Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Bei Neuvermietung darf Ihre Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Wir prüfen das anwaltlich und rügen für 199 € Festpreis — ohne Erfolgsprovision, ohne Abtretung. Jeder zurückgeholte Euro gehört Ihnen.
Express-Paket
Festpreis, Rüge binnen 48 h
Sichere Zahlung über Stripe, Klarna, PayPal oder SEPA.
Direkt nach Bezahlung: E-Mail mit kurzem Online-Formular.
Erst selbst versuchen? Kostenloses Musterschreiben (PDF) — Rüge in Ihrem eigenen Namen, ohne Anspruchs-Prüfung.
Kein Budget? Erfolgsbeteiligung ohne Vorkasse — Sie zahlen nur, wenn wir Miete zurückholen.
Stadt, Kaltmiete, Wohnfläche — zulässige Miete, Ersparnis und Rückforderungspotenzial in 60 Sekunden. Kostenlos, keine Daten verlassen Ihren Browser.
Zulässige Miete (Vergleichsmiete + 10 %, § 556d BGB)
535 € – 594 €
Basis: Vergleichsmiete 8,10 €/m² – 9,00 €/m² (Berliner Mietspiegel 2026). Ihre Miete: 20,00 €/m².
Mögliche Ersparnis
606 € – 665 € pro Monat
Das sind 7.272 € – 7.985 € pro Jahr — dauerhaft, für die gesamte Mietzeit.
Orientierungsrechnung mit vereinfachten Mietspiegel-Spannen — die exakte Vergleichsmiete ergibt die Spanneneinordnung Ihres Mietspiegels. Für 199 € Festpreis prüfen wir das anwaltlich und rügen auf Kanzleibriefkopf.
Legal-Tech-Portale setzen die Mietpreisbremse gegen eine Erfolgsprovision durch — und lassen sich die Rückzahlung abtreten. Der Unterschied in Zahlen:
| Anwaltskanzlei (Festpreis) — wir | Typischer Legal-Tech-Anbieter (Erfolgsprovision) | |
|---|---|---|
| Kosten | 199 € einmalig — oder 0 € Vorkasse mit fairer Erfolgsbeteiligung (25 %) | Erfolgsprovision — je nach Fall oft 1.000 bis 10.000 € |
| Rückgeholte Miete | Gehört komplett Ihnen (Festpreis/RSV) — beim Erfolgsmodell behalten Sie 75 % | Wird ganz oder teilweise an den Anbieter abgetreten — teils vollständig |
| Wer prüft Ihren Fall | Rechtsanwalt — jede Rüge geht durch anwaltliche Prüfung | Algorithmus, Anwalt erst im Streitfall |
| Abtretung Ihrer Ansprüche | Keine — Sie bleiben Herr Ihrer Ansprüche | Abtretung der Rückzahlungsansprüche, teils bis 24 Monate |
| Mit Rechtsschutzversicherung | Vollmandat über Ihre RSV — für Sie meist 0 €, alles behalten | Provision fällt trotzdem an |
Rüge nach 20 Monaten Mietzeit, Rückforderung 6.000 €, dazu 300 € dauerhafte Ersparnis monatlich — über zwei weitere Jahre sind das insgesamt rund 13.200 €. Bei uns kostet das 199 €, Sie behalten also rund 13.000 €. Bei einem Anbieter mit Erfolgsprovision auf die Rückzahlung geben Sie davon schnell mehrere tausend Euro ab. Die Zahlen sprechen für sich.
Mit Rechtsschutz, zum Festpreis oder ganz ohne Vorkasse mit Erfolgsbeteiligung — Sie wählen, was zu Ihrer Situation passt.
Mit Rechtsschutz
0 €
Ihre Rechtsschutzversicherung (Mietrechts-Baustein) trägt die anwaltliche Vergütung. Sie behalten Rückzahlung und Ersparnis zu 100 %.
Festpreis
199 €
Anwaltliche Rüge zum Festpreis. Keine Provision, keine Abtretung — jeder zurückgeholte Euro und jede künftige Ersparnis gehören Ihnen.
Ohne Vorkasse
0 € Vorkasse
Keine RSV, kein Budget? Die Anwaltskosten übernimmt unsere Advofleet Business Services GmbH. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 25 % der zurückgeholten Miete — Ihre künftige Ersparnis bleibt zu 100 % bei Ihnen.
Erfolgsbeteiligung: kostenlose Fallprüfung vorab, Vergütungsvereinbarung transparent in Textform, keine Abtretung Ihrer Ansprüche. Kostenträger der anwaltlichen Vergütung ist die Advofleet Business Services GmbH.
Klick auf den Bestellbutton, Kontaktdaten eingeben, 199 € pauschal zahlen — Stripe/Klarna/PayPal/SEPA.
Sie erhalten direkt nach der Buchung eine E-Mail mit dem Online-Formular zu Wohnung, Miete und Vermieter (5 Min). Mietvertrag-Upload optional.
Wir prüfen die Vergleichsmiete und die Ausnahmen, dann geht die Rüge mit Auskunftsverlangen auf Kanzleibriefkopf an Ihren Vermieter.
Vom kostenlosen Selbermachen bis zur vollen Durchsetzung — kein Kleingedrucktes, keine Abtretung.
Kostenlos
Rechner + Musterschreiben mit qualifizierter Rüge und Auskunftsverlangen — PDF in 3 Minuten, Versand in Ihrem Namen.
