Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Schmerzensgeld für körperliche und psychische Schäden. Dieser umfassende Ratgeber erklärt, wann der Anspruch besteht, wie die Höhe berechnet wird und welche Schritte zur erfolgreichen Durchsetzung führen.

Grundlagen: Schmerzensgeld bei Straftaten

Opfer einer Straftat zu werden, ist eine Erfahrung, die weit über körperliche Verletzungen hinausgeht. Häufig bleiben nicht nur sichtbare Wunden, sondern auch seelische Narben zurück. Hinzu kommen oft erhebliche medizinische Kosten – vom Krankenhausaufenthalt über Therapien bis zu langfristigen Behandlungen.

Hier setzt das Schmerzensgeld bei Straftaten an. Es soll nicht nur körperliche und seelische Schmerzen kompensieren, sondern auch dem erlittenen Unrecht Anerkennung verschaffen. Zwar kann Geld das Geschehene nicht ungeschehen machen, doch es zeigt, dass das Leid ernst genommen wird und bietet Betroffenen eine Form der materiellen Wiedergutmachung.

Wenn eine Straftat begangen wird, droht dem Täter nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann er verpflichtet werden, dem Opfer Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses dient als immaterielle Entschädigung für körperliche und psychische Schäden, die sich nicht direkt in Geld messen lassen. Zwar ist der Anspruch zivilrechtlich geregelt, doch bei Straftaten ist er eng mit dem Strafverfahren verknüpft.

Praxis-Tipp: Dokumentation sichert Ansprüche

Dokumentieren Sie alle Verletzungen, Arztbesuche und psychischen Belastungen sofort nach der Tat. Fotos, ärztliche Atteste und Therapienachweise sind wichtige Beweise für die spätere Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldanspruchs.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Geldleistung, die dem Ausgleich immaterieller Schäden dient. Im Gegensatz zu materiellem Schadensersatz, der konkrete Kosten wie Behandlungskosten oder Verdienstausfall ersetzt, kompensiert Schmerzensgeld das erlittene Leid, das sich nicht in Rechnungen beziffern lässt. Die Zahlung verfolgt zwei Hauptfunktionen: Zum einen soll sie dem Opfer eine Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Zum anderen hat sie eine Ausgleichsfunktion für die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, die durch die Tat entstanden sind.

Während Schadensersatz konkrete materielle Schäden ersetzt wie Arztkosten, Verdienstausfall oder Reparaturkosten, bezieht sich Schmerzensgeld auf die nicht-materiellen Folgen einer Verletzung. Beide Ansprüche können parallel bestehen und müssen getrennt geltend gemacht werden, um eine umfassende Entschädigung für Opfer von Straftaten zu erreichen.

Wann besteht ein Anspruch?

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Straftaten bilden § 823 BGB in Verbindung mit § 253 BGB. Diese Vorschriften regeln, wann und unter welchen Bedingungen Opfer einer Straftat Anspruch auf immaterielle Entschädigung haben.

§ 823 Abs. 1 BGB besagt, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. § 253 Abs. 2 BGB ergänzt, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden kann.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Ein Anspruch entsteht, wenn das Verhalten des Täters zu einer Verletzung von Körper, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung geführt hat und dadurch ein Schaden beim Opfer entstanden ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es muss eine Verletzung eines geschützten Rechtsguts vorliegen, das Handeln des Täters muss rechtswidrig gewesen sein, es muss ein Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden bestehen, der Täter muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, und es muss tatsächlich ein Schaden beim Opfer entstanden sein.

Typische Fälle mit Schmerzensgeldanspruch

Folgende Straftaten begründen häufig einen Anspruch auf Schmerzensgeld: Körperverletzungen in allen Formen von einfach bis schwer, Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, Freiheitsberaubung durch unrechtmäßiges Einsperren oder Festhalten, Stalking mit körperlichen oder psychischen Folgen, häusliche Gewalt mit körperlicher und psychischer Misshandlung sowie Raubdelikte mit Gewaltanwendung.

Für einen Schmerzensgeldanspruch muss die Verletzung nicht zwingend vorsätzlich verursacht worden sein. Auch durch fahrlässiges Verhalten des Täters kann ein Anspruch entstehen. Entscheidend ist, dass dem Opfer tatsächlich ein Schaden entstanden ist – sei es körperlicher oder psychischer Natur. Bei vorsätzlichen Straftaten ist die Beweislage meist eindeutiger, da die Absicht des Täters oft aus den Tatumständen hervorgeht.

