AirHelp-Alternative: Marktvergleich
Vergleichende Werbung nach § 6 UWG — gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Keine Herabsetzung; Stärken und Bedingungen beider Seiten stehen in der Tabelle.
AirHelp ist der international bekannteste Fluggasthelfer und deckt Airlines weltweit ab. Der Preisunterschied ist deutlich: 35 % Erfolgshonorar plus 15 % Gerichtsaufschlag — zusammen bis zu 50 % Ihrer Entschädigung. Bei uns sind es 19,95 % inkl. USt.. Von 600 € Entschädigung bleiben Ihnen 480,30 € statt bis zu 300 €. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung, dann ohne Aufschlag.
Zahlen im Überblick
Quelle und Stand je Zeile — Stand der Daten siehe Fußnoten.
| Anbieter | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| Rechtsanwalt24 / AdvofleetAdvofleet | Fluggastrechte; Gericht optional nach Erfolgsprüfung | 19,95 % inkl. USt.[1] |
| AirHelp Vorbehalt[2]: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen | Erfolgshonorar + Gericht | 35 % + 15 %[2] |
- [1] Rechtsanwalt24 / Advofleet: Quelle https://www.rechtsanwalt24.de/fluggastrechte (Stand 2026-08-15)
- [2] AirHelp: Quelle https://www.airhelp.com/de/ (Stand 2026-07-18) — Vorbehalt: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen
Vergleichende Werbung nach § 6 UWG: gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Kostenübernahme-Versprechen von Wettbewerbern sind laut deren AGB in der Regel an eine eigene Erfolgsprognose gebunden.
Was AirHelp laut AGB wirklich zusagt
AirHelp entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Quelle: https://www.airhelp.com/de/agb/ · Stand 2026-07-18
Wann passt wer?
Beide Angebote haben ihre Berechtigung — hier die ehrliche Einordnung.
Wann AirHelp passen kann
- Ihr Fall betrifft eine außereuropäische Airline oder Rechtsordnung, in der ein global aufgestellter Anbieter Vorteile hat.
- Sie möchten ein Abo-Modell (AirHelp+) mit Zusatzleistungen rund ums Reisen nutzen.
Wann Advofleet die bessere Wahl ist
- Sie wollen deutlich mehr von Ihrer Entschädigung behalten — 19,95 % inkl. USt. statt bis zu 50 % (Rechenbeispiel oben).
- Sie akzeptieren die gesonderte Erfolgsprüfung vor einem Gerichtsweg; bei Übernahme entstehen weder Aufschlag noch Kostenrisiko.
- Sie legen Wert auf anwaltliche Vertretung mit direktem Ansprechpartner statt Ticketsystem.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich bei 600 € Entschädigung tatsächlich ausgezahlt?
Bei uns 480,30 € (600 € abzüglich 19,95 % inkl. USt.). Bei 35 % Erfolgshonorar plus 15 % Gerichtsaufschlag können es 300 € sein — Quelle und Stand der Anbieterkonditionen finden Sie in der Tabelle.
Wie lange kann ich meine Entschädigung noch geltend machen?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Auch ältere Flüge lohnen also einen kostenlosen Check.
Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt?
Dann prüft die Kanzlei die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens gesondert. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Übernehmen wir den Gerichtsweg, bleibt es bei 19,95 % inkl. USt. — ohne Aufschlag und ohne Kostenrisiko.
Unser 3-Stufen-Pfad: Kostenklarheit
Erst prüfen, dann entscheiden — der Preis steht fest, bevor Sie beauftragen.
1. Ehrliche Prognose
Kostenlose Ersteinschätzung — schriftlich, Sie behalten die Entscheidung.
2. 0 € oder Festpreis
Musterschreiben 0 € zum Selbst-Versenden oder anwaltliches Express-Paket zum Festpreis.
3. Durchsetzung mit Kostenklarheit
RSV 0 €, Erfolgshonorar oder Festpreis — je nach Fall, transparent vor Beauftragung.