Kündigung erhalten? So viel Abfindung steckt in Ihrem Fall.
Kündigungsschreiben hochladen — wir prüfen Frist, Formfehler und Kündigungsschutz und nennen Ihnen Ihre realistische Abfindungs-Spanne. Kostenlos, schriftlich, in Minuten.
- Mit Rechtsschutz: komplett 0 € — inkl. Übernahme der Selbstbeteiligung
- Ohne Rechtsschutz: nur 19,9 % Erfolgsprovision — keine Abfindung, kein Honorar
- Analyse des Original-Schreibens, kein Pflicht-Telefonat
- Dokument-Analyse statt Telefon-Funnel — Wir prüfen Ihr echtes Kündigungsschreiben auf Formfehler (§ 623 BGB), Betriebsrats-Anhörung und Schutzrechte — nicht nur Formularfelder.
- Wirklich 0 € mit Rechtsschutz — Deckungsanfrage, Kommunikation mit der Versicherung und sogar Ihre Selbstbeteiligung übernehmen wir.
- 19,9 % statt 25–33 % — Ohne RSV arbeiten wir auf Erfolgsbasis — mit der niedrigsten Provision im Markt. Keine Abfindung = kein Honorar.
- Fristwahrend in 24 Stunden — Wenn die 3-Wochen-Frist drängt, reichen wir die Kündigungsschutzklage kurzfristig ein.
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Dauert 2 Minuten. Ersteinschätzung mit Abfindungs-Spanne innerhalb von 24 Stunden — meist deutlich schneller.
So funktioniert es
Kündigung hochladen
Foto vom Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag + Eckdaten. 2 Minuten.
Ersteinschätzung erhalten
Frist-Countdown, Formfehler-Analyse und Ihre Abfindungs-Spanne — schriftlich per E-Mail.
Sie entscheiden
Beauftragen mit einem Klick: RSV-Pfad 0 € oder 19,9 % Erfolgsprovision. Kein Zwang, kein Abo.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet der Abfindungs-Check?
Nichts. Der Check inklusive schriftlicher Ersteinschätzung ist komplett kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns danach aktiv beauftragen, entstehen Kosten — und auch dann nur nach dem Modell, das Sie wählen.
Was kostet die Beauftragung, wenn ich weitermachen will?
Mit Rechtsschutzversicherung: 0 € — die RSV trägt die Anwaltskosten und wir übernehmen sogar Ihre Selbstbeteiligung. Ohne RSV: 19,9 % Erfolgsprovision auf die erzielte Abfindung — keine Abfindung, kein Honorar, kein Vorschuss. Zum Vergleich: andere Anbieter nehmen 25–33 %.
Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?
Die Ersteinschätzung kommt in der Regel innerhalb weniger Minuten bis maximal 24 Stunden per E-Mail — mit Abfindungs-Spanne, Frist-Countdown und konkreter Empfehlung. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft jeden Fall persönlich, bevor etwas rausgeht.
Warum ist die 3-Wochen-Frist so wichtig?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam — und der wichtigste Hebel für eine Abfindungsverhandlung ist weg. Deshalb prüfen wir die Frist als Erstes.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag bekommen — hilft der Check auch da?
Ja. Beim Aufhebungsvertrag prüfen wir vor allem das Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), die Höhe der angebotenen Abfindung und kritische Klauseln (Klageverzicht, Zeugnis, Freistellung). Wichtigste Regel: Nichts unterschreiben, bevor das geprüft ist.
Welche Unterlagen brauche ich?
Ein Foto oder Scan des Kündigungsschreibens bzw. Aufhebungsvertrags reicht. Dazu ein paar Eckdaten: Bruttogehalt, Beschäftigungsbeginn, Betriebsgröße. Das Ausfüllen dauert etwa 2 Minuten.
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