Akteneinsicht im Strafverfahren — wir beantragen sie für Sie
Gegen Sie wird ermittelt — aber Sie wissen nicht, was der Staatsanwaltschaft wirklich vorliegt? Die Ermittlungsakte bekommt nur ein Anwalt (§ 147 StPO). Unser Anwalt beantragt die Einsicht für Sie und stellt Ihnen die vollständig eingegangene Akte digital bereit.
- Nur der Verteidiger erhält die vollständige Ermittlungsakte — Sie selbst nicht
- Erst die Akte kennen, dann entscheiden: Aussage, Schweigen oder Verteidigung
- Bearbeitung binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht
- Vollständig eingegangene Akte als PDF; Auswertung bei Bedarf gesondert
99 €
Festpreis inkl. MwSt.
5 WT
bis zur Antragstellung
1 Min.
digitale Vollmacht
Akteneinsicht beauftragen
Festpreis, keine versteckten Kosten
- Anwaltlich geprüfter Antrag bei der zuständigen Stelle
- Digitale Vollmacht, unterschrieben in ca. 1 Minute
- Komplette Akte als PDF zum sicheren Download
- Klare Anschlussoption für Aktenauswertung und weitere Vertretung
Sichere Zahlung über advofleet.de · Bearbeitung binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht. Fremdkosten sind nicht enthalten.
Was in einer Ermittlungsakte steht
- Der konkrete Tatvorwurf und der Stand der Ermittlungen
- Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokolle
- Polizeiberichte, Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolle
- Gutachten, Lichtbilder, Auswertungen (z. B. Handy, DNA)
- Einschätzungen der Staatsanwaltschaft zum weiteren Vorgehen
So funktioniert die Akteneinsicht
Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Den anwaltlich geprüften Antrag und die Bereitstellung der eingegangenen Akte übernehmen wir.
1. Online beauftragen
Fall in 3 Minuten schildern — Behördenschreiben können Sie einfach fotografieren und hochladen, wir lesen die Daten aus.
2. Vollmacht digital unterschreiben
Per Link im Browser, dauert ca. 1 Minute. Ohne Vollmacht gibt die Behörde die Akte nicht heraus.
3. Anwalt prüft und beantragt
Nach vollständigen Angaben, Kollisionsprüfung und Vollmacht versenden wir den anwaltlich geprüften Antrag binnen fünf Werktagen an die zuständige Stelle.
4. Akte digital erhalten
Die vollständig eingegangene Akte erhalten Sie digital. Wie lange die zuständige Stelle dafür benötigt, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Gut zu wissen: Behörden benötigen für die Übersendung der Akte erfahrungsgemäß 2–6 Wochen. Sie müssen nicht nachhaken — wir überwachen den Vorgang und melden uns proaktiv mit Zwischenständen.
Warum Sie die Akte nur über einen Anwalt bekommen
Als Beschuldigter haben Sie selbst keinen Anspruch auf die vollständige Ermittlungsakte. § 147 StPO gibt das Recht auf Akteneinsicht dem Verteidiger — er erhält die Akte im Original bzw. digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das Akteneinsichtsportal der Justiz.
Genau deshalb ist die Akteneinsicht der wichtigste erste Schritt jeder Verteidigung: Wer aussagt, ohne die Beweislage zu kennen, verschenkt Verteidigungsoptionen — oder liefert der Staatsanwaltschaft unbeabsichtigt neues Material. Die Standard-Empfehlung lautet: keine Angaben zur Sache, bis die Akte ausgewertet ist.
Unser Ablauf ist darauf optimiert: Sie buchen online, unterschreiben die Vollmacht digital (ca. 1 Minute), und unser Anwalt prüft und versendet den Antrag binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht.
Häufige Fragen
Kann ich als Beschuldigter die Akte selbst anfordern?›
Nur sehr eingeschränkt. Das volle Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO hat der Verteidiger. Als Beschuldigter ohne Anwalt erhalten Sie allenfalls Auskünfte oder Kopien einzelner Aktenteile — in der Praxis meist gar nichts Verwertbares.
Wie lange dauert die Akteneinsicht?›
Wir bearbeiten den Antrag binnen fünf Werktagen ab vollständigem Intake und Vollmacht. Wie lange die zuständige Stelle anschließend für die Übersendung benötigt, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Was kostet die Akteneinsicht beim Anwalt?›
99 € Festpreis inkl. MwSt. Enthalten sind die Prüfung, der anwaltliche Antrag, der Versand nach Vollmacht und Freigabe sowie die digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Aktenauswertung, weitere Vertretung und Fremdkosten sind nicht enthalten.
Was passiert, wenn die Ermittlungen noch laufen?›
Die Staatsanwaltschaft kann die Einsicht bis zum Abschluss der Ermittlungen teilweise zurückstellen (§ 147 Abs. 2 StPO), wenn der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Das weitere Vorgehen und eine erneute Beantragung stimmen wir dann gesondert mit Ihnen ab.
Erfährt die Behörde, dass ich einen Anwalt habe? Schadet mir das?›
Die Behörde erfährt es — und das ist gut so. Die Bestellung eines Verteidigers ist Ihr gutes Recht und wird von Staatsanwaltschaften als völlig normaler Verfahrensschritt behandelt. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.
Ist das dasselbe wie die kostenlosen Blitzer-Portale?›
Nein. Kostenlose Bußgeld-Portale prüfen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten und finanzieren sich über Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer — sie übernehmen nur Fälle, die in dieses Modell passen. Hier geht es um die Akteneinsicht im Strafverfahren (§ 147 StPO): Vorladung, Anzeige, Durchsuchung. Dafür gibt es kein 0-€-Modell — unser Festpreis funktioniert ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Fall-Selektion. Geht es bei Ihnen um einen Bußgeldbescheid, nutzen Sie unsere Seite zur Bußgeldakte.
Wissen, was in Ihrer Akte steht
99 € Festpreis — anwaltlich geprüfter Antrag und digitale Bereitstellung der vollständig eingegangenen Akte. Ihr Aufwand: 5 Minuten.
Jetzt Akteneinsicht beantragen