Strafbefehl BtMG: Einspruch, Fristen und Verteidigung

Strafbefehl wegen BtMG-Verstoß erhalten? Alles über Strafen, Einspruchsfristen, Erfolgsaussichten und die richtige Verteidigungsstrategie.

Wichtige Fakten auf einen Blick
Einspruchsfrist
2 Wochen ab Zustellung
Rechtsgrundlage
§ 407 StPO, § 29 BtMG
Max. Freiheitsstrafe
1 Jahr (zur Bewährung)
Folge
Eintrag Bundeszentralregister
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strafbefehl wegen BtMG-Verstoß hat dieselbe Wirkung wie ein Urteil, wenn kein Einspruch eingelegt wird
- Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung – danach wird der Strafbefehl rechtskräftig
- Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Führerscheinentzug, MPU-Anordnung und Eintrag ins Bundeszentralregister
- Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung, kann aber auch zu einer höheren Strafe führen – sorgfältige Abwägung ist wichtig
- Frühzeitige anwaltliche Beratung mit Akteneinsicht ist entscheidend für die richtige Verteidigungsstrategie
Ermittlungsverfahren oder Anklage?
Fachanwalt für Strafrecht • Sofortige Verteidigung Ihrer Rechte
Sie haben einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erhalten und fragen sich, was das bedeutet und wie Sie reagieren sollen? Diese Situation ist beunruhigend, aber Sie haben Handlungsmöglichkeiten. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie über Strafbefehle bei Drogendelikten wissen müssen – von den rechtlichen Grundlagen über mögliche Strafen bis hin zu Ihrer Verteidigungsstrategie.
Was ist ein Strafbefehl und wie funktioniert er?
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung. Das Gericht entscheidet allein auf Grundlage der Ermittlungsakte, ohne Sie persönlich anzuhören. Dieses vereinfachte Verfahren nach § 407 StPO wird bei Delikten angewendet, bei denen die Beweislage aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig erscheint und nur geringe Strafen drohen.
Der entscheidende Punkt: Ein Strafbefehl hat nach Rechtskraft dieselbe Wirkung wie ein reguläres Gerichtsurteil. Das bedeutet, dass Sie als vorbestraft gelten, die Strafe vollstreckt wird und ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt. Viele Betroffene unterschätzen diese Konsequenzen, weil kein Gerichtstermin stattfindet und das Dokument "nur" per Post kommt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht, nachdem sie die Ermittlungen abgeschlossen hat. Der Richter prüft den Antrag und kann ihn erlassen, ablehnen oder Änderungen vornehmen. Wird der Strafbefehl erlassen, erhalten Sie ihn per Post mit einer Empfangsbestätigung zugestellt. Ab diesem Moment läuft eine kritische Frist.
Die 2-Wochen-Frist: Ihr wichtigstes Zeitfenster
Nach Zustellung des Strafbefehls haben Sie genau zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut – sie kann nicht verlängert werden und beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Wenn Sie beispielsweise den Strafbefehl am Montag erhalten, endet die Frist am Montag der übernächsten Woche um 24 Uhr.
Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Dann gibt es praktisch keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Verurteilung zu wehren. Nur in extremen Ausnahmefällen kommt ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 StPO in Betracht – etwa wenn völlig neue Beweise auftauchen, die Ihre Unschuld beweisen.
Praxis-Tipp: Sofort handeln
Ignorieren Sie einen Strafbefehl niemals. Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist: Legen Sie im Zweifel fristwahrend Einspruch ein. Diesen können Sie später immer noch zurücknehmen. Umgekehrt ist es nach Fristablauf zu spät. Ein einfacher Satz genügt: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] ein."
Besonderheiten bei BtMG-Verstößen
Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen Strafbefehle besonders häufig zum Einsatz. Die rechtliche Grundlage bildet § 29 BtMG, der den Besitz, Erwerb, die Abgabe, den Handel und den Anbau von Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. Typische Fälle, in denen Strafbefehle erlassen werden, sind der Besitz geringer Mengen Cannabis für den Eigenkonsum, kleine Mengen anderer Substanzen wie Amphetamin oder MDMA, per Post bestellte Kleinmengen, die vom Zoll abgefangen wurden, oder der Anbau weniger Cannabispflanzen.
Die zentrale Frage bei BtMG-Verfahren ist immer: Handelt es sich um eine "geringe Menge"? Diese Einordnung entscheidet darüber, ob ein Strafbefehl überhaupt in Betracht kommt oder ob ein reguläres Verfahren mit potenziell höheren Strafen droht. Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht – die Gerichte orientieren sich an Richtwerten, die sich auf den Wirkstoffgehalt beziehen, nicht auf das Bruttogewicht.
