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Der Arbeitsvertrag läuft in drei Monaten aus – und vom Chef kommt kein Wort über eine Verlängerung. Wer jetzt nicht weiß, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung überhaupt wirksam ist, verschenkt möglicherweise einen Anspruch auf einen unbefristeten Job. Denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zieht enge Grenzen: Verstößt der Arbeitgeber gegen eine einzige Vorschrift, gilt das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes als unbefristet geschlossen.

Der Vertrag läuft zum dritten Mal aus, wieder kommt ein neues befristetes Angebot – und wieder unterschreiben Sie, weil Sie die Stelle nicht verlieren wollen. Doch was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Nicht jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist rechtlich wirksam. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt enge Grenzen – bei Verstößen gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet geschlossen.
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