Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht sollte eingeschaltet werden, wenn Ihre Rechte als Arbeitnehmer verletzt werden oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber droht. Besonders wichtig ist rechtlicher Beistand bei Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungsverhandlungen oder Lohnstreitigkeiten. Auch bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen oder bei Problemen mit Überstunden, Urlaub oder dem Arbeitszeugnis ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.
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Kündigung erhalten — und jetzt? Die erste Frage, die die meisten Arbeitnehmer stellen, lautet: Wie viel Abfindung steht mir zu? Die Antwort beginnt mit einer einfachen Formel, steckt aber voller Stellschrauben, die über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag entscheiden.

Schnell noch die Kündigung per WhatsApp tippen und morgen aufhören — das klingt nach einem Minijob, funktioniert aber rechtlich nicht. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich kein Sonderfall: Er unterliegt denselben gesetzlichen Regeln wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis, von der Schriftform über Kündigungsfristen bis hin zum Kündigungsschutz.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, der letzte Arbeitstag liegt hinter Ihnen — aber ein Arbeitszeugnis bekommen Sie nicht. Manche Arbeitgeber zögern, andere verweigern die Ausstellung ganz. Das ist rechtswidrig: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) einen einklagbaren Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
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