Opfer einer Straftat? Sehen Sie, was in der Ermittlungsakte steht
Sie haben Anzeige erstattet — und hören nichts mehr? Als Verletzter einer Straftat haben Sie ein eigenes Akteneinsichtsrecht. Auch hier gilt: Die Akte wird nur einem Anwalt überlassen. Unser Anwalt beantragt die Einsicht für Sie und stellt die vollständig eingegangene Akte digital bereit. Eine Prüfung Ihrer Ansprüche beauftragen Sie bei Bedarf gesondert.
- Eigenes Einsichtsrecht für Verletzte (§ 406e StPO) — über einen Anwalt
- Wir begründen Ihr berechtigtes Interesse rechtssicher (z. B. Schadensersatz)
- Sie sehen Beweise, Zeugenaussagen und den Stand der Ermittlungen
- Digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte
99 €
Festpreis inkl. MwSt.
5 WT
bis zur Antragstellung
1 Min.
digitale Vollmacht
Akteneinsicht beauftragen
Festpreis, keine versteckten Kosten
- Anwaltlich geprüfter Antrag bei der zuständigen Stelle
- Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
- Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
- Klare Anschlussoption für Aktenauswertung und weitere Vertretung
Sichere Zahlung über advofleet.de · Bearbeitung binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht. Fremdkosten sind nicht enthalten.
Was Ihnen die Akte als Geschädigtem bringt
- Stand der Ermittlungen: Wird überhaupt ernsthaft ermittelt?
- Beweislage gegen den Täter — wichtig für Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen
- Gutachten und Berichte, die Sie für Versicherung oder Zivilklage brauchen
- Grundlage für die Entscheidung: Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Zivilprozess
So funktioniert die Akteneinsicht
Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den anwaltlich geprüften Antrag und die Bereitstellung der eingegangenen Akte übernehmen wir.
1. Online beauftragen
Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.
2. Vollmacht digital unterschreiben
Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.
3. Anwalt prüft und beantragt
Nach vollständigen Angaben, Kollisionsprüfung und Vollmacht versenden wir den anwaltlich geprüften Antrag binnen fünf Werktagen an die zuständige Stelle.
4. Akte digital erhalten
Die vollständig eingegangene Akte erhalten Sie digital. Wie lange die zuständige Stelle dafür benötigt, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.
Akteneinsicht für Verletzte — so funktioniert es
Nach § 406e StPO kann für den Verletzten einer Straftat ein Rechtsanwalt die Akten einsehen, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird — etwa die Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) oder die Vorbereitung einer Nebenklage.
Die Begründung des berechtigten Interesses ist der Punkt, an dem Anträge von Laien regelmäßig scheitern. Unser Anwalt formuliert sie rechtssicher aus Ihren Angaben — und beantragt die elektronische Übermittlung, damit die Akte schnell bei uns ankommt.
Grenzen gibt es dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder Dritter entgegenstehen oder der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Wird die Einsicht zunächst nicht gewährt, stimmen wir das weitere Vorgehen gesondert mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Ich habe Anzeige erstattet und höre nichts. Hilft die Akteneinsicht?›
Ja — genau dafür ist sie da. Die Akte zeigt, ob und wie ermittelt wird, welche Beweise vorliegen und ob eine Einstellung droht. Damit können Sie (bzw. Ihr Anwalt) gezielt reagieren, statt im Dunkeln zu warten.
Brauche ich als Opfer wirklich einen Anwalt für die Akteneinsicht?›
Ja. § 406e StPO gibt das Einsichtsrecht dem Rechtsanwalt des Verletzten. Direkt an Privatpersonen wird die Ermittlungsakte nicht herausgegeben — nur in engen Ausnahmen erhalten Sie Auskünfte oder Kopien.
Was ist ein "berechtigtes Interesse" und habe ich das?›
In den allermeisten Fällen: ja. Es genügt z. B., dass Sie Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche prüfen wollen, eine Nebenklage erwägen oder die Akte für Ihre Versicherung brauchen. Wir formulieren die Begründung für Sie.
Was kostet die Akteneinsicht für Geschädigte?›
{preis} Festpreis inkl. MwSt. Enthalten sind Prüfung, anwaltlicher Antrag, Versand nach Vollmacht und Freigabe sowie die digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Anspruchsprüfung, weitere Vertretung und Fremdkosten sind nicht enthalten.
Wissen, was in Ihrer Akte steht
99 € Festpreis — anwaltlich geprüfter Antrag und digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Ihr Aufwand: 5 Minuten.
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