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Der Bestatter hat die Beerdigung organisiert, die Rechnung liegt im Briefkasten – und plötzlich stellt sich heraus, dass der Nachlass hoch verschuldet war. Viele Angehörige schlagen die Erbschaft deshalb aus und gehen davon aus, damit auch die Bestattungskosten los zu sein. Ein gefährlicher Irrtum, der regelmäßig zu bösen Überraschungen führt.

Der Erblasser ist kaum beigesetzt, und schon steht die erste schwierige Frage im Raum: Wem gehört das Haus jetzt eigentlich, und was passiert, wenn sich die Erben nicht einig werden? Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, und genau diese Konstruktion sorgt in der Praxis regelmäßig für Streit, vor allem wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, die niemand allein besitzt und über die trotzdem alle gemeinsam entscheiden müssen.

Ein Brief vom Nachlassgericht, sieben Wochen nach der Beerdigung – und plötzlich die Frage, ob man gerade unwissentlich die Schulden eines Verstorbenen übernommen hat. Die Sechs-Wochen-Frist zur Erbausschlagung nach § 1944 BGB ist eine der schärfsten Fristen im deutschen Zivilrecht: Sie läuft ohne Mahnung, ohne Erinnerung und ohne Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht ab.

Der Kühlschrank ist leer geräumt, die Kontoauszüge liegen auf dem Küchentisch, und plötzlich stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt was? Trennung, Scheidung und Erbfall treffen Menschen selten vorbereitet, und oft überschneiden sich die Themen sogar. Wer sich trennt, muss über Unterhalt und Vermögensausgleich sprechen. Wer erbt, muss innerhalb kurzer Fristen entscheiden, ob er annimmt oder ausschlägt.

Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet — und spätestens wenn der Bestatter die Rechnung schickt, beginnen die Fragen: Muss ich als Kind zahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe? Haftet mein Geschwister, der seit Jahren keinen Kontakt hatte? Springt das Sozialamt ein, wenn niemand zahlen kann? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln diese Fragen mit einer strikten Haftungsrangfolge — wer sie kennt, kann seine Rechte wahren und vermeidet u
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