Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht sollte eingeschaltet werden, wenn Ihre Rechte als Arbeitnehmer verletzt werden oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber droht. Besonders wichtig ist rechtlicher Beistand bei Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungsverhandlungen oder Lohnstreitigkeiten. Auch bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen oder bei Problemen mit Überstunden, Urlaub oder dem Arbeitszeugnis ist anwaltliche Beratung empfehlenswert.
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Der erste des Monats ist längst vorbei, das Konto bleibt leer — und vom Arbeitgeber kommt keine Erklärung. Wer seinen Lohn nicht bekommt, steht schnell vor einer ernsten finanziellen Notlage und weiß oft nicht, welcher Schritt als nächstes kommt. Dabei schützt das deutsche Arbeitsrecht Arbeitnehmer in dieser Situation deutlich besser, als viele vermuten.

Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch — oft mit dem Hinweis, das sei die unkomplizierteste Lösung für beide Seiten. Was dabei gern verschwiegen wird: Wer dieses Dokument ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen und gibt zugleich sämtliche Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz freiwillig aus der Hand.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Tisch, Wirkung ab sofort — keine Kündigungsfrist, kein Übergang, kein Gehalt mehr. Die fristlose Kündigung ist das schärfste Instrument des deutschen Arbeitsrechts und trifft Betroffene häufig völlig unvorbereitet. Doch Schock und Resignation sind schlechte Ratgeber: Denn die rechtlichen Hürden für eine wirksame außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB sind hoch, und viele Arbeitgeber erfüllen sie schlicht nicht.
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