Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
7 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Ihr Arbeitsvertrag läuft in drei Monaten aus — und Ihr Chef sagt kein Wort. Müssen Sie jetzt aktiv kündigen, damit das Verhältnis wirklich endet? Die kurze Antwort: Nein. Ein wirksam befristeter Arbeitsvertrag endet gemäß § 15 Abs. 1 TzBfG automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine der beiden Seiten etwas tun muss.

Kündigung erhalten — und jetzt? Die erste Frage, die die meisten Arbeitnehmer stellen, lautet: Wie viel Abfindung steht mir zu? Die Antwort beginnt mit einer einfachen Formel, steckt aber voller Stellschrauben, die über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag entscheiden.

Schnell noch die Kündigung per WhatsApp tippen und morgen aufhören — das klingt nach einem Minijob, funktioniert aber rechtlich nicht. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich kein Sonderfall: Er unterliegt denselben gesetzlichen Regeln wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis, von der Schriftform über Kündigungsfristen bis hin zum Kündigungsschutz.

Der Kalender hat es heimlich geschafft: Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, das Schreiben wurde nicht rechtzeitig abgeschickt — und jetzt läuft der Vertrag einfach weiter. Ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Mobilfunkvertrag: Die verpasste Kündigungsfrist gehört zu den häufigsten und folgenreichsten Missgeschicken im Vertragsrecht.

Der Erbvertrag ist geschlossen, notariell beurkundet — und jetzt haben sich die Lebensumstände grundlegend geändert. Vielleicht ist die Beziehung zum Bedachten zerbrochen, ein neues Kind ist hinzugekommen oder die ursprüngliche Gegenleistung des Vertragserben ist entfallen. Wer in dieser Situation glaubt, er könne den Erbvertrag einfach widerrufen wie ein Testament, irrt: Das Gesetz sieht für den Erbvertrag weit engere Wege vor.

Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch — oft mit dem Hinweis, das sei die unkomplizierteste Lösung für beide Seiten. Was dabei gern verschwiegen wird: Wer dieses Dokument ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen und gibt zugleich sämtliche Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz freiwillig aus der Hand.

Aufhebungsvertrag unterschrieben und Sperrzeit droht? So sichern Sie sich trotzdem Ihr Arbeitslosengeld - legale Wege und wichtige Ausnahmen.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen