.

Rechtliche Grundlagen der AGB

Die rechtlichen Anforderungen an AGB sind in den §§ 305-310 BGB geregelt. Diese Vorschriften schützen vor allem Verbraucher vor unangemessenen Benachteiligungen, gelten aber teilweise auch im B2B-Bereich.

Einbeziehung in den Vertrag

Die wirksame Einbeziehung von AGB ist der erste kritische Schritt. Fehlt sie, gelten die AGB nicht – egal wie gut sie formuliert sind.

Praxis-Tipp: AGB im Onlineshop richtig einbinden

Im E-Commerce müssen die AGB vor Vertragsschluss abrufbar und speicherbar sein. So machen Sie es richtig:

  • Platzieren Sie einen deutlich sichtbaren Link zu den AGB im Bestellprozess
  • Verwenden Sie eine Checkbox mit dem Text: "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie."
  • Der Link zu den AGB muss direkt neben der Checkbox stehen
  • Die Checkbox darf nicht vorausgewählt sein
  • Die AGB müssen als PDF herunterladbar oder ausdruckbar sein
  • Die Bestellung darf erst möglich sein, wenn die Checkbox aktiviert wurde

Inhaltskontrolle durch die Gerichte

Selbst wenn AGB wirksam einbezogen wurden, können einzelne Klauseln unwirksam sein. Das BGB enthält verschiedene Kontrollmechanismen:

Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)

Diese Klauseln sind immer unwirksam, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. Beispiele:

  • Kurzfristige Preiserhöhungen (innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss)
  • Ausschluss des Rechts zur Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen
  • Pauschalierter Schadensersatz ohne Möglichkeit des Gegenbeweises
  • Ausschluss der Haftung für Vorsatz
  • Änderungsvorbehalte ohne sachlichen Grund

Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)

Diese Klauseln sind im Einzelfall zu prüfen. Beispiele:

  • Unangemessen lange Annahmefristen für Angebote
  • Unbestimmte Leistungsänderungsvorbehalte
  • Fingierte Erklärungen (z.B. Schweigen als Zustimmung)
  • Unangemessen lange Kündigungsfristen

Generalklausel (§ 307 BGB)

Die Generalklausel fängt alle Fälle auf, die nicht von den speziellen Klauselverboten erfasst werden: Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.

Eine unangemessene Benachteiligung liegt insbesondere vor, wenn:

  • Die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist
  • Wesentliche Rechte oder Pflichten so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist
  • Die Klausel nicht klar und verständlich ist (Transparenzgebot)

Pflichtinhalte für verschiedene Branchen und Geschäftsmodelle

Je nach Branche und Geschäftsmodell müssen Ihre AGB unterschiedliche Regelungen enthalten. Hier sind die wichtigsten Bereiche:

AGB für Onlineshops (B2C)

Für Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, gelten besonders strenge Anforderungen. Folgende Regelungen sollten enthalten sein:

Checkliste AGB Onlineshop:

  • Geltungsbereich: Für wen gelten die AGB?
  • Vertragsschluss: Wie kommt der Vertrag zustande? (Angebot, Annahme, Bestellbestätigung)
  • Preise und Zahlungsbedingungen: Welche Preise gelten? Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
  • Lieferbedingungen: Wie und wohin wird geliefert? Wer trägt die Versandkosten?
  • Lieferfristen: Wann wird geliefert? Was passiert bei Verzögerungen?
  • Eigentumsvorbehalt: Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?
  • Widerrufsrecht: Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht (separate Widerrufsbelehrung erforderlich!)
  • Gewährleistung: Welche Rechte hat der Kunde bei Mängeln?
  • Haftungsbeschränkungen: Für welche Schäden haften Sie? (Vorsicht: enge Grenzen bei Verbrauchern!)
  • Streitbeilegung: Hinweis auf OS-Plattform und alternative Streitbeilegung
  • Schlussbestimmungen: Anwendbares Recht, Gerichtsstand (bei Verbrauchern eingeschränkt)

AGB für Dienstleister

Dienstleistungsunternehmen haben andere Schwerpunkte als Händler. Wichtige Regelungen:

  • Leistungsumfang und -beschreibung: Was genau schulden Sie? Was ist nicht enthalten?
  • Mitwirkungspflichten des Kunden: Welche Informationen und Unterlagen muss der Kunde bereitstellen?
  • Termine und Fristen: Wann wird die Leistung erbracht? Was passiert bei Verzögerungen?
  • Vergütung und Zahlungsmodalitäten: Wie wird abgerechnet? Wann ist die Zahlung fällig?
  • Abnahme: Wie wird die Leistung abgenommen? Welche Fristen gelten?
  • Kündigung und Vertragsbeendigung: Unter welchen Voraussetzungen kann der Vertrag beendet werden?
  • Geheimhaltung: Wie wird mit vertraulichen Informationen umgegangen?
  • Nutzungsrechte: Wem gehören die Arbeitsergebnisse? Welche Nutzungsrechte werden eingeräumt?

