Abfindungsrechner 2026
Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre realistische Abfindungs-Spanne — brutto und netto mit Fünftelregelung.
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Ergebnis
Bitte Bruttogehalt und Beschäftigungsbeginn eingeben (mindestens 1 volles Jahr Betriebszugehörigkeit für die Faustformel).
3-Wochen-Frist läuft
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam — und der wichtigste Verhandlungshebel für die Abfindung ist weg.
Ihre tatsächliche Spanne hängt an Formfehlern und Schutzrechten in Ihrer Kündigung — der kostenlose Abfindungs-Check analysiert das Original-Schreiben in Minuten.
Häufige Fragen zur Abfindung
Wie berechnet sich eine Abfindung?+
Die verbreitete Faustformel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (angelehnt an § 1a KSchG). Das ist aber nur der Ausgangspunkt: Je nach Verhandlungsposition — etwa bei Formfehlern in der Kündigung, fehlerhafter Sozialauswahl oder Sonderkündigungsschutz — sind Faktoren von 0,75 bis 1,5 realistisch.
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?+
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen fast immer als Verhandlungsergebnis: Der Arbeitgeber zahlt, um das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Ausnahmen: § 1a KSchG (Angebot bei betriebsbedingter Kündigung), Sozialplan oder Auflösungsurteil (§§ 9, 10 KSchG).
Wie wird die Abfindung versteuert?+
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Seit 2025 wird sie nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug angewendet, sondern über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Was ist die 3-Wochen-Frist?+
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) — damit entfällt der wichtigste Hebel für eine Abfindungsverhandlung.
Aufhebungsvertrag: Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?+
Ja, regelmäßig 12 Wochen (§ 159 SGB III), weil das Arbeitsverhältnis „freiwillig" gelöst wird. Vermeidbar ist die Sperrzeit u. a., wenn eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung zum selben Zeitpunkt drohte und die Abfindung im Rahmen von 0,25 bis 0,5 Gehältern pro Beschäftigungsjahr bleibt. Vor der Unterschrift immer prüfen lassen.
Der Rechner zeigt die Faustformel — Ihr Fall entscheidet die Spanne
Formfehler in der Kündigung, fehlende Betriebsrats-Anhörung oder Sonderkündigungsschutz verschieben den Faktor deutlich nach oben. Der kostenlose Abfindungs-Check analysiert Ihr Original-Schreiben und liefert die anwaltliche Einschätzung in Minuten.
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