Ihr gutes Recht als Verletzter — § 406e StPO

Opfer einer Straftat? Sehen Sie, was in der Ermittlungsakte steht

Sie haben Anzeige erstattet — und hören nichts mehr? Als Verletzter einer Straftat haben Sie ein eigenes Akteneinsichtsrecht. Auch hier gilt: Die Akte wird nur einem Anwalt überlassen. Unser Anwalt beantragt die Einsicht für Sie und wertet die Akte anwaltlich aus — die Grundlage für Schmerzensgeld, Schadensersatz und Nebenklage.

  • Eigenes Einsichtsrecht für Verletzte (§ 406e StPO) — über einen Anwalt
  • Wir begründen Ihr berechtigtes Interesse rechtssicher (z. B. Schadensersatz)
  • Sie sehen Beweise, Zeugenaussagen und den Stand der Ermittlungen
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Was bedeutet die Akte für Ihre Ansprüche?

99 €

Festpreis inkl. MwSt.

24 h

bis zur Antragstellung

1 Min.

digitale Vollmacht

Akteneinsicht beauftragen

Festpreis, keine versteckten Kosten

99 €
  • Anwaltlicher Antrag bei der zuständigen Stelle — inkl. Nachverfolgung
  • Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
  • Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
  • Anwaltliche Kurzauswertung: Fristen, offene Punkte, nächste Schritte
  • Inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale
Jetzt Akteneinsicht beantragen

Sichere Zahlung über advofleet.de · Antragstellung binnen 24 h nach Vollmacht. Wird die Einsicht zunächst nicht gewährt, ist die erneute Beantragung inklusive.

SSL & DSGVO-konformZugelassene Rechtsanwälte

Was Ihnen die Akte als Geschädigtem bringt

  • Stand der Ermittlungen: Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?
  • Beweislage gegen den Täter — wichtig für Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen
  • Gutachten und Berichte, die Sie für Versicherung oder Zivilklage brauchen
  • Grundlage für die Entscheidung: Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Zivilprozess

So funktioniert die Akteneinsicht

Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den Rest — Antrag, Nachverfolgung, Auswertung — übernehmen wir.

1. Online beauftragen

Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.

2. Vollmacht digital unterschreiben

Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.

3. Anwalt beantragt binnen 24 h

Antrag an die zuständige Stelle — mit Bitte um elektronische Übermittlung. Wir verfolgen den Antrag nach und halten Sie auf dem Laufenden.

4. Akte + Kurzauswertung erhalten

Komplette Akte als PDF über Ihren persönlichen, sicheren Download-Link — plus anwaltliche Kurzauswertung: was drinsteht, welche Fristen laufen, was jetzt zu tun ist.

Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.

Akteneinsicht für Verletzte — so funktioniert es

Nach § 406e StPO kann für den Verletzten einer Straftat ein Rechtsanwalt die Akten einsehen, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird — etwa die Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) oder die Vorbereitung einer Nebenklage.

Die Begründung des berechtigten Interesses ist der Punkt, an dem Anträge von Laien regelmäßig scheitern. Unser Anwalt formuliert sie rechtssicher aus Ihren Angaben — und beantragt die elektronische Übermittlung, damit die Akte schnell bei uns ankommt.

Grenzen gibt es dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder Dritter entgegenstehen oder der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Wird die Einsicht deshalb zunächst nicht gewährt, beantragen wir sie zum passenden Zeitpunkt erneut — ohne Zusatzkosten.

Häufige Fragen

Ich habe Anzeige erstattet und höre nichts. Hilft die Akteneinsicht?

Ja — genau dafür ist sie da. Die Akte zeigt, ob und wie ermittelt wird, welche Beweise vorliegen und ob eine Einstellung droht. Damit können Sie (bzw. Ihr Anwalt) gezielt reagieren, statt im Dunkeln zu warten.

Brauche ich als Opfer wirklich einen Anwalt für die Akteneinsicht?

Ja. § 406e StPO gibt das Einsichtsrecht dem Rechtsanwalt des Verletzten. Direkt an Privatpersonen wird die Ermittlungsakte nicht herausgegeben — nur in engen Ausnahmen erhalten Sie Auskünfte oder Kopien.

Was ist ein "berechtigtes Interesse" und habe ich das?

In den allermeisten Fällen: ja. Es genügt z. B., dass Sie Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche prüfen wollen, eine Nebenklage erwägen oder die Akte für Ihre Versicherung brauchen. Wir formulieren die Begründung für Sie.

Was kostet die Akteneinsicht für Geschädigte?

99 € Festpreis inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale — mit anwaltlichem Antrag, Nachverfolgung, kompletter Akte als PDF und anwaltlicher Kurzauswertung Ihrer Ansprüche. Erneute Beantragung inklusive, falls die Einsicht zunächst zurückgestellt wird.

Wissen, was in Ihrer Akte steht

99 € Festpreis — anwaltlicher Antrag, komplette Akte als PDF und anwaltliche Kurzauswertung. Ihr Aufwand: 5 Minuten.

Jetzt Akteneinsicht beantragen

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.