AGB für B2B-Geschäfte

Im B2B-Bereich haben Sie deutlich mehr Gestaltungsfreiheit als bei Verbrauchergeschäften. Die strengen Verbraucherschutzvorschriften gelten hier nicht. Dennoch müssen Sie die Generalklausel des § 307 BGB beachten.

Typische B2B-Klauseln, die bei Verbrauchern unwirksam wären:

  • Erweiterte Haftungsbeschränkungen: Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Kürzere Gewährleistungsfristen: Verkürzung auf 1 Jahr möglich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen: Vereinbarung eines bestimmten Gerichtsstands
  • Rechtswahl: Vereinbarung des anwendbaren Rechts
  • Erweiterte Eigentumsvorbehalte: Verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt
  • Aufrechnungsverbote: Ausschluss der Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen

Wichtig: AGB-Kollision im B2B-Bereich

Im B2B-Bereich kommt es häufig vor, dass beide Vertragsparteien eigene AGB verwenden wollen. Was gilt dann?

Nach der herrschenden Meinung gilt die sogenannte "Theorie der Restgültigkeit": Die AGB beider Parteien gelten, soweit sie übereinstimmen. Wo sie sich widersprechen, gilt das Gesetz.

Um Ihre AGB durchzusetzen, sollten Sie eine Abwehrklausel aufnehmen: "Entgegenstehende oder abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu."

Häufige Fehler bei AGB – und wie Sie sie vermeiden

In unserer Beratungspraxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Hier sind die häufigsten Probleme und wie Sie sie vermeiden:

1. Unwirksame Klauseln

Viele AGB enthalten Klauseln, die nach dem BGB unwirksam sind. Das Problem: Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt – die oft ungünstiger für Sie ist. Außerdem können unwirksame Klauseln abgemahnt werden.

Typische unwirksame Klauseln:

  • Pauschalierter Schadensersatz ohne Gegenbeweismöglichkeit: "Bei Stornierung werden 50% des Kaufpreises als Schadensersatz fällig" – unwirksam, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist
  • Vollständiger Ausschluss der Gewährleistung: Bei Verbrauchern nicht möglich, im B2B nur eingeschränkt
  • Einseitige Preisänderungen ohne sachlichen Grund: Preisänderungsklauseln müssen an objektive Kriterien geknüpft sein
  • Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Immer unwirksam
  • Zu kurze Rügefristen: Fristen unter einer Woche sind meist unwirksam

2. Veraltete AGB

Das Recht ändert sich ständig. AGB, die vor Jahren erstellt wurden, entsprechen oft nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Besonders häufig betroffen:

  • Widerrufsbelehrung: Wurde mehrfach geändert, zuletzt 2022
  • Datenschutzregelungen: Seit der DSGVO 2018 grundlegend neu
  • Verbraucherrechte-Richtlinie: Neue Informationspflichten seit 2014
  • Warenkaufrichtlinie: Neue Gewährleistungsregeln seit 2022
  • Digitale-Inhalte-Richtlinie: Neue Regeln für digitale Produkte seit 2022

Praxis-Tipp: Regelmäßige Überprüfung

Lassen Sie Ihre AGB mindestens alle 2 Jahre von einem Anwalt überprüfen. Bei wichtigen Gesetzesänderungen sollten Sie sofort reagieren. Führen Sie ein Änderungsprotokoll, damit Sie nachweisen können, wann welche Version galt.

3. Copy-Paste-AGB

AGB von anderen Websites zu kopieren ist aus mehreren Gründen problematisch:

  • Urheberrecht: AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Das Kopieren kann zu Abmahnungen führen.
  • Passgenauigkeit: Die kopierten Klauseln passen oft nicht zu Ihrem Geschäftsmodell
  • Aktualität: Sie wissen nicht, ob die kopierten AGB aktuell und rechtssicher sind
  • Haftung: Bei Problemen können Sie sich nicht auf den Rat eines Anwalts berufen

4. Unklare Formulierungen

Das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) verlangt, dass AGB klar und verständlich formuliert sind. Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders – also zu Ihren Lasten.

Vermeiden Sie:

  • Juristische Fachbegriffe ohne Erklärung
  • Verschachtelte Sätze
  • Doppelte Verneinungen
  • Unbestimmte Begriffe wie "angemessen", "zeitnah", "in der Regel"

Folgen unwirksamer AGB:

  • Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt (oft ungünstiger für Sie)
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände
  • Reputationsschäden bei Bekanntwerden
  • Rechtsunsicherheit in Streitfällen
  • Kosten für Rechtsstreitigkeiten

So erstellen Sie rechtssichere AGB – Schritt für Schritt

Schritt 1: Geschäftsmodell analysieren

Bevor Sie AGB erstellen, müssen Sie Ihr Geschäftsmodell genau analysieren:

  • Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an? Physische Waren, digitale Produkte, Dienstleistungen?
  • Wer sind Ihre Kunden? Verbraucher (B2C), Unternehmen (B2B) oder beide?
  • Wie verkaufen Sie? Online, stationär, beides?
  • Welche Risiken wollen Sie absichern? Zahlungsausfall, Haftung, Gewährleistung?
  • Welche Prozesse sollen geregelt werden? Bestellung, Lieferung, Reklamation, Kündigung?

