Familie und Erbe: Trennung, Unterhalt und Nachlass rechtssicher regeln

Der Kühlschrank ist leer geräumt, die Kontoauszüge liegen auf dem Küchentisch, und plötzlich stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt was? Trennung, Scheidung und Erbfall treffen Menschen selten vorbereitet, und oft überschneiden sich die Themen sogar. Wer sich trennt, muss über Unterhalt und Vermögensausgleich sprechen. Wer erbt, muss innerhalb kurzer Fristen entscheiden, ob er annimmt oder ausschlägt.

Auf einen Blick
Trennungsjahr
in der Regel 12 Monate vor Scheidungsantrag
Mindestunterhalt 2026 (0-5 Jahre)
486 Euro monatlich
Selbstbehalt erwerbstätig
1.450 Euro monatlich
Ausschlagungsfrist Erbe
6 Wochen, bei Auslandsbezug 6 Monate
Pflichtteilsquote
die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Das Wichtigste in Kürze
- Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennungserklärung und muss in der Regel zwölf Monate andauern, bevor eine Scheidung möglich ist.
- Der Mindestunterhalt für Kinder liegt 2026 in der ersten Einkommensgruppe je nach Alter zwischen 486 und 653 Euro monatlich.
- Eine Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund ausgeschlagen werden, bei Auslandsbezug gilt eine Frist von sechs Monaten.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht engen Angehörigen auch dann zu, wenn sie durch Testament enterbt wurden.
- Wer die sechs Wochen zur Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses verstreichen lässt, haftet grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.
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Der Kühlschrank ist leer geräumt, die Kontoauszüge liegen auf dem Küchentisch, und plötzlich stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt was? Trennung, Scheidung und Erbfall treffen Menschen selten vorbereitet, und oft überschneiden sich die Themen sogar. Wer sich trennt, muss über Unterhalt und Vermögensausgleich sprechen. Wer erbt, muss innerhalb kurzer Fristen entscheiden, ob er annimmt oder ausschlägt.
Dieser Ratgeber ordnet die drei häufigsten Rechtsfragen rund um Familie und Nachlass ein: Wie lange dauert das Trennungsjahr, wie berechnet sich der Kindesunterhalt 2026, welche Frist gilt für die Erbausschlagung und wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Testament einen Angehörigen übergeht. Konkrete Zahlen, Paragraphen und Handlungsschritte ersetzen keine individuelle Beratung, geben aber die nötige Orientierung für die erste Entscheidung.
Wie lange dauert das Trennungsjahr und wer zahlt währenddessen Unterhalt?
Das Trennungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate ab dem Tag, an dem ein Partner erklärt oder erkennbar macht, die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann in der Regel ein Scheidungsantrag gestellt werden, es sei denn, es liegt eine unzumutbare Härte vor. Während dieser Phase besteht bereits ein eigenständiger Unterhaltsanspruch, der sich von der nachehelichen Regelung unterscheidet.
Getrennt leben bedeutet nicht zwingend getrennt wohnen. Auch innerhalb derselben Wohnung ist eine Trennung möglich, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird, also getrennte Kassen, getrennte Zimmer und keine gegenseitige Versorgung mehr bestehen. Diese sogenannte Trennung von Tisch und Bett wird von Familiengerichten regelmäßig anerkannt, sofern sie nachweisbar ist, etwa durch getrennte Kontoführung oder Zeugenaussagen aus dem näheren Umfeld.
Der Trennungsunterhalt orientiert sich am ehelichen Lebensstandard und soll dem wirtschaftlich schwächeren Partner einen abrupten Einschnitt ersparen. Er unterscheidet sich damit vom nachehelichen Unterhalt, der erst nach der rechtskräftigen Scheidung greift und strenger an Bedürftigkeit und Eigenverantwortung geknüpft ist. Wer während des Trennungsjahres bereits eigenes Einkommen erzielen könnte, muss sich dies grundsätzlich anrechnen lassen, sobald eine zumutbare Erwerbstätigkeit möglich ist.
Eine Angestellte aus Dortmund, die nach neun Ehejahren in Teilzeit arbeitete, stand nach der Trennung plötzlich vor der Frage, wie sie Miete und Lebenshaltung allein stemmen sollte. Erst die Berechnung des Trennungsunterhalts unter Berücksichtigung des vollen Familieneinkommens beider Partner zeigte, dass ihr ein Ausgleichsbetrag zustand, der die Übergangszeit finanziell absicherte. Parallel dazu wird meist der Zugewinnausgleich vorbereitet, bei dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner rechnerisch hälftig geteilt wird.
