Die Schuldfrage steht in der Akte

Unfallakte anfordern — Klarheit für die Schadensregulierung

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet die polizeiliche Ermittlungsakte oft über die Schuldfrage: Skizze, Zeugenaussagen, Fotos, Aussagen des Unfallgegners. Die Akte bekommt nur ein Anwalt. Wir fordern sie für Sie an und werten sie anwaltlich aus — damit Sie der Versicherung nicht glauben müssen, sondern es wissen.

  • Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen und Angaben des Unfallgegners im Original
  • Entscheidende Grundlage gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Antragstellung binnen 24 h nach Ihrer digitalen Vollmacht
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Beweislage, Haftungsquote, nächste Schritte

99 €

Festpreis inkl. MwSt.

24 h

bis zur Antragstellung

1 Min.

digitale Vollmacht

Akteneinsicht beauftragen

Festpreis, keine versteckten Kosten

99 €
  • Anwaltlicher Antrag bei der zuständigen Stelle — inkl. Nachverfolgung
  • Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
  • Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Fristen, offene Punkte, nächste Schritte
  • Inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale
Jetzt Akteneinsicht beantragen

Sichere Zahlung über advofleet.de · Antragstellung binnen 24 h nach Vollmacht. Wird die Einsicht zunächst nicht gewährt, ist die erneute Beantragung inklusive.

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Was in der Unfallakte steht

  • Verkehrsunfallanzeige der Polizei mit Unfallskizze
  • Aussagen beider Unfallbeteiligter und der Zeugen
  • Lichtbilder der Fahrzeuge, Spuren und Unfallstelle
  • Feststellungen zu Alkohol, Geschwindigkeit, Vorfahrt
  • Ggf. Bußgeld- oder Strafverfahren gegen den Unfallgegner

So funktioniert die Akteneinsicht

Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den Rest — Antrag, Nachverfolgung, Auswertung — übernehmen wir.

1. Online beauftragen

Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.

2. Vollmacht digital unterschreiben

Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.

3. Anwalt beantragt binnen 24 h

Antrag an die zuständige Stelle — mit Bitte um elektronische Übermittlung. Wir verfolgen den Antrag nach und halten Sie auf dem Laufenden.

4. Akte + Kurzauswertung erhalten

Komplette Akte als PDF über Ihren persönlichen, sicheren Download-Link — plus anwaltliche Kurzauswertung: was drinsteht, welche Fristen laufen, was jetzt zu tun ist.

Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.

Warum die Unfallakte so wichtig ist

Nimmt die Polizei einen Unfall auf, entsteht eine Ermittlungsakte — je nach Schwere als Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren (z. B. fahrlässige Körperverletzung). Als Geschädigter hat Ihr Anwalt ein Einsichtsrecht (§ 406e StPO bzw. § 49 OWiG), um Ihre Ansprüche zu prüfen.

Versicherungen regulieren nach Aktenlage. Wer die Akte nicht kennt, verhandelt blind — und akzeptiert schlimmstenfalls eine Haftungsquote, die die Beweislage gar nicht hergibt. Mit der Akte lassen sich Zeugenaussagen, Skizze und Fotos gegen die Darstellung der Gegenseite halten.

Wir beantragen die Einsicht binnen 24 Stunden nach Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Stelle (Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht), verfolgen den Antrag nach und liefern Ihnen die komplette Akte digital — mit anwaltlicher Kurzauswertung zur Beweislage.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Unfallakte nicht einfach von der Polizei?

Nein. Die Polizei gewährt keine Akteneinsicht — zuständig ist die Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder das Gericht, und herausgegeben wird die Akte nur an einen bevollmächtigten Anwalt.

Wann lohnt sich die Einsicht in die Unfallakte?

Immer, wenn die Schuldfrage streitig ist, die gegnerische Versicherung kürzt oder ablehnt, Zeugen unterschiedlich aussagen oder Sie den Unfallhergang belegen müssen. Die Akte ist das objektivste Beweismittel, das es zum Unfall gibt.

Wie schnell ist die Akte da?

Unser Antrag geht binnen 24 Stunden nach Ihrer Vollmacht raus. Die Behörde braucht erfahrungsgemäß 2 bis 6 Wochen — bei laufenden Ermittlungen ggf. länger. Wir haken automatisch nach.

Was kostet das?

99 € Festpreis inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale — inkl. anwaltlichem Antrag, Nachverfolgung, kompletter Akte als PDF und anwaltlicher Kurzauswertung zur Beweislage.

Wissen, was in Ihrer Akte steht

99 € Festpreis — anwaltlicher Antrag, komplette Akte als PDF und anwaltliche Kurzauswertung. Ihr Aufwand: 5 Minuten.

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