Schritt 2: Branchenspezifische Anforderungen prüfen

Jede Branche hat besondere Anforderungen. Informieren Sie sich über:

  • Gesetzliche Vorgaben: Gibt es spezielle Gesetze für Ihre Branche? (z.B. Fernabsatzrecht, Reiserecht, Versicherungsrecht)
  • Branchenübliche Regelungen: Was ist in Ihrer Branche Standard?
  • Aktuelle Rechtsprechung: Welche Klauseln wurden von Gerichten für unwirksam erklärt?
  • Verbandsempfehlungen: Gibt es Muster-AGB von Branchenverbänden?

Schritt 3: Professionelle Erstellung

Für rechtssichere AGB haben Sie verschiedene Optionen:

  • Anwaltliche Erstellung: Die sicherste Option. Ein spezialisierter Anwalt erstellt AGB, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Kosten: Je nach Umfang 500-3.000 Euro.
  • AGB-Generatoren: Für einfache Geschäftsmodelle eine kostengünstige Alternative. Achten Sie auf seriöse Anbieter und prüfen Sie das Ergebnis kritisch. Kosten: 50-200 Euro.
  • Muster-AGB von Verbänden: Branchenverbände bieten oft Muster-AGB an. Diese müssen aber an Ihr Unternehmen angepasst werden.

Praxis-Tipp: Kosten-Nutzen-Abwägung

Die Kosten für professionelle AGB erscheinen zunächst hoch. Aber bedenken Sie: Eine einzige Abmahnung wegen fehlerhafter AGB kann schnell 1.000-2.000 Euro kosten. Ein Rechtsstreit wegen unwirksamer Klauseln noch deutlich mehr. Die Investition in gute AGB zahlt sich aus.

AGB ändern: Was Sie beachten müssen

Wenn Sie Ihre AGB ändern, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:

Änderungen bei Neukunden

Bei Neukunden ist es einfach: Die neuen AGB gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie sie verwenden. Stellen Sie sicher, dass die neuen AGB auf Ihrer Website und in Ihren Vertragsunterlagen aktualisiert sind.

Änderungen bei Bestandskunden

Bei laufenden Verträgen mit Bestandskunden ist es komplizierter. Grundsätzlich gilt: Die alten AGB bleiben für bestehende Verträge gültig, es sei denn, der Kunde stimmt den neuen AGB zu.

Möglichkeiten zur Änderung bei Bestandskunden:

  • Ausdrückliche Zustimmung: Der Kunde stimmt den neuen AGB aktiv zu
  • Änderungsklausel: Eine wirksame Änderungsklausel in den bestehenden AGB erlaubt Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Kündigung und Neuabschluss: Sie kündigen den alten Vertrag und schließen einen neuen mit den neuen AGB

Anforderungen an eine wirksame Änderungsklausel:

  • Die Änderung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein
  • Der Kunde muss über die Änderung informiert werden
  • Der Kunde muss ein Widerspruchsrecht haben
  • Die Änderung darf das Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich verschieben
  • Die Änderung muss für den Kunden zumutbar sein

AGB im internationalen Geschäft

Wenn Sie international tätig sind, müssen Sie zusätzliche Aspekte beachten:

  • Rechtswahl: Welches Recht soll gelten? Bei Verbrauchergeschäften können Sie das zwingende Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzlandes nicht ausschließen.
  • Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig? Bei Verbrauchern gelten Einschränkungen.
  • Sprache: In welcher Sprache müssen die AGB verfasst sein?
  • Lokale Anforderungen: Jedes Land hat eigene Vorschriften für AGB.

Fazit: Investieren Sie in gute AGB

Rechtssichere AGB sind eine Investition, die sich auszahlt. Sie schaffen Rechtssicherheit, minimieren Risiken und stärken Ihre Position gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Ihre Checkliste für rechtssichere AGB:

  • AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden
  • Viele Standardklauseln sind nach BGB unwirksam – lassen Sie Ihre AGB prüfen
  • B2B und B2C erfordern unterschiedliche AGB
  • Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht – mindestens alle 2 Jahre
  • Professionelle Erstellung zahlt sich aus – vermeiden Sie Copy-Paste
  • Dokumentieren Sie Änderungen und führen Sie ein Versionsprotokoll
  • Achten Sie auf klare, verständliche Formulierungen

Unsere spezialisierten Anwälte für Vertragsrecht erstellen individuelle AGB für Ihr Unternehmen – rechtssicher und auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.