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Berechnung und Höhe des Schmerzensgeldes

Im Gegensatz zum Schadensersatz für konkrete Kosten lässt sich Schmerzensgeld nicht anhand von Belegen oder Rechnungen beziffern. Die Höhe wird vielmehr individuell im Einzelfall festgelegt und hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Entscheidende Faktoren bei der Berechnung

Bei der Berechnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden können. Die Art und Schwere der Verletzung spielt eine zentrale Rolle – leichte Prellungen werden anders bewertet als schwere Knochenbrüche oder dauerhafte Behinderungen. Ebenso wichtig sind die Dauer und Intensität der Schmerzen, ob es sich um vorübergehende Beschwerden oder chronische Schmerzen mit langfristigen Einschränkungen handelt.

Psychische Folgen wie Traumata, Angststörungen, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen werden ebenfalls berücksichtigt. Der Heilungsverlauf mit möglichen Komplikationen, Langzeitfolgen oder bleibenden Behinderungen fließt in die Berechnung ein, ebenso wie der Behandlungsaufwand mit der Anzahl der Operationen und Dauer der Therapien. Das Verhalten des Täters, insbesondere besonders brutales oder demütigendes Vorgehen, kann die Höhe beeinflussen. Schließlich spielen die Beeinträchtigung der Lebensführung sowie Alter und Lebensumstände des Opfers eine Rolle.

Orientierung an Vergleichsfällen

Da die möglichen physischen und psychischen Verletzungen sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine verbindlichen Beträge für bestimmte Schadensarten. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an früheren Entscheidungen, sodass sich bei bestimmten Verletzungen inzwischen Richtwerte etabliert haben. Diese Richtwerte finden sich in speziellen Schmerzensgeldtabellen, die Urteile verschiedener Gerichte dokumentieren. Solche Tabellen können Betroffenen eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine individuelle juristische Bewertung.

Praxis-Tipp: Gutachten sichern

Um das Ausmaß der Verletzungen und deren langfristige Folgen einzuschätzen, spielen medizinische oder psychologische Gutachten eine zentrale Rolle. Lassen Sie sich frühzeitig von Fachärzten untersuchen und dokumentieren Sie alle Behandlungsschritte lückenlos.

Rolle von Gutachten

Richterinnen und Richter verfügen zwar über die rechtliche Expertise, nicht jedoch über die medizinische oder psychologische Fachkenntnis, um die Schwere von Verletzungen und deren Folgen einzuschätzen. Gutachten liefern daher die notwendige Grundlage, um die Höhe des Schmerzensgeldes realistisch und nachvollziehbar festzulegen. Ein umfassendes Gutachten sollte Diagnose und Art der Verletzungen, Behandlungsverlauf und durchgeführte Maßnahmen, aktuellen Gesundheitszustand und Prognose, dauerhafte Beeinträchtigungen, Notwendigkeit weiterer Behandlungen sowie Einschränkungen im täglichen Leben und Beruf abdecken.

Schmerzensgeld geltend machen

Ein Schmerzensgeldanspruch kann auf zwei verschiedenen Wegen geltend gemacht werden: entweder im Rahmen eines eigenen Zivilverfahrens oder direkt im Strafverfahren über ein Adhäsionsverfahren. Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche Besonderheiten, Vor- und Nachteile.

Schmerzensgeld im Zivilverfahren

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtlich geregelt und muss in der Regel vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Das Opfer übernimmt dabei die Rolle des Klägers, der Täter ist der Beklagte. Um den Anspruch durchzusetzen, reicht es nicht aus, auf das Strafverfahren zu verweisen – das Opfer muss selbst aktiv werden und die Klage einreichen.

Das Zivilverfahren durchläuft mehrere Phasen: Der Anwalt formuliert die Klage mit allen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen und reicht sie beim zuständigen Gericht ein. Die Klage wird dem Beklagten zugestellt, der die Möglichkeit hat, Stellung zu nehmen. Es folgt die Beweisaufnahme, bei der Zeugen gehört, Gutachten eingeholt und Dokumente geprüft werden. Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht über den Anspruch und dessen Höhe.

Im Zivilverfahren müssen die Gerichtskosten und Anwaltskosten zunächst vom Kläger vorgestreckt werden. Erst mit dem Urteil entscheidet das Gericht, wer die Kosten letztlich trägt. Üblicherweise gilt: Wer im Verfahren unterliegt, übernimmt sämtliche anfallenden Kosten.

Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren

Wenn die Straftat noch im Strafverfahren verhandelt wird, kann das Schmerzensgeld direkt im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Über einen Adhäsionsantrag gemäß § 403 StPO können Opfer ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter direkt im Strafverfahren durchsetzen – ein separates Zivilverfahren ist dann nicht erforderlich.

Der entscheidende Unterschied zum Zivilverfahren: Die zivilrechtlichen Ansprüche werden nach den Regeln des Strafprozesses geprüft. Das Gericht klärt den Sachverhalt eigenständig im Rahmen der Hauptverhandlung. Das Opfer muss Beweise nicht in der gleichen Detailtiefe vorlegen wie im Zivilprozess, da die Beweisaufnahme im Strafverfahren bereits stattfindet.

Das Adhäsionsverfahren bietet mehrere Vorteile: Kostenersparnis durch Wegfall separater Gerichts- und Anwaltskosten, Zeitersparnis durch Vermeidung eines zweiten Verfahrens, Beweiserleichterung durch Nutzung der im Strafverfahren erhobenen Beweise sowie keine Pflicht zur Vorschussleistung für Gerichtskosten. Allerdings kann das Gericht den Adhäsionsantrag ablehnen, wenn die Prüfung des Anspruchs den Strafprozess erheblich verzögern würde oder umfangreiche zivilrechtliche Ermittlungen erfordert.

Praxis-Tipp: Den passenden Weg wählen

Ob Zivilverfahren oder Adhäsionsverfahren – lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten. Die Wahl des richtigen Weges hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Verjährungsfristen und Deadlines

Ein Schmerzensgeldanspruch unterliegt der Verjährung. Das bedeutet: Nach Ablauf bestimmter Fristen kann der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Es ist daher entscheidend, die Fristen zu kennen und rechtzeitig zu handeln.

Verjährungsfristen

Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Art der Straftat:

  • Fahrlässige Verletzungen: 3 Jahre (§ 195 BGB)
  • Vorsätzliche Straftaten: 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Bei fahrlässig verursachten Verletzungen beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und das Opfer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Bei vorsätzlichen Straftaten gibt die längere Frist Opfern mehr Zeit – was besonders wichtig ist, da die psychischen Folgen oft erst später vollständig erkennbar werden.

Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden, etwa wenn zwischen Opfer und Schädiger Verhandlungen über den Anspruch stattfinden, mit Einreichung der Klage beim Gericht, mit Zustellung eines Mahnbescheids oder während eines laufenden Strafverfahrens.

Praxis-Tipp: Fristen nicht aussitzen

Auch wenn bei vorsätzlichen Taten eine lange Verjährungsfrist besteht, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen. Mit der Zeit können wichtige Beweise verloren gehen und Zeugen sich nicht mehr erinnern.

Beweissicherung und Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs. Je besser Sie Ihre Verletzungen und deren Folgen nachweisen können, desto stärker ist Ihre Position im Verfahren.

Sofortmaßnahmen nach der Tat

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei, auch wenn Sie unsicher sind. Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie alle Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch scheinbar leichte. Fotografieren Sie Verletzungen aus verschiedenen Perspektiven mit Datumsnachweis. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Falls möglich, fertigen Sie Fotos vom Tatort an. Führen Sie ein Schmerz-Tagebuch und dokumentieren Sie tägliche Schmerzen und Einschränkungen.

Laufende Dokumentation

Auch nach der Tat ist es wichtig, alle weiteren Entwicklungen genau zu dokumentieren. Sammeln Sie alle Arztberichte, Diagnosen und Behandlungspläne. Dokumentieren Sie psychologische oder physiotherapeutische Behandlungen. Bewahren Sie Rezepte und Quittungen für Medikamente auf. Lassen Sie sich Arbeitgeberbestätigungen über Fehlzeiten ausstellen. Führen Sie ein Tagebuch über Beeinträchtigungen im täglichen Leben. Sammeln Sie alle Belege für Behandlungen, Fahrtkosten und Hilfsmittel.

Psychische Folgeschäden nachweisen

Psychische Schäden sind oft schwerer nachzuweisen als körperliche Verletzungen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Dokumentation. Nehmen Sie frühzeitig psychologische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch. Lassen Sie alle Therapiesitzungen dokumentieren. Bewahren Sie Diagnosen und Behandlungsberichte auf. Sichern Sie Verschreibungen für Medikamente wie Antidepressiva oder Angstlöser. Dokumentieren Sie die Auswirkungen auf Beruf, Sozialleben und Familie.

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