Marktvergleich
Marktvergleich Abfindung / Kündigungsschutz
Öffentliches Erfolgshonorar im Rahmen des § 4a RVG — Rechenbeispiel 5.000 € Abfindung.
Vergleichende Werbung nach § 6 UWG — gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Keine Herabsetzung; Stärken und Bedingungen beider Seiten stehen in der Tabelle.
Zahlen im Überblick
Quelle und Stand je Zeile — Stand der Daten siehe Fußnoten.
| Anbieter | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| Rechtsanwalt24 / AdvofleetAdvofleet | Erfolgshonorar im Rahmen des § 4a RVG | 19,9 % der Abfindung (bei 5.000 € ≈ 995 €)[1] |
| Conny (eigenes Rechenbeispiel) | Erfolgshonorar laut Conny-Website | 33 % (bei 5.000 € = 1.650 €)[2] |
| Chevalier | Provision individuell | nicht öffentlich ausgewiesen[3] |
- [1] Rechtsanwalt24 / Advofleet: Quelle https://www.rechtsanwalt24.de/arbeitsrecht/abfindung (Stand 2026-07-18)
- [2] Conny (eigenes Rechenbeispiel): Quelle https://www.conny.de/ (Stand 2026-07-18)
- [3] Chevalier: Quelle https://www.chevalier.de/ (Stand 2026-07-18)
Vergleichende Werbung nach § 6 UWG: gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Kostenübernahme-Versprechen von Wettbewerbern sind laut deren AGB in der Regel an eine eigene Erfolgsprognose gebunden.
Unser 3-Stufen-Pfad: Kostenklarheit
Erst prüfen, dann entscheiden — der Preis steht fest, bevor Sie beauftragen.
1. Ehrliche Prognose
Kostenlose Ersteinschätzung — schriftlich, Sie behalten die Entscheidung.
2. 0 € oder Festpreis
Musterschreiben 0 € zum Selbst-Versenden oder anwaltliches Express-Paket zum Festpreis.
3. Durchsetzung mit Kostenklarheit
RSV 0 €, Erfolgshonorar oder Festpreis — je nach Fall, transparent vor Beauftragung.