Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang — danach gilt die Kündigung als wirksam, egal wie fehlerhaft sie ist. Wir prüfen Ihre Kündigung anwaltlich binnen 48 Stunden für 99 € Festpreis: Wirksamkeit, Kündigungsschutz, Abfindungs-Perspektive und klare Empfehlung.
Ab Zugang der Kündigung bleiben nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser — es werden keine Daten übertragen.
Express-Paket
Anwaltliche Ersteinschätzung binnen 48 h
Sichere Zahlung über Stripe, Klarna, PayPal oder SEPA.
Direkt nach Bezahlung: E-Mail mit Upload-Formular.
Schon entschieden? Direkt Kündigungsschutzklage beauftragen (199 €)
Genau diese Punkte prüfen wir im Check — einer reicht für eine starke Verhandlungsposition oder den Klageerfolg.
Kündigung per E-Mail oder ohne Original-Unterschrift? Unwirksam. Betriebsrat vorhanden, aber nicht angehört? Unwirksam. Formfehler sind der schnellste Hebel — und häufiger, als man denkt.
Ab mehr als 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund — betriebsbedingt mit korrekter Sozialauswahl, verhaltensbedingt meist erst nach Abmahnung.
Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt, Pflegezeit: Hier ist die Kündigung ohne behördliche Zustimmung in der Regel unwirksam — ein sehr starker Hebel.
Klick auf den Bestellbutton, Kontaktdaten eingeben, 99 € pauschal zahlen — Stripe/Klarna/PayPal/SEPA.
Direkt nach der Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Online-Formular: Kündigung als Foto oder PDF hochladen, Eckdaten ergänzen (5 Min).
Wir prüfen Wirksamkeit, Kündigungsschutz und Abfindungs-Perspektive — Sie erhalten die schriftliche Einschätzung mit klarer Handlungsempfehlung.
Kein Kleingedrucktes, keine Abtretung, keine Erfolgsprovision — Ihre Abfindung gehört Ihnen.
Kostenlos
Unser Abfindungsrechner zeigt in 60 Sekunden, welche Abfindungs-Spanne in Ihrem Fall realistisch ist.
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Anwaltliche Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten, Abfindungs-Perspektive und klarer Empfehlung — bei Klage voll angerechnet.
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Klage für 199 € Festpreis ans Arbeitsgericht — oder Vollmandat über Ihre Rechtsschutzversicherung, für Sie meist 0 €.
Zur Kündigungsschutzklage →Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, ist der Weg klar: Wir stellen die Deckungsanfrage, Ihre Versicherung trägt die Kosten der Vertretung — und Ihre Abfindung gehört komplett Ihnen. Geben Sie die RSV einfach im Formular an.
Im Festpreis enthalten: Prüfung des Kündigungsschreibens, Wirksamkeits- und Kündigungsschutz-Check, Abfindungs-Orientierung und die schriftliche Handlungsempfehlung binnen 48 Stunden.
Eine schriftliche anwaltliche Ersteinschätzung binnen 48 Stunden: Prüfung der formellen Wirksamkeit (Schriftform, Betriebsratsanhörung), des Kündigungsschutzes nach KSchG inklusive Sonderkündigungsschutz, eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine Abfindungs-Orientierung — mit klarer Empfehlung, ob sich die Kündigungsschutzklage lohnt. Entscheiden Sie sich für die Klage, werden die 99 € voll angerechnet.
Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG) — selbst wenn sie voller Fehler steckt. Auch Abfindungen werden fast immer nur verhandelt, solange die Klage(-drohung) möglich ist. Deshalb liefern wir binnen 48 Stunden.
Einen automatischen Anspruch gibt es — anders als viele denken — nicht. Abfindungen entstehen fast immer durch Verhandlung oder Vergleich vor dem Arbeitsgericht, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko kennt. Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, je nach Erfolgsaussichten mehr oder weniger. Genau diese Perspektive beziffern wir im Check.
Wenn Sie schon entschieden sind, können Sie direkt die Kündigungsschutzklage für 199 € beauftragen. Der Check ist für alle, die erst wissen wollen, ob sich das lohnt — und er ist kein verlorenes Geld: Bei anschließendem Klage-Mandat werden die 99 € voll angerechnet.
Dann zählt jeder Tag: Beauftragen Sie den Check und vermerken Sie das Zugangsdatum — fristkritische Fälle priorisieren wir. Ist die Frist rechnerisch schon vorbei, ist nicht automatisch alles verloren: Fristende am Wochenende verschiebt sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB), und in engen Ausnahmen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich (§ 5 KSchG).
Mit Arbeitsrechtsschutz (Wartezeit beachten) übernimmt Ihre Versicherung die Kosten der Vertretung in der Regel vollständig. Geben Sie die RSV im Formular an — wir stellen die Deckungsanfrage und übernehmen direkt das Vollmandat. Der 99-€-Check ist dann meist gar nicht nötig.
Nicht ohne Prüfung. Aufhebungsverträge können eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III) und unterschreiten die erreichbare Abfindung oft deutlich. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck — auch ein solches Angebot ordnen wir im Check ein.
Festpreis statt Erfolgsprovision: Bei uns kostet der Check 99 € und die Klage 199 € — von Ihrer Abfindung geben Sie nichts ab. Portale mit Provisionsmodell behalten häufig einen erheblichen Teil der ausgehandelten Abfindung ein. Außerdem prüft bei uns ein Rechtsanwalt, kein Algorithmus.
Weiterführend: Abfindungsrechner · Kündigungsschutzklage (199 €) · Arbeitsrecht-Übersicht
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