Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist für viele Unternehmer ein Schock. Plötzlich liegt ein Anwaltsschreiben im Briefkasten, das hohe Kosten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert. Die Fristen sind kurz, die Forderungen hoch, und die Konsequenzen bei falscher Reaktion können verheerend sein.

Doch Panik ist der falsche Ratgeber. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung können Sie die Situation meistern und die Kosten minimieren. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wissen müssen: Wie Sie richtig reagieren, welche Fristen gelten, wann Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollten und wie Sie sich vor zukünftigen Abmahnungen schützen.

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formale außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Im Wettbewerbsrecht wird sie eingesetzt, um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder andere wettbewerbsrechtliche Vorschriften ohne Gerichtsverfahren zu klären.

Die Abmahnung ist im deutschen Recht ein anerkanntes Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie dient dazu, dem Verletzer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu korrigieren, bevor ein kostspieliges Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Für beide Seiten kann dies vorteilhaft sein: Der Abmahnende spart Prozesskosten und -risiken, der Abgemahnte kann durch schnelles Handeln eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Typische Inhalte einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Absender und Empfänger: Wer mahnt ab und wer wird abgemahnt?
  • Beschreibung des beanstandeten Verhaltens: Was genau wird Ihnen vorgeworfen?
  • Rechtliche Begründung: Welche Vorschriften wurden angeblich verletzt?
  • Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Meist mit vorformuliertem Text
  • Fristsetzung: Meist sehr kurz (7-14 Tage, manchmal sogar kürzer)
  • Kostenerstattungsforderung: Anwaltskosten des Abmahnenden
  • Androhung gerichtlicher Schritte: Was passiert, wenn Sie nicht reagieren

Wer darf abmahnen?

Nicht jeder kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Das Gesetz beschränkt die Abmahnbefugnis auf bestimmte Personengruppen:

  • Mitbewerber: Unternehmen, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten stehen
  • Wirtschaftsverbände: Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (z.B. Wettbewerbszentrale, IDO-Verband)
  • Verbraucherschutzverbände: Qualifizierte Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz
  • Industrie- und Handelskammern: Sowie Handwerkskammern

Wichtig: Privatpersonen ohne geschäftliches Interesse können keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aussprechen. Wenn Sie eine Abmahnung von einer Privatperson erhalten, sollten Sie die Berechtigung genau prüfen.

Häufige Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

In unserer Beratungspraxis sehen wir immer wieder dieselben Abmahngründe. Hier sind die häufigsten Verstöße, die zu Abmahnungen führen:

1. Irreführende Werbung (§ 5 UWG)

Werbung, die falsche Erwartungen weckt oder wichtige Informationen verschweigt, ist nach § 5 UWG verboten. Der Verbraucher soll vor Täuschung geschützt werden. Typische Fälle irreführender Werbung:

  • Falsche Angaben zu Produkteigenschaften: Behauptungen über Qualität, Herkunft oder Zusammensetzung, die nicht zutreffen
  • Irreführende Preisangaben: "Statt-Preise" ohne echte vorherige Preissenkung, unklare Preisbestandteile
  • Unzutreffende Herkunftsangaben: "Made in Germany" bei ausländischer Produktion
  • Verschweigen wesentlicher Informationen: Wichtige Einschränkungen oder Zusatzkosten werden nicht genannt
  • Irreführende Testergebnisse: Veraltete oder falsch dargestellte Testergebnisse
  • Falsche Angaben zur Verfügbarkeit: "Nur noch wenige verfügbar" bei ausreichendem Lagerbestand

Praxis-Tipp: Werbung prüfen

Bevor Sie Werbung schalten, stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Sind alle Aussagen nachweisbar und belegbar?
  • Werden wichtige Einschränkungen klar kommuniziert?
  • Entsprechen Preisangaben den tatsächlichen Verhältnissen?
  • Sind Testergebnisse aktuell und korrekt wiedergegeben?
  • Würde ein durchschnittlicher Verbraucher die Werbung richtig verstehen?

2. Impressumsverstöße (§ 5 TMG, § 18 MStV)

Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben sind ein sehr häufiger Abmahngrund, besonders im E-Commerce. Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).

Pflichtangaben im Impressum für Unternehmen:

  • Vollständiger Name: Bei natürlichen Personen Vor- und Nachname, bei juristischen Personen die vollständige Firma
  • Rechtsform: Bei juristischen Personen (GmbH, AG, UG, etc.)
  • Vertretungsberechtigte Personen: Namen der Geschäftsführer, Vorstände, etc.
  • Ladungsfähige Anschrift: Vollständige Postadresse (kein Postfach!)
  • E-Mail-Adresse: Für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
  • Telefonnummer: Nach aktueller Rechtsprechung erforderlich
  • Handelsregister: Registergericht und Registernummer
  • Umsatzsteuer-ID: Falls vorhanden
  • Wirtschafts-ID: Falls vorhanden
  • Aufsichtsbehörde: Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
  • Berufsbezeichnung und Kammer: Bei reglementierten Berufen

3. Datenschutzverstöße (DSGVO)

Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 sind Datenschutzverstöße ein beliebtes Abmahnthema. Ob Datenschutzverstöße überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist rechtlich umstritten, aber viele Gerichte bejahen dies:

  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung: Jede Website braucht eine vollständige Datenschutzerklärung
  • Unzulässige Cookies ohne Einwilligung: Tracking-Cookies erfordern eine aktive Einwilligung (Opt-in)
  • Fehlende SSL-Verschlüsselung: Bei Kontaktformularen und Bestellprozessen
  • Unzulässige Weitergabe von Kundendaten: Ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung
  • Fehlende Cookie-Banner: Oder Banner, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen
  • Google Analytics ohne Einwilligung: Oder ohne Auftragsverarbeitungsvertrag

4. Markenrechtsverletzungen

Die Verwendung fremder Marken ohne Berechtigung kann sehr teuer werden. Markenrechtliche Abmahnungen haben oft besonders hohe Streitwerte:

  • Verwendung geschützter Markennamen: In Produktbeschreibungen, Werbung oder als Keyword
  • Nachahmung bekannter Logos: Auch ähnliche Gestaltungen können problematisch sein
  • Keyword-Advertising mit fremden Marken: Google Ads mit fremden Markennamen als Keyword
  • Parallelimporte: Ohne Zustimmung des Markeninhabers
  • Produktpiraterie: Verkauf von Fälschungen oder Plagiaten

5. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)

Die Preisangabenverordnung regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind:

  • Fehlende Grundpreisangabe bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden
  • Unklare Angabe des Gesamtpreises einschließlich aller Steuern und Abgaben
  • Fehlende Angabe von Versandkosten
  • Irreführende Streichpreise

6. Verstöße gegen Informationspflichten im E-Commerce

Online-Händler müssen zahlreiche Informationspflichten erfüllen:

  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Angaben zu Lieferzeiten
  • Unklare Angaben zu Zahlungsmethoden
  • Fehlende Angaben zur Streitbeilegung (OS-Plattform)
  • Fehlende Angaben zu wesentlichen Eigenschaften der Ware

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung kann den Unterschied zwischen einer glimpflichen Lösung und einem kostspieligen Rechtsstreit ausmachen. Hier ist Ihr Fahrplan:

Schritt 1: Ruhe bewahren und Frist notieren

Auch wenn die Abmahnung bedrohlich wirkt: Bewahren Sie Ruhe. Panik führt zu Fehlern. Notieren Sie sich sofort die gesetzte Frist – diese ist meist sehr kurz (7-14 Tage, manchmal sogar nur 5 Tage). Markieren Sie das Fristende in Ihrem Kalender und setzen Sie sich eine Erinnerung für einige Tage vorher.

Wichtig: Lassen Sie die Frist auf keinen Fall verstreichen! Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann der Abmahner ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese ist deutlich teurer und schwieriger zu bekämpfen.

Praxis-Tipp: Frist verlängern

Wenn die Zeit knapp wird, können Sie um Fristverlängerung bitten. Die meisten Abmahner gewähren diese, wenn Sie signalisieren, dass Sie die Sache ernst nehmen. Schreiben Sie eine kurze E-Mail oder ein Fax:

"Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Abmahnung vom [Datum] erhalten und nehmen diese ernst. Um die Angelegenheit sorgfältig prüfen zu können, bitten wir um Fristverlängerung bis zum [neues Datum]. Wir werden uns fristgerecht äußern."

Bitten Sie um 7-14 Tage Verlängerung. In den meisten Fällen wird dies gewährt.

Schritt 2: Abmahnung sorgfältig prüfen

Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig auf folgende Punkte:

  • Ist der Abmahner berechtigt? Nur Mitbewerber, Verbände und Kammern dürfen wettbewerbsrechtlich abmahnen. Prüfen Sie, ob ein echtes Wettbewerbsverhältnis besteht.
  • Liegt tatsächlich ein Verstoß vor? Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Manchmal werden Vorwürfe erhoben, die rechtlich nicht haltbar sind.
  • Ist die Unterlassungserklärung angemessen? Oft sind die vorformulierten Erklärungen zu weit gefasst und erfassen auch erlaubtes Verhalten.
  • Sind die Kosten angemessen? Überhöhte Kostenforderungen können zurückgewiesen werden. Seit 2021 gibt es Kostendeckelungen.
  • Ist die Abmahnung formal korrekt? Fehlen wichtige Angaben, kann die Abmahnung unwirksam sein.

Schritt 3: Rechtliche Beratung einholen

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist anwaltliche Beratung dringend empfohlen. Die Materie ist komplex, und Fehler können teuer werden. Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • Die Berechtigung der Abmahnung objektiv prüfen
  • Eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Ihre Interessen schützt
  • Überhöhte Kosten zurückweisen
  • Gegebenenfalls Gegenrechte geltend machen
  • Sie vor Folgefehlern bewahren

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung sind in der Regel gut investiert – sie können Sie vor deutlich höheren Folgekosten bewahren.

Schritt 4: Entscheidung treffen und handeln

Nach der Prüfung müssen Sie entscheiden, wie Sie reagieren:

  • Option A: Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben – wenn der Vorwurf berechtigt ist, aber die vorformulierte Erklärung zu weit geht
  • Option B: Vorformulierte Erklärung abgeben – nur wenn Sie sicher sind, dass diese angemessen ist (selten empfehlenswert)
  • Option C: Abmahnung zurückweisen – wenn der Vorwurf unberechtigt ist
  • Option D: Verhandeln – über Kosten, Vertragsstrafe oder Formulierungen

Die Unterlassungserklärung im Detail

Die Unterlassungserklärung ist das Herzstück der Abmahnung. Mit ihr verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe fällig.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung

Die vom Abmahner vorformulierte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst. Sie ist darauf ausgelegt, dem Abmahner maximalen Schutz zu bieten – auf Ihre Kosten. Unterschreiben Sie diese niemals ungeprüft!

Typische Probleme bei vorformulierten Unterlassungserklärungen:

  • Zu weite Formulierungen: Die Erklärung erfasst auch Verhaltensweisen, die eigentlich erlaubt sind
  • Überhöhte Vertragsstrafen: Oft werden Vertragsstrafen von 5.001 Euro oder mehr pro Verstoß gefordert
  • Unklare Definitionen: Vage Formulierungen, die später zu Streit führen können
  • Kernbereichsklauseln: Erweiterung auf "kerngleiche" Verstöße, die schwer abzugrenzen sind
  • Aufbrauchfristen: Zu kurze Fristen für die Beseitigung des Verstoßes

Die modifizierte Unterlassungserklärung

In den meisten Fällen empfiehlt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung. Diese wird von Ihrem Anwalt formuliert und:

  • Beschränkt sich auf den konkreten Verstoß
  • Enthält eine angemessene Vertragsstrafe (oft "nach billigem Ermessen" oder einen niedrigeren Festbetrag)
  • Vermeidet zu weite Formulierungen
  • Enthält keine problematischen Kernbereichsklauseln
  • Gewährt angemessene Aufbrauchfristen

Wichtig: Wiederholungsgefahr beseitigen

Die Unterlassungserklärung muss die sogenannte Wiederholungsgefahr beseitigen. Das bedeutet: Sie muss so formuliert sein, dass der Abmahner sicher sein kann, dass Sie den Verstoß nicht wiederholen werden. Ist die Erklärung zu eng gefasst, kann der Abmahner trotzdem klagen, weil die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt ist.

Lassen Sie die Formulierung daher unbedingt von einem erfahrenen Anwalt prüfen!

Die Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist das Druckmittel, das die Unterlassungserklärung wirksam macht. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung wird sie fällig – ohne dass der Abmahner einen Schaden nachweisen muss.

Es gibt verschiedene Modelle:

  • Feste Vertragsstrafe: Ein fester Betrag pro Verstoß (z.B. 5.001 Euro)
  • Vertragsstrafe nach billigem Ermessen: Der Gläubiger bestimmt die Höhe, die gerichtlich überprüfbar ist
  • Hamburger Brauch: Kombination aus beidem – der Gläubiger bestimmt, aber mit einer Obergrenze

Die Höhe der Vertragsstrafe sollte angemessen sein. Üblich sind Beträge zwischen 2.500 und 10.000 Euro pro Verstoß, je nach Schwere des Verstoßes und Größe des Unternehmens.

Kosten einer Abmahnung

Die Kosten einer Abmahnung können erheblich sein. Sie setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Anwaltskosten des Abmahners

Der Abmahner kann die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung erstattet verlangen. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Streitwerts. Typische Streitwerte im Wettbewerbsrecht liegen zwischen 10.000 und 50.000 Euro, bei Markenrechtsverletzungen oft noch höher.

Beispielrechnung bei einem Streitwert von 15.000 Euro:

  • 1,3 Geschäftsgebühr: ca. 865 Euro
  • Auslagenpauschale: 20 Euro
  • Mehrwertsteuer: ca. 168 Euro
  • Gesamt: ca. 1.053 Euro

Eigene Anwaltskosten

Für die Prüfung der Abmahnung und die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung fallen eigene Anwaltskosten an. Diese können Sie in der Regel nicht erstattet verlangen, es sei denn, die Abmahnung war unberechtigt.

Vertragsstrafe bei Verstoß

Wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Diese kann pro Verstoß mehrere tausend Euro betragen.

Praxis-Tipp: Kosten reduzieren

Seit der UWG-Reform 2021 sind die Kosten für Abmahnungen gedeckelt (§ 13 Abs. 4 UWG):

  • Bei erstmaligen Verstößen kleiner Unternehmen (weniger als 100 Mitarbeiter) können die Kosten auf 1.000 Euro begrenzt sein
  • Bei bestimmten Verstößen (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung) kann der Kostenerstattungsanspruch ganz entfallen
  • Überhöhte Streitwerte können Sie angreifen

Lassen Sie die Kostenforderung immer von einem Anwalt prüfen!

Was tun bei unberechtigter Abmahnung?

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Manchmal werden Vorwürfe erhoben, die rechtlich nicht haltbar sind, oder die Abmahnung ist aus formalen Gründen unwirksam.

Wann ist eine Abmahnung unberechtigt?

  • Der behauptete Verstoß liegt tatsächlich nicht vor
  • Der Abmahner ist nicht abmahnberechtigt (kein Wettbewerbsverhältnis)
  • Die Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich (z.B. bei massenhaften Abmahnungen ohne echtes Interesse)
  • Die Abmahnung ist formal fehlerhaft
  • Der Anspruch ist verjährt

Ihre Optionen bei unberechtigter Abmahnung

  • Abmahnung zurückweisen: Schriftlich und mit Begründung
  • Negative Feststellungsklage: Sie können gerichtlich feststellen lassen, dass der Unterlassungsanspruch nicht besteht
  • Gegenansprüche geltend machen: Bei unberechtigter Abmahnung können Sie Ihre Anwaltskosten erstattet verlangen
  • Schutzschrift hinterlegen: Um einer einstweiligen Verfügung vorzubeugen

Vorsicht: Reagieren Sie nicht einfach gar nicht! Auch bei unberechtigten Abmahnungen sollten Sie fristgerecht antworten. Sonst riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, die Sie dann mühsam anfechten müssen.

Prävention: So vermeiden Sie Abmahnungen

Die beste Abmahnung ist die, die Sie gar nicht erst erhalten. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihr Abmahnrisiko erheblich reduzieren:

Checkliste zur Abmahnprävention:

  • Impressum prüfen: Alle Pflichtangaben vollständig und aktuell?
  • Datenschutzerklärung: Vollständig, aktuell und auf Ihre Website zugeschnitten?
  • Cookie-Banner: DSGVO-konform mit echtem Opt-in für Tracking-Cookies?
  • Widerrufsbelehrung: Aktuelles Muster, korrekt eingebunden?
  • Preisangaben: Gesamtpreise, Grundpreise, Versandkosten korrekt?
  • Werbung: Alle Aussagen belegbar und nicht irreführend?
  • Markenrecherche: Vor Verwendung von Begriffen prüfen, ob Markenrechte bestehen?
  • AGB: Rechtlich geprüft und keine unwirksamen Klauseln?
  • Lieferzeiten: Realistisch angegeben?
  • Produktbeschreibungen: Korrekt und nicht irreführend?

Fazit: Schnelles und überlegtes Handeln ist entscheidend

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist unangenehm, aber kein Weltuntergang. Mit der richtigen Reaktion können Sie die Kosten minimieren und weitere Probleme vermeiden. Die wichtigsten Punkte:

  • Fristen unbedingt beachten – meist nur 7-14 Tage
  • Vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft unterschreiben
  • Rechtliche Beratung ist bei Abmahnungen fast immer sinnvoll
  • Modifizierte Unterlassungserklärung kann Risiken minimieren
  • Überhöhte Kosten können seit 2021 zurückgewiesen werden
  • Prävention ist der beste Schutz vor Abmahnungen

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