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Der Antrag ist gestellt, die Planung steht — und dann kommt das Nein vom Arbeitgeber. Für viele Eltern ist die Ablehnung des Elternzeitantrags ein Schock, weil sie nicht wissen, dass der Elternzeitanspruch nach § 15 BEEG ein gesetzlich verankertes Recht ist, das Arbeitgeber in der Regel schlicht nicht verweigern dürfen.

Der Geburtstermin rückt näher, die Familie ist im Freudentaumel — und plötzlich stellt sich heraus: Die Frist zur Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber ist abgelaufen. Viele Eltern befürchten in diesem Moment, ihren gesetzlichen Anspruch verloren zu haben. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.
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