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Das Haus ist übertragen, das Geld überwiesen — und Jahre später zerstreitet sich die Familie. Viele Schenker fragen sich dann: Kann ich mein Geschenk zurückverlangen? Die Antwort lautet: Ja, aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Putzhilfe kommt zweimal die Woche, der Gärtner jeden zweiten Samstag — und plötzlich stecken Sie mitten in einem Arbeitsverhältnis, ohne es bewusst so geplant zu haben. Wer eine Person regelmäßig gegen Entgelt im Privathaushalt beschäftigt, ist rechtlich Arbeitgeber: mit allen Pflichten zur Sozialversicherung, zum Mindestlohn und zur Unfallabsicherung.

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für eine Leistung, die zwei Jahre zurückliegt — und die Rechnung war zwischenzeitlich storniert oder schlicht nie bezahlt worden. Solche Situationen sind häufiger als man denkt, und die entscheidende Frage lautet: Kann der Gläubiger diesen Anspruch nach so langer Zeit überhaupt noch durchsetzen?

Der Kontoauszug zeigt eine Abbuchung, die Sie nicht erkennen — oder denselben Betrag gleich zweimal. Vielleicht haben Sie eine Rechnung bezahlt, deren Leistung nie erbracht wurde, oder einer Preiserhöhung nie zugestimmt. Das Gefühl, übers Ohr gehauen worden zu sein, ist unangenehm. Die gute Nachricht: § 812 BGB verpflichtet denjenigen, der ohne rechtlichen Grund Geld erhalten hat, zur Rückzahlung — unabhängig davon, ob er gutgläubig gehandelt hat.

Silvester ist nicht nur Jahreswechsel — für viele offene Forderungen ist es der Tag, an dem sie rechtlich wertlos werden. § 195 BGB legt die regelmäßige Verjährungsfrist auf drei Jahre fest, und diese Frist endet stets mit dem Ablauf des 31. Dezember. Wer an diesem Stichtag noch keine verjährungshemmende Maßnahme ergriffen hat, gibt dem Schuldner ein mächtiges Instrument in die Hand: die Einrede der Verjährung nach § 214 BGB.

Der Kalender hat es heimlich geschafft: Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, das Schreiben wurde nicht rechtzeitig abgeschickt — und jetzt läuft der Vertrag einfach weiter. Ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Mobilfunkvertrag: Die verpasste Kündigungsfrist gehört zu den häufigsten und folgenreichsten Missgeschicken im Vertragsrecht.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Übergabetermin steht — doch der vereinbarte Kaufpreis bleibt aus. Für Verkäufer stellt sich dann die entscheidende Frage: Ab wann darf ich rechtlich handeln, und welche Schritte muss ich einhalten, damit ein Rücktritt überhaupt wirksam ist?

Der Lohnzettel liegt auf dem Tisch, die Steuererklärung ist halb ausgefüllt — und plötzlich die Frage: Muss ich meinen Minijob eigentlich angeben? Millionen Beschäftigte in Deutschland stellen sich das jedes Jahr. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen lautet die Antwort nein.

Gute Vorsätze im Januar, Vertrag unterschrieben — und drei Monate später ist die Motivation weg. Doch der Vertrag läuft noch 18 Monate. Wer jetzt einfach aufhört zu zahlen, riskiert Mahnungen, Inkasso und negative SCHUFA-Einträge. Die entscheidende Frage lautet: Wann dürfen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen, und welche Frist gilt dabei?

Das Auto ist kaum eine Woche in der Garage, da springt die Kontrollleuchte an oder das Getriebe ruckelt bei jeder Ampel. Was jetzt? Viele Käufer wissen nicht, ob sie überhaupt Ansprüche haben — und wenn ja, gegen wen und wie lange.

Der Fliesenleger kommt, verlegt die Küche tadellos – und schlägt am Ende vor, einen Teil des Betrags bar und ohne Rechnung zu begleichen. Man spart die Mehrwertsteuer, er kassiert netto: Klingt nach einem guten Deal für beide. Doch was passiert rechtlich, wenn der Handwerker das Geld nicht bekommt, die Arbeit später Mängel zeigt oder das Finanzamt klingelt?
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