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Versicherungsrecht – Ihre Ansprüche durchsetzen

Leistungsablehnung, Beitragserhöhung oder Kündigung? Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsanwälte helfen Ihnen in 24 Stunden – bundesweit und kompetent.

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Hohe Erfolgsquote bei Leistungsablehnungen

Schnellübersicht Versicherungsrecht – Das Wichtigste auf einen Blick

Stand: Januar 2025
1 Monat

Widerspruchsfrist Leistungsablehnung

3 Jahre

Verjährung Versicherungsansprüche

14 Tage

Widerruf Lebensversicherung (bei Fehler)

3 Monate

Kündigungsfrist Versicherungen

Versicherungsrecht – Ihre Ansprüche sind wertvoll

Was ist Versicherungsrecht? Versicherungen sollen uns schützen – bei Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Schäden. Doch oft verweigern Versicherer Leistungen, erhöhen Beiträge unangemessen oder kündigen Verträge. Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Es schützt Sie vor unfairen Praktiken und hilft Ihnen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Das deutsche Versicherungsrecht umfasst alle Versicherungsarten – von der Krankenversicherung über Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu Haftpflicht und Rechtsschutz. Die Konsequenzen bei Streitigkeiten können gravierend sein: fehlende medizinische Versorgung, finanzielle Existenzbedrohung oder hohe Schadenersatzforderungen.

Häufige Probleme im Versicherungsrecht: Leistungsablehnung (PKV, BU, Lebensversicherung), ungerechtfertigte Beitragserhöhungen, Kündigung durch Versicherer, Schadensregulierung (Kfz, Hausrat, Haftpflicht), vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Versicherer nutzen oft ihre Machtposition aus! Häufige Probleme: willkürliche Leistungsablehnungen, zu niedrige Schadenssummen, verschleppte Bearbeitung, undurchsichtige Versicherungsbedingungen. Wehren Sie sich! Mit anwaltlicher Unterstützung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir kämpfen für Ihre Versicherungsansprüche! Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsanwälte prüfen Leistungsablehnungen, legen Widerspruch ein und vertreten Sie vor Gericht – bundesweit, schnell und mit hoher Erfolgsquote.

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Krankenversicherung (PKV) – Leistungsablehnung bekämpfen

PKV verweigert Leistung? Private Krankenversicherungen lehnen oft Leistungen ab – zu Unrecht! Häufige Gründe: "Nicht medizinisch notwendig", "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung", "Wartezeit", "Ausschluss laut Bedingungen". Die meisten Ablehnungen sind anfechtbar!

Ihre Rechte: Widerspruch binnen 1 Monat einlegen, ärztliches Attest/Gutachten beifügen, bei Anzeigepflichtverletzung: Versicherer muss beweisen dass Frage gestellt wurde und Antwort kausal war, bei endgültiger Ablehnung: Klage möglich. PKV trägt oft Beweislast!

WICHTIG: Behandlung nicht aufschieben! Gehen Sie in Vorleistung und klagen Kosten später ein. Widerspruch schriftlich mit Begründung einreichen. Fristen beachten!

Beitragserhöhung zu hoch? PKV darf Beiträge nur unter strengen Voraussetzungen erhöhen. Prüfung durch Treuhänder erforderlich. Bei Erhöhung über 10%: Sonderkündigungsrecht! Tarifwechsel in günstigeren Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Lebens- & Rentenversicherung – Widerruf statt Kündigung

Lebensversicherung kündigen? Stopp! Viele Lebens- und Rentenversicherungen (abgeschlossen 1994-2007) haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Folge: Widerruf noch heute möglich! Sie erhalten eingezahlte Beiträge PLUS 4% Zinsen zurück – oft deutlich mehr als Rückkaufswert bei Kündigung.

Widerruf prüfen lassen: Kostenlose Prüfung durch Anwalt! Kein Zeitlimit bei fehlerhafter Belehrung. Auch nach 20 Jahren noch möglich. Bei Widerruf: Versicherung muss Beiträge plus Zinsen zurückzahlen.

Besonders lukrativ: Bei hohen Abschlusskosten und langer Laufzeit! Widerruf schriftlich erklären. Alternative: Verkauf an Zweitmarkt-Anbieter (oft mehr als Rückkaufswert, aber weniger als Widerruf).

Tipp: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen bevor Sie kündigen! Oft sind mehrere tausend Euro zusätzlich möglich. Verjährung beachten: Widerrufsjoker kann verfallen!

