Studienplatzklage – Ihr Weg zum Wunschstudium
Studienplatz einklagen für Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und mehr. Erfahrene Anwälte helfen Ihnen – kostenlose Ersteinschätzung.

Schnellübersicht Studienplatzklage – Das Wichtigste auf einen Blick
Stand: Januar 2025Frist für Widerspruch
Erfolgsquote Medizin
Hochschulen pro Klage
Klageeinreichung WS
Studienplatzklage – Ihre Chance auf den Wunschstudienplatz
Jedes Jahr bewerben sich zehntausende Abiturienten auf begehrte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie – doch die Plätze sind begrenzt. Der NC liegt oft bei 1,0 oder besser. Eine Studienplatzklage kann Ihre Chance sein, trotz NC-Beschränkung zum Wunschstudium zugelassen zu werden.
Das deutsche Hochschulrecht verpflichtet Universitäten, alle verfügbaren Kapazitäten auszuschöpfen. In der Praxis werden jedoch oft nicht alle Plätze vergeben. Hier setzt die Studienplatzklage an: Durch eine Kapazitätsklage können zusätzliche Studienplätze eingeklagt werden. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen die Kapazitäten, beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor Gericht.
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Studienplatzklage Medizin (Humanmedizin)
Das Medizinstudium ist der beliebteste Studiengang für Studienplatzklagen. Der NC liegt bundesweit oft bei 1,0 oder besser. Jährlich bewerben sich über 40.000 Abiturienten auf ca. 9.000 Studienplätze. Eine Studienplatzklage kann Ihre Chance sein!
Wichtig für Medizinstudierende:
- Bewerben Sie sich zunächst regulär über hochschulstart.de
- Nach Ablehnung: 1 Monat Zeit für Widerspruch
- Verklagen Sie 5-15 Hochschulen gleichzeitig für höhere Chancen
- Erfolgsquoten variieren je nach Bundesland (NRW, Bayern oft besser)
Kosten: Ca. 1.500-3.000 € pro Hochschule. Paketpreise für mehrere Hochschulen verfügbar. Bei Erfolg: Sofortige Zulassung zum Medizinstudium!
Studienplatzklage Zahnmedizin
Zahnmedizin ist neben Humanmedizin einer der begehrtesten Studiengänge. Der NC liegt oft zwischen 1,0 und 1,5. Die Erfolgsaussichten bei Studienplatzklagen sind ähnlich hoch wie bei Medizin.
Besonderheiten Zahnmedizin: Weniger Studienplätze als Humanmedizin (ca. 1.500 pro Jahr), oft bessere Erfolgschancen bei kleineren Universitäten, Modellstudiengänge und private Hochschulen als Alternative.
Achtung Fristen!
Wintersemester: Klage bis Ende Juli/Anfang August. Sommersemester: Klage bis Ende Januar/Anfang Februar. Verpassen Sie diese Fristen nicht!
Studienplatzklage Psychologie
Psychologie ist ein stark nachgefragter Studiengang mit NC zwischen 1,0 und 1,5. Sowohl Bachelor als auch Master können eingeklagt werden. Die Erfolgsquoten variieren je nach Hochschule.
Bachelor vs. Master: Bachelor-Studienplätze haben höhere Erfolgschancen. Master-Studienplätze sind schwieriger einzuklagen, da oft spezifische Zulassungsvoraussetzungen gelten. Private Hochschulen bieten oft NC-freie Psychologie-Studiengänge.
Studienplatzklage Pharmazie
Pharmazie-Studienplätze sind ebenfalls begrenzt und oft mit hohem NC versehen. Ca. 2.000 Studienplätze pro Jahr, NC zwischen 1,5 und 2,0. Studienplatzklagen sind auch hier möglich und erfolgreich.
Tipp: Bewerben Sie sich parallel bei mehreren Hochschulen. Die Erfolgsquoten bei Pharmazie-Klagen sind oft höher als bei Medizin, da weniger Bewerber klagen.
Studienplatzklage Tiermedizin (Veterinärmedizin)
Tiermedizin gehört zu den NC-höchsten Studiengängen. Nur 5 Universitäten in Deutschland (Berlin, Gießen, Hannover, Leipzig, München). Entsprechend hart umkämpft sind die Plätze.
Besonderheit Tiermedizin: Sehr wenige Studienplätze (ca. 1.000 pro Jahr), oft Wartezeiten von 6-8 Semestern. Eine Studienplatzklage kann die Wartezeit umgehen. Erfolgschancen je nach Hochschule unterschiedlich.
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Wir reichen die Klage fristgerecht ein und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur Studienplatzklage
Eine Studienplatzklage ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, mit dem Sie gegen die Ablehnung Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz vorgehen. Ziel ist es, zusätzliche Studienplätze einzuklagen, die von der Hochschule nicht ausgeschöpft wurden (Kapazitätsklage) oder einen Härtefallantrag durchzusetzen. Die Klage richtet sich gegen das jeweilige Bundesland, vertreten durch die Hochschule.
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