Akteneinsicht im Strafverfahren — wir beantragen sie für Sie
Gegen Sie wird ermittelt — aber Sie wissen nicht, was der Staatsanwaltschaft wirklich vorliegt? Die Ermittlungsakte bekommt nur ein Anwalt (§ 147 StPO). Unser Anwalt beantragt die Einsicht für Sie, verfolgt den Antrag nach und liefert Ihnen die komplette Akte digital — mit anwaltlicher Kurzauswertung.
- Nur der Verteidiger erhält die vollständige Ermittlungsakte — Sie selbst nicht
- Erst die Akte kennen, dann entscheiden: Aussage, Schweigen oder Verteidigung
- Antragstellung binnen 24 h nach Ihrer digitalen Vollmacht
- Komplette Akte als PDF + anwaltliche Kurzauswertung: Vorwurf, Beweise, Fristen
99 €
Festpreis inkl. MwSt.
24 h
bis zur Antragstellung
1 Min.
digitale Vollmacht
Akteneinsicht beauftragen
Festpreis, keine versteckten Kosten
- Anwaltlicher Antrag bei der zuständigen Stelle — inkl. Nachverfolgung
- Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
- Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
- Anwaltliche Kurzauswertung: Fristen, offene Punkte, nächste Schritte
- Inkl. MwSt. und 12 € Behörden-Pauschale
Sichere Zahlung über advofleet.de · Antragstellung binnen 24 h nach Vollmacht. Wird die Einsicht zunächst nicht gewährt, ist die erneute Beantragung inklusive.
Was in einer Ermittlungsakte steht
- Der konkrete Tatvorwurf und der Stand der Ermittlungen
- Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokolle
- Polizeiberichte, Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolle
- Gutachten, Lichtbilder, Auswertungen (z. B. Handy, DNA)
- Einschätzungen der Staatsanwaltschaft zum weiteren Vorgehen
So funktioniert die Akteneinsicht
Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den Rest — Antrag, Nachverfolgung, Auswertung — übernehmen wir.
1. Online beauftragen
Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.
2. Vollmacht digital unterschreiben
Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.
3. Anwalt beantragt binnen 24 h
Antrag an die zuständige Stelle — mit Bitte um elektronische Übermittlung. Wir verfolgen den Antrag nach und halten Sie auf dem Laufenden.
4. Akte + Kurzauswertung erhalten
Komplette Akte als PDF über Ihren persönlichen, sicheren Download-Link — plus anwaltliche Kurzauswertung: was drinsteht, welche Fristen laufen, was jetzt zu tun ist.
Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.
Warum Sie die Akte nur über einen Anwalt bekommen
Als Beschuldigter haben Sie selbst keinen Anspruch auf die vollständige Ermittlungsakte. § 147 StPO gibt das Recht auf Akteneinsicht dem Verteidiger — er erhält die Akte im Original bzw. digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das Akteneinsichtsportal der Justiz.
Genau deshalb ist die Akteneinsicht der wichtigste erste Schritt jeder Verteidigung: Wer aussagt, ohne die Beweislage zu kennen, verschenkt Verteidigungsoptionen — oder liefert der Staatsanwaltschaft unbeabsichtigt neues Material. Die Standard-Empfehlung lautet: keine Angaben zur Sache, bis die Akte ausgewertet ist.
Unser Ablauf ist darauf optimiert: Sie buchen online, unterschreiben die Vollmacht digital (ca. 1 Minute), unser Anwalt stellt den Antrag binnen 24 Stunden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht — mit ausdrücklicher Bitte um elektronische Übermittlung, damit es schnell geht.
Häufige Fragen
Kann ich als Beschuldigter die Akte selbst anfordern?›
Nur sehr eingeschränkt. Das volle Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO hat der Verteidiger. Als Beschuldigter ohne Anwalt erhalten Sie allenfalls Auskünfte oder Kopien einzelner Aktenteile — in der Praxis meist gar nichts Verwertbares.
Wie lange dauert die Akteneinsicht?›
Unser Antrag geht binnen 24 Stunden nach Ihrer Vollmacht raus. Die Behörde braucht für die Übersendung erfahrungsgemäß 2 bis 6 Wochen — je nach Auslastung und Verfahrensstand. Wir haken automatisch nach und halten Sie per E-Mail auf dem Laufenden.
Was kostet die Akteneinsicht beim Anwalt?›
99 € Festpreis inkl. MwSt. und der Behörden-Pauschale von 12 €. Enthalten sind der anwaltliche Antrag, die Nachverfolgung, die komplette Akte als PDF und eine anwaltliche Kurzauswertung. Wird die Einsicht in dieser Verfahrensphase noch nicht gewährt, ist die erneute Beantragung inklusive.
Was passiert, wenn die Ermittlungen noch laufen?›
Die Staatsanwaltschaft kann die Einsicht bis zum Abschluss der Ermittlungen teilweise zurückstellen (§ 147 Abs. 2 StPO), wenn der Untersuchungszweck gefährdet wäre. In dem Fall beantragen wir die Einsicht erneut, sobald sie möglich ist — ohne Zusatzkosten.
Erfährt die Behörde, dass ich einen Anwalt habe? Schadet mir das?›
Die Behörde erfährt es — und das ist gut so. Die Bestellung eines Verteidigers ist Ihr gutes Recht und wird von Staatsanwaltschaften als völlig normaler Verfahrensschritt behandelt. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.
Wissen, was in Ihrer Akte steht
99 € Festpreis — anwaltlicher Antrag, komplette Akte als PDF und anwaltliche Kurzauswertung. Ihr Aufwand: 5 Minuten.
Jetzt Akteneinsicht beantragen