Berufsunfähigkeitsversicherung – BU-Rente durchsetzen

BU verweigert Zahlung? Berufsunfähigkeitsversicherer lehnen häufig Leistungen ab – selbst bei eindeutiger BU! Gründe: "Noch zumutbare Tätigkeit möglich", "BU nicht nachgewiesen", "Mitwirkungspflicht verletzt". Die meisten Ablehnungen sind rechtswidrig!

Berufsunfähigkeit liegt vor: Mindestens 6 Monate (meist 50%) arbeitsunfähig im zuletzt ausgeübten Beruf. Abstrakte Verweisung auf anderen Beruf nur bei älteren Verträgen. Versicherer trägt Beweislast für Ablehnung!

Vorgehen: Widerspruch mit ärztlichen Gutachten einreichen. Unabhängiges Gutachten einholen (nicht vom Versicherer bestellter Arzt!). Versicherungsombudsmann einschalten. Bei Ablehnung: Klage (oft erfolgreich).

Tipp: Dokumentieren Sie alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos! BU-Rente ist steuerfrei. Versicherer darf Nachuntersuchungen verlangen – aber nicht willkürlich.

Kfz- & Haftpflichtversicherung – Schadensregulierung optimieren

Nach Unfall: Unfallgegner-Haftpflicht zahlt bei unverschuldetem Unfall. Ansprüche: Reparaturkosten, Nutzungsausfall (30-100€/Tag auch ohne Mietwagen!), Wertminderung, Mietwagenkosten, Gutachter-/Anwaltskosten. Eigene Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall: Zahlt Schaden am eigenen Fahrzeug (aber: Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse). Streit über Schadenshöhe: Versicherung versucht oft, weniger zu zahlen!

Ihre Rechte: Freie Werkstattwahl, fiktive Abrechnung nach Gutachten (ohne Reparatur), Neuteile bei neueren Fahrzeugen, Wertminderung bei Unfallschaden. Eigenes Gutachten einholen – Kosten trägt Unfallgegner-Versicherung!

Schadenfreiheitsklasse: Bei kleinen Schäden oft besser, selbst zu zahlen als Versicherung in Anspruch zu nehmen! Rückstufung kostet meist mehr. Hochstufungstabelle prüfen. SF-Klasse kann übertragen werden (z.B. Eltern auf Kind).

Tipp: Haftpflichtversicherung muss auch unberechtigte Forderungen abwehren (passiver Rechtsschutz). Schadenfall sofort melden. Keine eigenen Zusagen an Geschädigte!

Rechtsschutzversicherung – Deckungszusage durchsetzen

Rechtsschutz zahlt nicht? Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Ablehnung häufig bei: "Mutwilligkeit" (Erfolgsaussicht unter 50%), Wartezeit nicht abgelaufen (meist 3 Monate, Vertragsrecht oft 3 Jahre), Streitfall vor Vertragsschluss entstanden, ausgeschlossene Bereiche.

Deckungszusage einholen: VOR Anwaltsbeauftragung bei Versicherung anfragen! Schriftliche Bestätigung einfordern. Mündliche Zusagen reichen nicht. Bei Ablehnung: Widerspruch mit Begründung der Erfolgsaussichten.

Leistungsumfang: Anwaltskosten (außergerichtlich und Gericht), Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Kosten der Gegenseite (bei Verlust). Selbstbeteiligung: Meist 150-300€ pro Fall.

Wichtig: Auch bei Ablehnung können Sie Anwalt auf eigene Kosten beauftragen und Kostenübernahme später einklagen! Versicherungsombudsmann einschalten (kostenlos). Bei endgültiger Ablehnung: Klage gegen Rechtsschutzversicherung.

So einfach funktioniert's

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Lösung – in nur 3 einfachen Schritten

1
Formular

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2
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3
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Ob Widerspruch, Klage oder Vergleich – unsere Versicherungsrechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche durch.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherungsrecht

Leistungsablehnung prüfen: PKV muss Ablehnung schriftlich begründen und auf Widerspruchsrecht hinweisen. Häufige Ablehnungsgründe: "Nicht medizinisch notwendig", "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung", "Ausschluss laut Versicherungsbedingungen", "Wartezeit nicht abgelaufen". Vorgehen: Widerspruch innerhalb 1 Monat schriftlich einlegen, ärztliches Attest/Gutachten beifügen, das Notwendigkeit bestätigt, bei Vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung: Prüfen ob Fragen überhaupt gestellt wurden und relevant waren. Wichtig: Widerspruch hemmt keine Fristen! Bei endgültiger Ablehnung: Klage vor Gericht möglich. PKV trägt oft Beweislast für Ausschluss. Tipp: Behandlung nicht aufschieben – notfalls in Vorleistung gehen und Kosten später einklagen. Rechtsschutzversicherung prüfen!

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