Einsicht in die Bußgeldakte — Messung und Beweise prüfen
Blitzer, Abstand, Rotlicht: Ob die Messung sauber war, steht nicht im Bußgeldbescheid, sondern in der Akte — Messprotokoll, Eichschein, Beweisfotos, Schulungsnachweise. Unser Anwalt beantragt die Einsicht inklusive der verfügbaren Messunterlagen und stellt Ihnen die vollständig eingegangene Akte digital bereit.
- Komplette Bußgeldakte inkl. Messprotokoll, Eichschein und Beweisfotos
- Grundlage für Einspruch: Messfehler und Formfehler erkennt man nur in der Akte
- Bearbeitung binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht
- Vollständig eingegangene Bußgeldakte als PDF
99 €
Festpreis inkl. MwSt.
5 WT
bis zur Antragstellung
1 Min.
digitale Vollmacht
Akteneinsicht beauftragen
Festpreis, keine versteckten Kosten
- Anwaltlich geprüfter Antrag bei der zuständigen Stelle
- Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
- Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
- Klare Anschlussoption für Aktenauswertung und weitere Vertretung
Sichere Zahlung über advofleet.de · Bearbeitung binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht. Fremdkosten sind nicht enthalten.
Was in der Bußgeldakte steht
- Messprotokoll und Eichschein des Messgeräts
- Beweisfotos in voller Auflösung (nicht der briefmarkengroße Ausdruck)
- Schulungsnachweise des Messpersonals
- Anhörung, Zeugenangaben, Halterermittlung
- Ggf. Voreintragungen und Punktestand-Abfragen
So funktioniert die Akteneinsicht
Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den anwaltlich geprüften Antrag und die Bereitstellung der eingegangenen Akte übernehmen wir.
1. Online beauftragen
Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.
2. Vollmacht digital unterschreiben
Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.
3. Anwalt prüft und beantragt
Nach vollständigen Angaben, Kollisionsprüfung und Vollmacht versenden wir den anwaltlich geprüften Antrag binnen fünf Werktagen an die zuständige Stelle.
4. Akte digital erhalten
Die vollständig eingegangene Akte erhalten Sie digital. Wie lange die zuständige Stelle dafür benötigt, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.
Warum sich die Einsicht in die Bußgeldakte lohnt
Im Bußgeldverfahren gilt über § 46 OWiG das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (§ 147 StPO). Dazu gehören auch die Messunterlagen — Messprotokoll, Eichschein, ggf. die Lebensakte des Geräts. Ohne diese Unterlagen lässt sich eine Messung schlicht nicht überprüfen.
Ein relevanter Teil der Messungen kann angreifbar sein: etwa wegen nicht eingehaltener Eichfristen, fehlender Schulungsnachweise, falscher Gerätaufstellung oder unvollständiger Protokolle. Die Bewertung Ihrer Unterlagen und Erfolgsaussichten ist eine gesonderte anwaltliche Leistung.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids und läuft unabhängig von der Akteneinsicht weiter. Wenn die Frist bald abläuft, kümmern Sie sich zuerst um den Einspruch — z. B. über unsere kostenlose Bußgeldbescheid-Prüfung.
Häufige Fragen
Stoppt die Akteneinsicht meine Einspruchsfrist?›
Nein. Die 2-Wochen-Frist für den Einspruch läuft weiter. Deshalb: Bei frischem Bescheid zuerst den Einspruch sichern (unsere Bußgeldbescheid-Prüfung ist kostenlos), die Akteneinsicht liefert dann die Munition für die Begründung.
Bekomme ich auch die Rohmessdaten?›
Wir beantragen die vollständige Akte einschließlich der Messunterlagen. Rohmessdaten geben Behörden je nach Messgerät und Bundesland unterschiedlich heraus — wo ein Anspruch besteht, machen wir ihn geltend.
Lohnt sich das bei einem kleinen Bußgeld überhaupt?›
Bei 20 € Verwarnungsgeld meist nicht. Bei Fahrverbot, Punkten, hohen Bußgeldern oder drohender Probezeit-Maßnahme fast immer — dort entscheidet die Qualität der Messung über Ihre Fahrerlaubnis.
Was kostet die Einsicht in die Bußgeldakte?›
{preis} Festpreis inkl. MwSt. Enthalten sind Prüfung, anwaltlicher Antrag, Versand nach Vollmacht und Freigabe sowie die digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Aktenauswertung, Einspruch, weitere Vertretung und Fremdkosten sind nicht enthalten.
Andere Anbieter prüfen Blitzer kostenlos — warum kostet die Akteneinsicht einen Festpreis?›
0-€-Portale finanzieren sich über Ihre Rechtsschutzversicherung oder über Prozessfinanzierer und übernehmen deshalb nur passende Fälle. Unser Festpreis betrifft dagegen ausschließlich den anwaltlich geprüften Antrag und die digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Auswertung, Einspruch und Deckungsanfrage sind nicht enthalten.
Wissen, was in Ihrer Akte steht
99 € Festpreis — anwaltlich geprüfter Antrag und digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Ihr Aufwand: 5 Minuten.
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