Die Richtwerte für "geringe Mengen" orientieren sich am Wirkstoffgehalt, nicht am Bruttogewicht:
- Cannabis (THC): Bis zu 7,5g Wirkstoff (ca. 30-40g Marihuana)
- Amphetamin: Bis zu 5g Wirkstoff
- MDMA (Ecstasy): Bis zu 5g Wirkstoff
- Kokain: Bis zu 5g Wirkstoff
- Heroin: Bis zu 1,5g Wirkstoff
Diese Werte variieren je nach Bundesland und Gericht. Ein toxikologisches Gutachten klärt den genauen Wirkstoffgehalt – und genau hier liegen oft Ansatzpunkte für die Verteidigung.
Wann kein Strafbefehl möglich ist
Bei schwerwiegenderen Verstößen scheidet das Strafbefehlsverfahren aus. Das gilt insbesondere bei nicht geringen Mengen, die auf Handel hindeuten, bei bandenmäßigem Handel oder organisierter Kriminalität, bei besonders schweren Fällen nach § 30 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, bei Wiederholungstätern mit einschlägigen Vorstrafen sowie bei erschwerenden Umständen wie der Abgabe an Minderjährige. In diesen Fällen erfolgt eine förmliche Anklage mit Hauptverhandlung vor Gericht.
Welche Strafen drohen bei einem BtMG-Strafbefehl?
Ein Strafbefehl enthält eine konkrete Strafe, die nach Rechtskraft vollstreckt wird. Bei BtMG-Verstößen kommen verschiedene Sanktionen in Betracht, die einzeln oder kombiniert verhängt werden können.
Geldstrafe in Tagessätzen
Die häufigste Strafe im Strafbefehlsverfahren ist die Geldstrafe. Sie wird in Tagessätzen bemessen, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Tat widerspiegelt und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sich nach Ihrem Einkommen richtet. Bei geringen Mengen werden typischerweise 10 bis 90 Tagessätze verhängt. Die Höhe pro Tagessatz liegt meist zwischen 10 und 50 Euro, kann bei höherem Einkommen aber auch deutlich darüber liegen.
Ein Beispiel: 30 Tagessätze zu je 30 Euro ergeben eine Geldstrafe von 900 Euro. Diese Summe muss innerhalb einer gesetzten Frist bezahlt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie Ratenzahlung beantragen. Zahlen Sie nicht, droht die Ersatzfreiheitsstrafe – jeder nicht bezahlte Tagessatz wird in einen Tag Haft umgewandelt.
Freiheitsstrafe zur Bewährung
Bei schwereren Verstößen oder Vorstrafen kann der Strafbefehl auch eine Freiheitsstrafe enthalten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Strafbefehlsverfahren ist maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr möglich, die zwingend zur Bewährung ausgesetzt werden muss. Die Bewährungszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre, während derer Sie sich an bestimmte Auflagen halten müssen.
Typische Bewährungsauflagen sind die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung, die Ableistung von Sozialstunden, die regelmäßige Teilnahme an einer Drogenberatung oder die Meldung bei einem Bewährungshelfer. Verstoßen Sie gegen diese Auflagen oder begehen während der Bewährungszeit eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden. Dann müssen Sie die Freiheitsstrafe tatsächlich im Gefängnis verbüßen.
Führerscheinentzug und MPU
Besonders einschneidend sind die führerscheinrechtlichen Konsequenzen eines BtMG-Strafbefehls. Das Gericht kann im Strafbefehl ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren anordnen. Bei Drogendelikten wird häufig die Fahrerlaubnis entzogen, selbst wenn die Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte.
Hinzu kommt: Selbst wenn der Strafbefehl keinen Führerscheinentzug enthält, wird die Führerscheinstelle über die Verurteilung informiert. Diese kann dann eigenständig Ihre Fahreignung überprüfen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Die MPU ist aufwendig, teuer und hat eine erhebliche Durchfallquote. Ohne bestandene MPU erhalten Sie Ihren Führerschein nicht zurück.
Eintrag ins Bundeszentralregister
Jede Verurteilung – auch per Strafbefehl – wird im Bundeszentralregister eingetragen. Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen erscheint der Eintrag nicht im Führungszeugnis, sofern es sich um die erste Verurteilung handelt. Bei höheren Strafen oder Vorstrafen ist der Eintrag auch im Führungszeugnis sichtbar, was erhebliche berufliche Konsequenzen haben kann.
