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Ein Brief vom Nachlassgericht, sieben Wochen nach der Beerdigung – und plötzlich die Frage, ob man gerade unwissentlich die Schulden eines Verstorbenen übernommen hat. Die Sechs-Wochen-Frist zur Erbausschlagung nach § 1944 BGB ist eine der schärfsten Fristen im deutschen Zivilrecht: Sie läuft ohne Mahnung, ohne Erinnerung und ohne Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht ab.

Der Kühlschrank ist leer geräumt, die Kontoauszüge liegen auf dem Küchentisch, und plötzlich stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt was? Trennung, Scheidung und Erbfall treffen Menschen selten vorbereitet, und oft überschneiden sich die Themen sogar. Wer sich trennt, muss über Unterhalt und Vermögensausgleich sprechen. Wer erbt, muss innerhalb kurzer Fristen entscheiden, ob er annimmt oder ausschlägt.

Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet — und spätestens wenn der Bestatter die Rechnung schickt, beginnen die Fragen: Muss ich als Kind zahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe? Haftet mein Geschwister, der seit Jahren keinen Kontakt hatte? Springt das Sozialamt ein, wenn niemand zahlen kann? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln diese Fragen mit einer strikten Haftungsrangfolge — wer sie kennt, kann seine Rechte wahren und vermeidet u
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