Unfall unverschuldet? Holen Sie sich Ihren vollen Schadenersatz.
Kfz-Haftpflichtversicherungen kürzen den Schaden mit System. Wir setzen Ihren vollständigen Anspruch durch – Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten. Bei Haftung des Gegners trägt dessen Versicherung die Kosten. Für Sie kostenlos.
- Gutachten hochladen genügt
- Keine Kosten bei Haftung des Gegners
- Volle Durchsetzung
Eingangsbestätigung sofort · anwaltliche Prüfung in der Regel innerhalb eines Werktags
Das steht Ihnen zu – und das kürzen Versicherer am liebsten
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie so gestellt werden, als wäre er nie passiert (§ 249 BGB). Diese Positionen holen wir für Sie heraus:
Reparatur oder Wiederbeschaffung
Reparaturkosten auf Gutachtenbasis (auch fiktiv) oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Merkantile Wertminderung
Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall weniger wert, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Minderwert ersetzt die Versicherung.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Zeit ohne Fahrzeug – entweder eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag oder die Mietwagenkosten.
Sachverständigenkosten
Die Kosten des von Ihnen beauftragten Kfz-Gutachters trägt die gegnerische Versicherung in voller Höhe.
Wertminderung, Abschleppen, Standgebühren
Abschleppkosten, Standgebühren, Ummeldekosten und die Auslagenpauschale gehören ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden.
Ihre Anwaltskosten
Bei Haftung des Gegners trägt dessen Haftpflichtversicherung auch unsere Anwaltsgebühren. Für Sie entstehen keine Kosten.
So einfach setzen wir Ihren Schaden durch
Gutachten hochladen
Laden Sie Ihr Schadengutachten (und – falls vorhanden – die Vollmacht) hoch. Dauert nur wenige Minuten.
Wir prüfen die Schadenspositionen
Wir werten jede Position aus und gleichen sie mit der aktuellen Rechtsprechung ab – damit keine Kürzung durchrutscht.
Wir setzen den vollen Betrag durch
Wir übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und fordern Ihren vollständigen Schadenersatz.
Ein ganzes Team für Ihren Fall – nicht ein einzelner Anwalt
Hinter Ihrer Regulierung steht das bundesweite Team der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft: Rechtsanwälte und Sachbearbeitung, die sich gegenseitig vertreten. Ihr Fall bleibt nie liegen, weil ein Einzelner im Termin, im Urlaub oder krank ist.
Lernen Sie unser Team kennenEingangsbestätigung: sofort
Direkt nach dem Upload erhalten Sie eine Bestätigung mit allen nächsten Schritten – Sie wissen von Minute eins, woran Sie sind.
Anwaltliche Prüfung: innerhalb eines Werktags
Ein Anwalt unseres Teams prüft Ihren Fall und meldet sich in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.
Status: jederzeit einsehbar
Über Ihren persönlichen Status-Link sehen Sie rund um die Uhr, wo Ihre Regulierung gerade steht – ohne nachtelefonieren zu müssen.
Das sagt unsere Kundschaft über uns
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?
Nichts. Steht die Haftung des Unfallgegners fest, sind die Kosten Ihres Anwalts ein ersatzfähiger Schaden – die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie tragen (§ 249 BGB). Für Sie als unverschuldet Geschädigten ist die Regulierung damit kostenlos.
Warum sollte ich nicht einfach das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen?
Versicherer kürzen regelmäßig: Stundenverrechnungssätze werden auf freie Werkstätten „verwiesen", Wertminderung wird zu niedrig angesetzt, Nutzungsausfall oder Sachverständigenkosten werden gestrichen. Wir prüfen jede Position anhand Ihres Gutachtens und der aktuellen BGH-Rechtsprechung und fordern die Differenz konsequent nach.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Ein unfallinstandgesetztes Fahrzeug erzielt am Markt einen geringeren Preis als ein unfallfreies – allein wegen der Unfalleigenschaft. Diesen Minderwert (die „merkantile Wertminderung") schulden Ihnen der Schädiger und seine Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten. Sie wird im Gutachten ausgewiesen.
Ich habe schon ein Gutachten – wie geht es weiter?
Perfekt. Laden Sie Ihr Schadengutachten einfach hoch. Wir werten die Schadenspositionen aus, zeigen Ihnen, wo die Versicherung kürzt, und übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem gegnerischen Versicherer – bis der volle Betrag reguliert ist.
Ich habe noch kein Gutachten. Kann ich das trotzdem?
Ja. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750 €) haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – dessen Kosten trägt die Gegenseite. Melden Sie sich, wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Muss ich in die Werkstatt der Versicherung?
Nein. Sie haben die freie Wahl der Werkstatt und dürfen auf Basis des Gutachtens auch fiktiv abrechnen (ohne tatsächliche Reparatur). Der Versuch der Versicherung, Sie auf eine günstigere Partnerwerkstatt zu „verweisen", ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig – das prüfen wir.
Wie schnell bekomme ich mein Geld?
Nach Eingang aller Unterlagen fordern wir die Versicherung mit Frist zur Zahlung auf. Reguliert der Versicherer vollständig, ist die Sache in wenigen Wochen erledigt. Kürzt er, setzen wir die offenen Positionen notfalls gerichtlich durch.
Lassen Sie sich nicht abspeisen.
Kostenfreie Prüfung Ihres Unfallschadens · Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung · Volle Durchsetzung Ihres Anspruchs.
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