Die Tilgungsfristen sind lang: Geldstrafen werden nach fünf Jahren gelöscht, Freiheitsstrafen zur Bewährung nach zehn Jahren. Während dieser Zeit kann der Eintrag bei Sicherheitsüberprüfungen, Bewerbungen im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Berufen relevant werden.
Einspruch einlegen: Wann lohnt es sich?
Die Entscheidung, ob Sie Einspruch einlegen sollten, ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Einspruch führt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht – mit allen Chancen und Risiken, die das mit sich bringt.
Argumente für einen Einspruch
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Beweislage nicht so eindeutig ist, wie die Staatsanwaltschaft annimmt. Vielleicht gibt es Zweifel an der Zuordnung der Betäubungsmittel zu Ihrer Person, Fehler bei der Durchsuchung oder Beschlagnahme, Probleme mit dem toxikologischen Gutachten oder Verfahrensfehler, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnten.
Auch wenn Sie die Tat einräumen, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um eine mildere Strafe zu erreichen. In der Hauptverhandlung können Sie persönliche Umstände vortragen, die im Strafbefehlsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, mit der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO auszuhandeln – dann entfällt die Vorstrafe komplett.
Ein wichtiger Vorteil: Das sogenannte Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) schützt Sie in vielen Fällen vor einer höheren Strafe. Wenn nur Sie Einspruch einlegen und die Staatsanwaltschaft nicht, darf das Gericht keine härtere Strafe verhängen als im Strafbefehl. Dieses Verbot greift allerdings nicht, wenn neue belastende Tatsachen auftauchen oder die Staatsanwaltschaft ebenfalls Einspruch einlegt.
Argumente gegen einen Einspruch
Ein Einspruch birgt auch Risiken. Die Hauptverhandlung ist öffentlich – Ihr Fall wird vor Zuschauern verhandelt. Das Verfahren zieht sich über Monate hin, was psychisch belastend sein kann. Zudem entstehen zusätzliche Kosten für die Verteidigung, auch wenn diese bei einem Freispruch oder einer Einstellung erstattet werden.
Wenn die Beweislage tatsächlich eindeutig ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, kann ein Einspruch auch nach hinten losgehen. Zwar schützt das Verschlechterungsverbot vor einer höheren Strafe, aber das Gericht könnte die im Strafbefehl verhängte Strafe bestätigen und Sie zusätzlich mit den Verfahrenskosten belasten.
Die Entscheidung treffen
Bevor Sie entscheiden, sollten Sie unbedingt Akteneinsicht nehmen lassen. Nur so können Sie und Ihr Anwalt die Beweislage realistisch einschätzen. Die Akte enthält alle Ermittlungsergebnisse: Protokolle der Durchsuchung, Zeugenaussagen, das toxikologische Gutachten, Ihre eigenen Aussagen und die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann anhand der Akte einschätzen, ob Angriffspunkte bestehen und wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind. Diese Einschätzung sollten Sie einholen, bevor die 2-Wochen-Frist abläuft. Im Zweifel: Legen Sie fristwahrend Einspruch ein und entscheiden Sie nach der Akteneinsicht, ob Sie ihn aufrechterhalten oder zurücknehmen.
Das Verfahren nach dem Einspruch
Wenn Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, wird der Strafbefehl unwirksam und es kommt zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dieses Verfahren läuft nach den regulären Regeln der Strafprozessordnung ab.
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Nach dem Einspruch erhalten Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung, meist mit einem Vorlauf von mehreren Wochen. In dieser Zeit sollten Sie sich intensiv mit Ihrem Anwalt auf die Verhandlung vorbereiten. Besprechen Sie die Verteidigungsstrategie, mögliche Zeugen und die Frage, ob Sie sich zur Sache äußern wollen oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Die Hauptverhandlung selbst beginnt mit der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Anschließend werden Sie als Angeklagter belehrt und haben die Möglichkeit, sich zu äußern – Sie müssen aber nicht. Dann folgt die Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen, Verlesung von Gutachten und Prüfung weiterer Beweismittel. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Sie das letzte Wort, bevor das Gericht sein Urteil verkündet.
Mögliche Ausgänge
Die Hauptverhandlung kann verschiedene Ergebnisse haben. Im besten Fall werden Sie freigesprochen, weil das Gericht die Tat als nicht erwiesen ansieht. Häufig kommt es auch zu einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO – Sie zahlen einen Geldbetrag oder leisten Sozialstunden, dafür wird das Verfahren eingestellt und Sie gelten nicht als vorbestraft.
