Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Rund 80 % der Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich — fast immer mit Abfindung. Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben kostenlos auf Formfehler, Fristen und Schutzrechte und nennen Ihnen Ihre realistische Abfindungs-Spanne. Schriftlich, in Minuten, ohne Pflicht-Telefonat.
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Wir analysieren Ihr echtes Kündigungsschreiben — Schriftform (§ 623 BGB), Betriebsrats-Anhörung, Kündigungsgrund. Da stecken die Verhandlungshebel, nicht in Formularfeldern.
Deckungsanfrage, Kommunikation mit der Versicherung und die Selbstbeteiligung übernehmen wir. Arbeitsrecht ist in den meisten privaten Rechtsschutz-Policen gedeckt.
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Zum AbfindungsrechnerEinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht — Abfindungen sind fast immer Verhandlungsergebnis. Der Hebel: Etwa 80 % der Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, und dort wird fast immer eine Abfindung vereinbart. Voraussetzung ist, dass die 3-Wochen-Frist gewahrt bleibt.
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG als Anker). Bei Formfehlern in der Kündigung, fehlerhafter Sozialauswahl oder Sonderkündigungsschutz sind Faktoren von 0,75 bis 1,5 realistisch. Genau das prüft der kostenlose Abfindungs-Check an Ihrem Original-Schreiben.
Der Check ist kostenlos. Bei Beauftragung: Mit Rechtsschutzversicherung 0 € (wir übernehmen auch die Selbstbeteiligung). Ohne RSV arbeiten wir für 19,9 % Erfolgsprovision auf die erzielte Abfindung — kein Vorschuss, kein Risiko. Alternativ gibt es die Kündigungsschutzklage zum Festpreis von 199 €.
3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung automatisch als wirksam (§ 7 KSchG) — dann ist der wichtigste Verhandlungshebel weg. Deshalb: Kündigung sofort prüfen lassen, nicht erst in Woche 3.
Nicht unterschreiben, bevor er geprüft ist. Es droht eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), und Abfindungshöhe, Zeugnis und Freistellung sind fast immer verhandelbar. Der Abfindungs-Check deckt Aufhebungsverträge mit ab.
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