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Fieber am dritten Urlaubstag, der Arzt verordnet Bettruhe für eine Woche — und plötzlich stellt sich die Frage: Gelten diese Tage als verbrauchter Urlaub oder als Krankheit? Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig: Krankheitstage während des Urlaubs zählen nicht als Urlaub, sofern die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird.

Tag drei im neuen Job, und plötzlich liegt man flach. Wer krank in der Probezeit ist, macht sich häufig Sorgen: Kündigt der Chef jetzt sofort? Die kurze Antwort lautet: Eine Kündigung ist in dieser Phase grundsätzlich möglich — aber eben nicht grenzenlos.

Montagmorgen, Fieber, und der Gedanke: 'Ich melde mich gleich' — aber dann passiert es doch erst am Nachmittag. Was zunächst wie eine Kleinigkeit wirkt, kann arbeitsrechtlich erhebliche Folgen haben. Denn § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG verpflichtet jeden Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Morgens krank aufgewacht, der Chef bekommt eine WhatsApp — fertig? So einfach ist es nicht ganz. Das Gesetz schreibt zwar keine bestimmte Form der Krankmeldung vor, aber es gibt klare Spielregeln, die über Abmahnung oder Lohnfortzahlung entscheiden.

Montag, acht Uhr, Fieber — und die erste Frage ist oft nicht der Arzt, sondern: Bekomme ich mein Gehalt weiter? Die Antwort ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) klar geregelt: Wer unverschuldet krank wird und seit mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen — und zwar in voller Höhe des bisherigen Arbeitsentgelts.
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