Das Gericht kann auch eine mildere Strafe verhängen als im Strafbefehl, etwa weil Sie persönliche Umstände vortragen konnten, die für Sie sprechen. Möglich ist aber auch, dass das Gericht die Strafe aus dem Strafbefehl bestätigt. Eine höhere Strafe droht nur, wenn das Verschlechterungsverbot nicht greift – also wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls Einspruch eingelegt hat oder neue belastende Tatsachen auftauchen.
Einspruch zurücknehmen
Sie können Ihren Einspruch jederzeit zurücknehmen. Vor Beginn der Hauptverhandlung ist das ohne Weiteres möglich und kostenlos. Nach Beginn der Verhandlung brauchen Sie die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Wenn Sie den Einspruch zurücknehmen, wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.
Diese Option kann sinnvoll sein, wenn sich nach der Akteneinsicht herausstellt, dass die Beweislage doch eindeutig ist und keine Erfolgsaussichten bestehen. Besser ein kontrolliertes Ende als ein Urteil, das möglicherweise noch ungünstiger ausfällt.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategien
Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Ein erfahrener Strafverteidiger wird verschiedene Ansatzpunkte prüfen und die vielversprechendste Strategie entwickeln.
Verfahrensfehler aufdecken
Viele Verfahren scheitern an formalen Fehlern der Ermittlungsbehörden. Typische Verfahrensfehler, die Ihr Anwalt prüfen wird:
- Unzulässige Durchsuchung: Ohne richterlichen Beschluss oder außerhalb der Befugnisse
- Fehlende Belehrung: Keine oder fehlerhafte Belehrung über Ihre Rechte
- Beweisverwertungsverbote: Beweise wurden rechtswidrig erlangt
- Formfehler im Strafbefehl: Falsche Personalien, falsches Tatdatum
- Verjährung: Die Tat liegt zu lange zurück
Solche Fehler können zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen, selbst wenn Sie die Tat tatsächlich begangen haben. Die Ermittlungsbehörden müssen sich an die Spielregeln halten – tun sie das nicht, können die Ergebnisse nicht verwertet werden.
Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft
Oft ist der beste Weg eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft. Ihr Anwalt kann verhandeln, ob das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden kann. Bei geringen Mengen und Ersttätern ist eine Einstellung nach § 153 StPO (wegen Geringfügigkeit) oder § 153a StPO (gegen Geldauflage oder Sozialstunden) häufig möglich. Der Vorteil: Sie gelten nicht als vorbestraft.
Auch wenn eine Einstellung nicht möglich ist, können Absprachen über das Strafmaß getroffen werden. Das Gericht ist an solche Absprachen zwar nicht gebunden, hält sich aber in der Praxis meist daran. So können Sie Planungssicherheit gewinnen und wissen vor der Verhandlung, welche Strafe Sie maximal erwartet.
Inhaltliche Verteidigung
Je nach Sachlage kommen verschiedene inhaltliche Verteidigungslinien in Betracht. Vielleicht können Sie den Besitz bestreiten, weil die Drogen nicht Ihnen gehörten. Möglicherweise gibt es Zweifel am Wirkstoffgehalt, weil das Gutachten fehlerhaft ist. Bei Eigenkonsum ohne Handelsabsicht kann auf mildernde Umstände hingewiesen werden. In seltenen Fällen kommt sogar ein Notstand in Betracht, etwa bei medizinischer Verwendung.
Wichtig ist auch die Darstellung Ihrer persönlichen Verhältnisse. Sind Sie bisher nicht vorbestraft? Haben Sie einen festen Arbeitsplatz und soziale Bindungen? Haben Sie bereits Konsequenzen gezogen, etwa eine Drogenberatung begonnen? All das kann sich strafmildernd auswirken.
Kosten der Verteidigung
Die Kosten für einen Strafverteidiger hängen vom Aufwand ab:
- Beratung und Akteneinsicht: Ca. 500-1.000 Euro
- Einspruch und Hauptverhandlung: Ca. 1.500-3.000 Euro (nach RVG)
- Rechtsschutzversicherung: Übernimmt oft die Kosten
- Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen möglich
Die Investition in einen guten Anwalt kann sich lohnen: Eine vermiedene Vorstrafe, ein behaltener Führerschein oder eine niedrigere Geldstrafe sind oft ein Vielfaches der Anwaltskosten wert.
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Geschrieben von
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