Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Über 80 % der Kündigungsschutzklagen enden für Arbeitnehmer positiv — mit Abfindung, Wiedereinstellung oder besseren Konditionen. Wir reichen die Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 24 Stunden ein. Pauschal 199 €, kein Kostenrisiko durch § 12a ArbGG.
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Über 80 % aller Kündigungsschutzklagen enden für Arbeitnehmer positiv. Hier die häufigsten Konstellationen:
| Konstellation | Erfolgs-Aussicht | Hintergrund |
|---|---|---|
| Sozialwidrige Kündigung (§ 1 KSchG) | Sehr hoch | Sozialauswahl, Interessenabwägung — wird häufig vor Gericht gekippt. |
| Außerordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund (§ 626 BGB) | Sehr hoch | Arbeitgeber muss zwingenden Grund + 2-Wochen-Frist nachweisen. |
| Krankheitsbedingte Kündigung | Hoch | Strenge BAG-Voraussetzungen, negative Prognose oft nicht belegt. |
| Verhaltensbedingt ohne Abmahnung | Hoch | Abmahnung ist meist Voraussetzung — fehlt sie, ist die Kündigung unwirksam. |
| Betriebsbedingt mit Sozialauswahl-Fehlern | Hoch | Vergleichbare Mitarbeiter blieben? Sozialdaten nicht berücksichtigt? |
Quelle: § 1 KSchG, § 626 BGB, BAG-Rechtsprechung.
Im Festpreis enthalten: Erstprüfung der Erfolgsaussichten, fertige Klageschrift mit Streitwert- und Abfindungs-Schätzung, Einreichung beim zuständigen Arbeitsgericht, Vertretung in der Güteverhandlung.
Genau 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist ist ABSOLUT — wird sie verpasst, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, egal wie unwirksam sie eigentlich gewesen wäre. Deshalb zählt jeder Tag.
Zwei Voraussetzungen: (1) Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG, Wartezeit). (2) Der Betrieb hat mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter (§ 23 KSchG). Sind beide erfüllt, brauchen Arbeitgeber einen Kündigungsgrund (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt). Sind sie nicht erfüllt, ist Kündigung im Kleinbetrieb leichter möglich — aber: Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB), Diskriminierung (AGG) und Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) prüfen wir trotzdem.
Nein — gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht NUR im Ausnahmefall (§ 1a KSchG, betriebsbedingt mit Abfindungs-Angebot des Arbeitgebers). In der Praxis enden aber etwa 80 % der Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich — und im Vergleich wird fast immer eine Abfindung vereinbart (Faustformel: 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Jahr Beschäftigung). Wir verhandeln den Vergleich mit.
199 € Festpreis bei uns — alles inklusive: Erstprüfung, Klageschrift, Einreichung, erste Güteverhandlung. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie typischerweise 100 % der Kosten — der Festpreis dient als Selbstbeteiligung-Ersatz. Die Gerichtskosten trägt im Arbeitsrecht JEDE Partei selbst (§ 12a ArbGG) — Sie zahlen also auch bei einer verlorenen Klage NICHTS an den Arbeitgeber zurück.
Über 80 % der Kündigungsschutzklagen enden für den Arbeitnehmer positiv (entweder mit Abfindung, Wiedereinstellung oder verbesserten Konditionen). Insbesondere bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrats-Mitgliedschaft oder fehlerhafter Sozialauswahl ist die Erfolgsquote sehr hoch. Wir prüfen Ihren Einzelfall im Online-Formular kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob sich die Klage lohnt.
In der Regel ja — zur Güteverhandlung (ca. 4-6 Wochen nach Klageerhebung). Diese dauert meist 15-30 Minuten und endet sehr oft mit einem Vergleich. Wir bereiten Sie vor und sind selbstverständlich dabei. Wenn Sie weit entfernt wohnen, kann oft eine Vertretung allein durch uns erfolgen.
Festpreis 199 € · Klageschrift in 24 Stunden · Rechtsschutz wird übernommen.
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