Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
4 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Der Mietvertrag am neuen Wohnort ist unterschrieben, die Kartons stehen bereit – und plötzlich taucht die Frage auf, ob der Arbeitgeber dem Umzug eigentlich zustimmen muss. Viele Eltern in Elternzeit verunsichert dieser Gedanke mehr als der Umzug selbst, weil sie den besonderen Kündigungsschutz nicht gefährden wollen.

Der Kita-Platz fällt kurzfristig weg, das Projekt beim alten Arbeitgeber ruft, oder die Partnerschaft ändert sich – und plötzlich passt der einmal beantragte Elternzeitraum nicht mehr. Viele Eltern glauben, sie könnten die Elternzeit einfach pausieren und später weiterlaufen lassen. Rechtlich ist das nicht so einfach: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kennt kein freies Unterbrechen nach Belieben, sondern klare Regeln für Verkürzung, Verlängerung und Aufteilung in Abschnitte.

Der Antrag ist gestellt, die Planung steht — und dann kommt das Nein vom Arbeitgeber. Für viele Eltern ist die Ablehnung des Elternzeitantrags ein Schock, weil sie nicht wissen, dass der Elternzeitanspruch nach § 15 BEEG ein gesetzlich verankertes Recht ist, das Arbeitgeber in der Regel schlicht nicht verweigern dürfen.

Der Geburtstermin rückt näher, die Familie ist im Freudentaumel — und plötzlich stellt sich heraus: Die Frist zur Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber ist abgelaufen. Viele Eltern befürchten in diesem Moment, ihren gesetzlichen Anspruch verloren zu haben. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen