Migrationsrecht Anwalt – Ihr Aufenthalt gesichert
Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Familiennachzug? Unsere auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen in 24 Stunden – bundesweit und bequem von Zuhause.

Schnellübersicht Migrationsrecht – Das Wichtigste auf einen Blick
Stand: Januar 2025Aufenthalt für Einbürgerung
für Niederlassungserlaubnis
Frist bei Abschiebung
Deutschkenntnisse je nach Aufenthalt
Migrationsrecht – Ihr Aufenthalt in Deutschland
Das deutsche Aufenthalts- und Migrationsrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Ob Visumsantrag, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Arbeitserlaubnis oder Einbürgerung – die Verfahren sind oft langwierig und erfordern umfangreiche Dokumentation.
Das Migrationsrecht regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es umfasst das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Für EU-Bürger gelten vereinfachte Regelungen, während Drittstaatsangehörige ein Visum und Aufenthaltstitel benötigen.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig bei Visumsablehnungen, verspäteten Anträgen, drohender Abschiebung, Familientrennung oder Problemen bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Kurze Fristen – besonders bei Abschiebungsandrohungen – erfordern schnelles Handeln.
Wir unterstützen Sie bei allen migrationsrechtlichen Fragen. Unsere erfahrenen, auf Migrationsrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und bequem von Zuhause aus.
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Visum & Aufenthalt in Deutschland
Das Visum ist Ihre Eintrittskarte nach Deutschland. Je nach Aufenthaltszweck benötigen Sie unterschiedliche Visumsarten: Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis 90 Tage, nationales Visum (D-Visum) für längere Aufenthalte.
Visumsarten: Touristenvisum, Geschäftsvisum, Arbeitsvisum, Studienvisum, Familienvisum, Visum zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG), Visum für Sprachkurse. Die Voraussetzungen und Unterlagen variieren je nach Visumsart.
Bei Ablehnung: Remonstration (Widerspruch) und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Fristen beachten! Unsere Anwälte unterstützen bei der Antragstellung und vertreten Sie bei Ablehnungen.
Familiennachzug nach Deutschland
Ehepartner, minderjährige Kinder und in Ausnahmefällen Eltern können nachziehen. Voraussetzungen: gesicherter Aufenthaltsstatus, ausreichend Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt, ggf. Grundkenntnisse Deutsch (A1).
Erleichterungen für Flüchtlinge:
Anerkannte Flüchtlinge profitieren von vereinfachten Regelungen. Bei Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung entfallen Wohnraum- und Lebensunterhaltsnachweis.
Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei allen Familiennachzugsverfahren – von der Antragstellung bis zur Einreise.
Aufenthaltserlaubnis & Niederlassung
Die Aufenthaltserlaubnis ist Ihr Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie wird zu einem bestimmten Zweck erteilt (Arbeit, Studium, Familie) und ist zunächst befristet.
Niederlassungserlaubnis – unbefristeter Aufenthalt:
- Nach 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis (Blaue Karte EU: 21-33 Monate)
- Gesicherter Lebensunterhalt & Krankenversicherung
- Deutschkenntnisse B1 und Grundkenntnisse der Rechtsordnung
- Mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge
Verlängerung: Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf (2-3 Monate vorher) bei der Ausländerbehörde.
Abschiebungsschutz & Duldung
Bei drohender Abschiebung müssen Sie sofort handeln. Rechtsmittel: Widerspruch, Eilantrag beim Verwaltungsgericht, Antrag auf Duldung, ggf. Asylfolgeantrag bei neuen Umständen.
Wichtig: Die Frist beträgt oft nur 1 Woche! Handeln Sie sofort und suchen Sie anwaltliche Hilfe.
Abschiebungshindernisse: Schwere Krankheit, familiäre Bindungen (insbes. zu deutschen Kindern), drohende Gefahr im Heimatland, fehlende Reisedokumente.
Asyl & Schutzstatus: Bei Ablehnung des Asylantrags können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Bei neuen Tatsachen ist ein Asylfolgeantrag möglich. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG.
Duldung: Die Duldung setzt die Abschiebung vorübergehend aus. Nach 18 Monaten mit Arbeit können Sie ggf. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einbürgerung – Deutsche Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt zur vollständigen Integration. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie Wahlrecht, EU-Freizügigkeit und uneingeschränktes Aufenthaltsrecht.
Voraussetzungen (§ 10 StAG):
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei Integration 6-7 Jahre)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis
- B1-Deutschkenntnisse (Zertifikat)
- Einbürgerungstest bestanden (33 Fragen)
- Eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- Keine Verurteilung wegen Straftaten
- Bekenntnis zum Grundgesetz
Unsere Anwälte begleiten Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren.
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