Wie wird der Kindesunterhalt 2026 berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils mit dem Alter des Kindes verknüpft. <cite index="8-2">Nach der Düsseldorfer Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Mindestunterhalt von 486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 653 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren in der ersten Einkommensgruppe.</cite> Diese Sätze basieren gesetzlich auf § 1612a BGB und der Mindestunterhaltsverordnung.
Auf den Bedarf des Kindes wird zudem das Kindergeld angerechnet. <cite index="5-7">Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.</cite> Der tatsächlich zu überweisende Zahlbetrag liegt deshalb unter dem Tabellenwert. Für volljährige Kinder, die einen eigenen Hausstand führen, gilt abweichend ein Pauschalbetrag. <cite index="6-1,6-6">Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen, beträgt der angemessene Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 990 Euro in 2026 unverändert zum Vorjahr monatlich.</cite>
Wer selbst Unterhalt zahlen muss, behält einen gesetzlichen Selbstbehalt zur eigenen Existenzsicherung. <cite index="2-22">Wenn Du Kindesunterhalt zahlen musst und arbeitest, darfst Du 2026 mindestens 1.450 Euro als Selbstbehalt für Dich behalten.</cite> Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige haben einen niedrigeren Selbstbehalt, in den bereits ein Warmmietanteil eingerechnet ist. Reicht das Einkommen nicht aus, um alle Unterhaltsberechtigten vollständig zu bedienen, kommt es zu einer Mangelfallberechnung, bei der minderjährige Kinder vorrangig behandelt werden.
Wichtig für die Praxis: Die Tabelle geht von zwei unterhaltsberechtigten Kindern aus. Bei nur einem Kind oder mehr als zwei Kindern kann eine Höher- oder Herabstufung in eine andere Einkommensgruppe erfolgen. Wer sein bereinigtes Nettoeinkommen falsch einordnet, riskiert entweder zu hohe Zahlungen oder einen zu niedrigen Unterhaltstitel, der später mühsam korrigiert werden muss.
Praxis-Tipp
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennungserklärung und muss in der Regel zwölf Monate andauern, bevor eine Scheidung möglich ist.
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Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft?
Eine Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von Erbfall und Berufungsgrund sichere Kenntnis erlangt. <cite index="10-3">Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.</cite> Bei Auslandsbezug verlängert sich diese Frist deutlich. <cite index="10-2">Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.</cite>
Der Fristbeginn ist häufig streitanfällig. <cite index="10-4">Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.</cite> Bei gesetzlicher Erbfolge reicht dafür bereits die verlässliche Information, dass der Erblasser verstorben ist und man selbst zum Kreis der Erben zählt, etwa durch ein Schreiben eines Miterben. Bei einem Testament beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung durch das Nachlassgericht.
Formal muss die Ausschlagung entweder persönlich zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt eingereicht werden, § 1945 BGB. Eine formlose Mitteilung an Angehörige reicht nicht aus. Wird die Sechs-Wochen-Frist versäumt, gilt die Erbschaft nach § 1943 BGB als angenommen, und der Erbe haftet grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, etwa offene Kredite oder Steuerschulden des Verstorbenen.
Ein IT-Fachmann aus Bremen erfuhr erst über einen Brief eines Gläubigers vom Tod seines entfernten Onkels und davon, dass er als gesetzlicher Erbe berufen war. Die Nachlassrecherche ergab einen überschuldeten Nachlass mit offenen Handwerkerrechnungen und einem Dispositionskredit. Weil die Sechs-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen war, konnte die Ausschlagung fristgerecht beim Nachlassgericht erklärt werden, sodass keine persönliche Haftung entstand.
Wichtig zu wissen
Der Mindestunterhalt für Kinder liegt 2026 in der ersten Einkommensgruppe je nach Alter zwischen 486 und 653 Euro monatlich.
Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Abkömmlingen, dem Ehegatten sowie unter bestimmten Voraussetzungen den Eltern des Erblassers zu, wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, § 2303 BGB. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände wie das Familienhaus oder Schmuckstücke.
Die Berechnung setzt zunächst den fiktiven gesetzlichen Erbteil voraus, den der Pflichtteilsberechtigte ohne die enterbende Verfügung erhalten hätte. Davon wird die Hälfte als Pflichtteil angesetzt. Hatte der Erblasser beispielsweise zwei Kinder und war nur eines testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt, steht dem übergangenen Kind ein Viertel des Nachlasswerts als Pflichtteil zu, da sein gesetzlicher Erbteil bei der Hälfte gelegen hätte.
Ergänzend regelt § 2325 BGB den Pflichtteilsergänzungsanspruch für Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat. Solche Zuwendungen werden dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet, allerdings mit einem jährlich um zehn Prozent abschmelzenden Anteil, sodass ältere Schenkungen weniger stark ins Gewicht fallen.
Pflichtteilsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte von Erbfall und der beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt. Wer seinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verliert ihn endgültig, weshalb eine frühzeitige Auskunftsanfrage gegenüber den Erben über den Nachlassbestand ratsam ist.
So sichern Sie Ihre Ansprüche bei Trennung, Unterhalt und Nachlass
Wer Fristen kennt und Ansprüche frühzeitig dokumentiert, vermeidet finanzielle Nachteile in allen drei Konstellationen. Das gilt für den Trennungsunterhalt ebenso wie für die Erbausschlagung oder die Pflichtteilsforderung, denn in allen Fällen entscheidet oft der genaue Zeitpunkt einer Erklärung oder Kenntnisnahme über den weiteren Rechtsverlauf.
Bei Trennung und Scheidung lohnt sich ein eigenes Vermögensverzeichnis mit Kontoständen zum Trennungszeitpunkt, da dieser Stichtag für den Zugewinnausgleich maßgeblich ist. Bei einem Erbfall sollten Nachlassunterlagen wie Kontoauszüge, Kreditverträge und Grundbuchauszüge zügig gesichtet werden, bevor die Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung verstreicht. Bei einer möglichen Enterbung hilft ein zeitnahes Auskunftsverlangen gegenüber den testamentarischen Erben, um den Pflichtteil realistisch beziffern zu können.
Gerade wenn Trennung und Erbfall zeitlich zusammenfallen, etwa weil ein Erbteil in den Zugewinnausgleich einer laufenden Scheidung einfließen könnte, wird die rechtliche Lage schnell komplex. Hier gilt: Erbschaften und Schenkungen an einen Ehepartner sind grundsätzlich privilegiert und fließen nicht in voller Höhe in den Zugewinnausgleich ein, was die Berechnung zusätzlich verkompliziert.
Eine frühzeitige anwaltliche Ersteinschätzung schafft Klarheit darüber, welche Frist zuerst abläuft und welche Unterlagen für die jeweilige Anspruchssicherung nötig sind. Das gilt besonders, wenn mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig betroffen sind und eine falsche Reihenfolge der Schritte spätere Ansprüche unnötig schmälern kann.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennungserklärung und muss in der Regel zwölf Monate andauern, bevor eine Scheidung möglich ist.
- Der Mindestunterhalt für Kinder liegt 2026 in der ersten Einkommensgruppe je nach Alter zwischen 486 und 653 Euro monatlich.
- Eine Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund ausgeschlagen werden, bei Auslandsbezug gilt eine Frist von sechs Monaten.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht engen Angehörigen auch dann zu, wenn sie durch Testament enterbt wurden.
- Wer die sechs Wochen zur Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses verstreichen lässt, haftet grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.
Fazit
Trennung, Unterhalt und Nachlass folgen jeweils eigenen Fristen und Berechnungslogiken, die sich in der Praxis oft überschneiden. Wer die zentralen Eckpunkte kennt, das Trennungsjahr, die Düsseldorfer Tabelle, die Sechs-Wochen-Frist bei der Erbausschlagung und die Pflichtteilsquote, kann eigene Ansprüche realistisch einschätzen und rechtzeitig handeln, statt Fristen ungenutzt verstreichen zu lassen.
Weil sich Einkommens-, Vermögens- und Nachlassfragen im Detail stark unterscheiden, lohnt sich bei größeren Beträgen oder komplexen Familienkonstellationen eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt, bevor Erklärungen gegenüber Gericht oder Miterben abgegeben werden.
Muster: Ankündigung der Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht
Dieses Muster dient als Vorbereitung für einen Termin beim Nachlassgericht, ersetzt aber nicht die formale Ausschlagungserklärung, die persönlich zu Protokoll oder notariell beglaubigt erfolgen muss.
[Ihr Vorname Nachname] [Ihre Anschrift] [Zuständiges Nachlassgericht] [Anschrift des Gerichts] [Ort], den [Datum] Betreff: Ankündigung der Ausschlagung der Erbschaft nach [Name des Erblassers], verstorben am [Sterbedatum], Aktenzeichen [Aktenzeichen, falls bekannt] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich mit, dass ich beabsichtige, die mir angefallene Erbschaft nach [Name des Erblassers] auszuschlagen. Ich bitte um kurzfristige Terminvergabe zur Abgabe der Ausschlagungserklärung zur Niederschrift, da die Sechs-Wochen-Frist nach § 1944 BGB am [Datum des Fristablaufs] endet. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich zu dem Termin mitbringen muss. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Ihr Vorname Nachname]
Dieses Muster ist ein unverbindlicher Entwurf und muss an den konkreten Einzelfall angepasst werden. Die eigentliche Ausschlagung ist formgebunden und sollte im Zweifel vorab anwaltlich geprüft werden, insbesondere wenn Fristen knapp werden oder der Nachlass unübersichtlich ist.
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