Zum Musterschreiben →Express — 199 €
Vergleichsmiete anwaltlich ermittelt, Ausnahmen geprüft, Rüge auf Kanzleibriefkopf mit bezifferter Rückforderung.
Jetzt beauftragen →Vollmandat
Vermieter blockt? Wir setzen Rückzahlung und Mietsenkung durch — mit Rechtsschutzversicherung für Sie meist ohne eigene Kosten.
Kostenlose Ersteinschätzung →Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechts-Baustein, übernehmen wir Ihren Fall als Vollmandat: Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, die RSV trägt die anwaltliche Vergütung — und Sie behalten jede zurückgeholte Miete komplett. Geben Sie Ihre Versicherung einfach im Formular an.
Im Festpreis enthalten: anwaltliche Ermittlung der zulässigen Miete, Prüfung aller drei Ausnahmen, qualifizierte Rüge mit Auskunftsverlangen und bezifferter Rückforderung auf Kanzleibriefkopf.
Die anwaltliche Ermittlung der zulässigen Miete anhand des Mietspiegels Ihrer Stadt, die Prüfung der drei Ausnahmen (Neubau ab Okt. 2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete) und die qualifizierte Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB mit Auskunftsverlangen (§ 556g Abs. 3 BGB) auf Kanzleibriefkopf an Ihren Vermieter — inklusive Bezifferung Ihrer Rückforderung. Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Provision.
Drei Dinge: Erstens der Preis — bei uns zahlen Sie 199 € einmalig, statt eine Erfolgsprovision abzugeben, die bei mehrjähriger Rückforderung schnell mehrere tausend Euro erreicht. Zweitens behalten Sie alles: Sie treten keine Ansprüche ab, jede zurückgeholte und jede künftig gesparte Miete gehört Ihnen. Drittens prüft bei uns ein Rechtsanwalt Ihren Fall — kein Algorithmus. Und wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechts-Baustein haben, brauchen Sie gar kein Portal: Dann übernehmen wir das Vollmandat über Ihre RSV, für Sie meist komplett kostenfrei.
Das hängt von der Überschreitung ab. Beispiel: Liegt Ihre Miete 300 € über der zulässigen Höchstmiete und rügen Sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, können bei 20 gezahlten Monaten bereits 6.000 € Rückforderung zusammenkommen — plus 300 € dauerhafte Ersparnis jeden Monat. Unser kostenloser Rechner auf dieser Seite gibt Ihnen die Spanne für Ihre Stadt.
Rügen Sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, bekommen Sie zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Mietbeginn zurück (§ 556g Abs. 2 BGB). Rügen Sie später, gibt es die Rückzahlung erst ab Zugang der Rüge — die dauerhafte Mietsenkung bleibt aber möglich. Deshalb gilt: je früher die Rüge, desto höher die Rückforderung.
Das sind die drei gesetzlichen Ausnahmen — und der häufigste Punkt, an dem Mieter zu Unrecht aufgeben. Der Vermieter muss die Ausnahme belegen: Über das Auskunftsverlangen nach § 556g Abs. 3 BGB muss er Vormiete und Modernisierungsumfang offenlegen. Ob eine Modernisierung wirklich "umfassend" war (Investition von rund einem Drittel eines Neubaus), ist der klassische Streitpunkt — genau das prüfen wir anwaltlich.
Nein. Die Rüge ist die Ausübung eines gesetzlichen Rechts und kein Kündigungsgrund. Ihr Mietvertrag bleibt unverändert bestehen — nur die Miete wird auf das zulässige Maß korrigiert. Eine "Retourkutschen-Kündigung" wäre unwirksam.
Dann ist die Rüge trotzdem zugestellt und wirkt: Ab Zugang schulden Sie nur noch die zulässige Miete. Für die Durchsetzung — Rückzahlung und Mietsenkung notfalls vor Gericht — prüfen wir kostenfrei die nächsten Schritte. Mit Rechtsschutzversicherung (Mietrechts-Baustein) läuft die gerichtliche Durchsetzung für Sie in der Regel ohne eigene Kosten.
Ja. Neben RSV und Festpreis gibt es den Weg über eine Erfolgsbeteiligung: Sie zahlen nichts im Voraus — die Anwaltskosten übernimmt unsere Advofleet Business Services GmbH. Nur wenn wir tatsächlich Miete für Sie zurückholen, erhalten wir 25 % der Rückzahlung; 75 % der Rückzahlung und 100 % der künftigen Mietersparnis bleiben bei Ihnen. Bleibt der Erfolg aus, zahlen Sie nichts. Anders als bei Inkasso-Portalen treten Sie dabei keine Ansprüche ab — Sie bleiben Inhaber Ihrer Forderung, die Vergütungsvereinbarung schließen Sie transparent in Textform. Starten Sie über die kostenlose Fallprüfung im Formular.
Dann haben Sie sogar die beste Option: Geben Sie es im Formular an — wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und übernehmen das Vollmandat. Ihre RSV zahlt die anwaltliche Vergütung, Sie behalten jede zurückgeholte Miete, und eine Erfolgsprovision gibt es bei uns ohnehin nicht. Der 199-€-Festpreis ist der Weg für alle ohne (greifende) RSV.
Weiterführend: Mietpreisbremse-Rechner · Kostenloses Musterschreiben · Mietrecht-Übersicht
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